Rechtsprechung
   VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28399
VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11 (https://dejure.org/2012,28399)
VG Halle, Entscheidung vom 30.08.2012 - 3 A 20/11 (https://dejure.org/2012,28399)
VG Halle, Entscheidung vom 30. August 2012 - 3 A 20/11 (https://dejure.org/2012,28399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11
    Eine zeitnah nach der Feststellung eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften durchgeführte Abschleppmaßnahme ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dabei regelmäßig nur dann problematisch, wenn der Fahrzeugführer ohne Schwierigkeiten und wesentliche Verzögerungen erreicht und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, 7 B 179.89, Buchh. 442.151 3 12 StVO Nr. 7; Beschluss vom 27.05.2000, 3 B 67.02, juris).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11
    In solchen Fällen fehlt es - im Unterschied zu den in Verkehrszeichen enthaltenen, sofort vollziehbaren Verwaltungsakten i. S. e. Allgemeinverfügung gemäß §§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA, 35 S. 2 VwVfG - in der Regel an einer Grundverfügung, die ggf. im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken ist (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil v. 28.03.2003 - Az.: 3 Bf 215/98, Rn. 24 - zit. nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11
    Es ist zwar regelmäßig nicht zu beanstanden, bei qualifizierten Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht zur Vermeidung jederzeit möglicher Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer ohne jedes Zuwarten und ohne weitere Nachforschungen nach dem Aufenthalt des gegen die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen Verstoßenden das Abschleppen des betreffenden Fahrzeuges zu veranlassen (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.03.2002, 4 L 118/01,NVwZ-RR 2003, 647).
  • VG Berlin, 18.11.1997 - 11 A 1542.96

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Umsetzung eines verkehrswidrig

    Auszug aus VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11
    Vielmehr ist eine Umsetzung regelmäßig bereits dann gerechtfertigt, wenn durch ein parkendes Fahrzeug weniger als 3 m zur Durchfahrt frei bleiben (VG Berlin, Urteil v. 18.11.1997 - Az.: 11 A 1542.96).
  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

    Auszug aus VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11
    Ein Verkehrsschild, welches auf das insoweit bestehende gesetzliche Halteverbot hinweist, ist dabei nicht erforderlich (vgl. VG Bremen, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 5 K 252/09, Rn. 17 - zit. nach juris).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Enge Straßenstellen sind mithin solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3, 05 bis 3, 50m aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 13 S 1831/22 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. April 2021 - 5 LA 207/20 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris, Rn. 24; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 K 846/19.NW -, n.v.; VG Halle (Saale), Urteil vom 30. August 2012 - 3 A 20/11 -, Rn. 21, juris; VG Bremen, Urteil vom 12. November 2009 - 5 K 252/09 -, Rn. 16, juris).

    Es ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeug verbotswidrig an einer engen Stelle geparkt ist, ein Abschleppen regelmäßig zulässig ist, ohne dass es auf eine konkrete Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ankommt (VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 20. Januar 2014 - 6 K 1768/12 -, Rn. 31, juris; VG Halle, Urteil vom 30.08.2012 - 3 A 20/11 - VG Berlin, Urteil vom 18.11.1997 - 11 A 1542.96 -).

  • VG Hamburg, 17.06.2015 - 5 K 1454/12

    Beschränkung der Benutzung einer Straße durch eine Grenzmarkierung;

    Bisher scheint es so zu sein, dass sich die übrigen Anlieger der Straße mit der geringen Straßenbreite von 5, 20 m zurecht finden, auch mehrmaliges Rangieren in Kauf nehmen und im Übrigen rücksichtsvoll geparkt wird, insbesondere unter Beachtung des Halteverbots aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ("Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen"), was bedeutet, dass 3, 05 Meter für die Durchfahrt mindestens frei bleiben müssen (2,55 m höchstens zulässige Breite eines Fahrzeugs gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO zuzüglich eines Seitenabstands von 50 cm, VG Hamburg, Urt. v. 25.9.2014, 5 K 4874/13 unter Hinweis auf VG Halle, Urt. v. 30.8.2012, 3 A 20/11, juris Rn. 21, VG Bremen, Urt. v. 29.7.2010, 5 K 1232/09, juris Rn. 17).
  • VG Saarlouis, 20.01.2014 - 6 K 1768/12

    Abschleppen eines Fahrzeugs im verkehrsberuhigten Raum

    (VG Halle, Urteil vom 30.08.2012 - 3 A 20/11 -, zitiert nach JURIS, unter Hinweis auf VG Berlin, Urteil vom 18.11.1997 - 11 A 1542.96 -).

    (vgl. VG Halle, Urteil vom 30.08.2012 - 3 A 20/11 -, zitiert nach JURIS; VG Bremen, Urteil v. 12.11.2009 - Az.: 5 K 252/09 - zitiert nach JURIS; VG Münster, Beschluss vom 07.02.2006 - 1 L 1054/05 -, zitiert nach JURIS).

  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa 3, 00 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.09.2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn 24; VG Schwerin, Urt. v. 14.09.2016 - 7 A 31/16 SN -, juris Rn 20; VG Halle, Urt. v. 30.08.2012 - 3 A 20/11 -, juris Rn 21; OLG Oldenburg, Urt. v. 21.03.2012 - 3 U 70/11 -, juris Rn 51; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn 25; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 12 StVO Rn. 22).
  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist dieser Abstand mindestens einzuhalten, um ein gefahrloses Passieren des fließenden Verkehrs sicherzustellen (vgl. zum erforderlichen Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrt von [jedenfalls] 25 cm auf jeder Seite VG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 14 K 1640/20 -, Rn. 6, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 30. August 2012 - 3 A 20/11 -, juris Rn. 21, jeweils zur Frage, wann eine Straße "eng" i.S.d. § 12 Abs. 1 Ziffer 1 StVO ist).
  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.5641

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme wegen eines Schwertransports

    Eine Straßenstelle ist nach der Rechtsprechung regelmäßig eng im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von allgemein 2, 55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, ohne dass es auf die Breite des behinderten Fahrzeugs ankommt (König, a. a. O., § 12 Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, B. v. 30. Dezember 1999 - 2b Ss (OWi) 221/99 - (OWi) 81/99 I - juris Rn. 14: 3,10 m; VG Halle, U. v. 30. August 2012 - 3 A 20/11 - juris Rn. 21; VG Bremen, U. v. 29. Juli 2010 - 5 K 1232/09 - juris Rn. 17 u. U. v. 12. November 2009 - 5 K 252/09 - juris Rn. 16; VG München, U. v. 21. September 1989 - M 17 K 89.1267 - NZV 1991, 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht