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   VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16   

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VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16 (https://dejure.org/2019,9410)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.03.2019 - 3 A 2109/16 (https://dejure.org/2019,9410)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. März 2019 - 3 A 2109/16 (https://dejure.org/2019,9410)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2018 - 4 L 194/17

    Rückforderung von Unterhaltsvorschuss

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Auch eine analoge Anwendung dieser Normen kommt nicht in Betracht (ebenso OVG Magdeburg, Beschl. vom 13.09.2018 - 4 L 194/17 -, juris, unter Bestätigung von VG Halle (Saale), Urt. vom 18.10.2017 - 7 A 1011/16 -, V. n. b.).

    Im Übrigen setzt die Anwendung des § 103 Abs. 1 SGB X nach einhelliger Auffassung voraus, dass der Erstattung verlangende Sozialleistungsträger die von ihm gewährten Leistungen ursprünglich materiell rechtmäßig erbracht hat (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. vom 13.09.2018 - 4 L 194/17 -, juris Rn. 5 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Denn insoweit handelt der leistende Sozialleistungsträger nicht außerhalb seiner Zuständigkeit im Sinne des § 105 Abs. 1 SGB X, sondern er wendet als für die beantragte und gewährte Sozialleistung sachlich und örtlich zuständiger Leistungsträger lediglich das materielle Recht falsch an (vgl. zum Ganzen auch ausführlich OVG Magdeburg, Beschl. vom 13.09.2018, a.a.O. Rn. 7, m. w. N.).

  • VG Aachen, 04.10.2010 - 2 K 911/08

    Teilweise Abweisung einer Klage bei Übersteigen einer festgesetzten

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass die Schwere des behördlichen Mitverschuldens unter Umständen bei der Beurteilung des Ausmaßes des dem betreuenden Elternteil zu machenden Fahrlässigkeitsvorwurfs von Bedeutung sein könne (vgl. Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflage 2004, § 5 Rz. 5, mit Hinweis auf einen nicht veröffentlichen Beschluss des OVG NW vom 17.03.2000 - 16 E 77/00 -, zum Fall einer Überzahlung nach Ablauf des gesetzlichen Leistungszeitraums) oder dass insoweit die Grundsätze des Mitverschuldens nach der Vorschrift des § 254 BGB entsprechend anzuwenden und ein behördliches Mitverschulden bei der Bemessung des Ersatzanspruches zu berücksichtigen sei (vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 19.05.2009 - Au 3 K 08.1495 -, juris für den Fall einer Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ohne vorherigen Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen durch den Antragsteller; VG Aachen, Urteil vom 04.10.2010 - 2 K 911/08 -, juris, für den Fall einer unterlassenen Bearbeitung des von dem betreuenden Elternteil ausgefüllten Überprüfungsbogens; grds. dagegen aber VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 26.04.2013 - 7 K 462/13.GI -, juris).

    Angesichts dieser gerade erst aus der fehlenden Reaktion des Beklagten auf die Mitteilung der Heirat resultierenden, zeitlich dem nachfolgenden weitergehenden Informationspflicht der Klägerin, der sie in zumindest fahrlässiger Weise nicht nachgekommen ist, liegt in der bloßen Nichtverarbeitung der Information seitens des Beklagten auch kein die Ersatzpflicht der Klägerin minderndes Mitverschulden des Beklagten an der weiteren Auskehrung der UVG-Leistungen (a. A. für eine vergleichbare Konstellation VG Aachen, Urteil vom 04.10.2010 - 2 K 911/08 -, juris Rn. 28).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Der Gesetzgeber habe das nach Art. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum durch die Sozialhilfeleistungen konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10.11.1998 - 2 BvL 42/93 -, BVerfGE 99, 246 Rd. 54 m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Er verweist dazu darauf, dass eine nachträgliche Korrektur der Sozialhilfeleistungen zu Gunsten des Kindergeldempfängers rechtlich nicht möglich sei (u.a. BFH, Urt. vom 30.07.2009 - III R 22/07 -, juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417

    Ersatz von Unterhaltsleistungen; Wiederverheiratung

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Die Klägerin kann gegen die Erstattungsforderung des Beklagten schließlich auch nicht einwenden, diese müsse ihr in entsprechender Anwendung des § 227 der Abgabenordnung (AO) vom Beklagten zumindest erlassen werden, weil sie und ihr Sohn auf Grund des rechtswidrigen Bezuges der UVG-Leistungen im streitbefangenen Zeitraum infolge deren voller Anrechnung auf die ihnen parallel vom Beigeladenen gewährten SGB II - Leistungen keinen Vorteil erlangt hätten und es zudem rechtlich nicht möglich sei, eine nachträgliche Korrektur der SGB II - Leistungsbescheide für den streitbefangenen Zeitraum zu erlangen (im Erg. ebenso VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 07.11.2012, Au 3 K 11.1417, juris Rn. 36).
  • FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17

    Verpflichtung der Familienkasse zum Erlass von unberechtigt ausgezahltem, beim

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Ein solches Ergebnis würde das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verletzen, wie es der Gesetzgeber durch die Bestimmungen (hier) des SGB II - grundsätzlich verfassungskonform - ausgestaltet habe (Thüringer Finanzgericht, Urt. vom 27.03.2018 - 2 K 507/17 -, juris Rn. 14 ff., n. rk., unter Bezugnahme auf Sächsisches Finanzgericht, Urt. vom 07.11.2017 - 3 K 69/17 (Kg) -, juris, n. rk.).
  • FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17

    Erlass einer Kindergeldrückforderung bei Anrechnung der Leistungen auf Bezüge

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Ein solches Ergebnis würde das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verletzen, wie es der Gesetzgeber durch die Bestimmungen (hier) des SGB II - grundsätzlich verfassungskonform - ausgestaltet habe (Thüringer Finanzgericht, Urt. vom 27.03.2018 - 2 K 507/17 -, juris Rn. 14 ff., n. rk., unter Bezugnahme auf Sächsisches Finanzgericht, Urt. vom 07.11.2017 - 3 K 69/17 (Kg) -, juris, n. rk.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1987 - 8 B 556/87

    Unterhalt; Rückzahlung; Eheschließung; Heirat; Unterhaltszahlung

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Das allerdings hätte die Klägerin erst recht an der Rechtmäßigkeit der weiterhin erfolgenden Auszahlung der UVG-Leistungen zweifeln lassen und für sie Veranlassung sein müssen, diese Zweifel umgehend durch weitere Erkundigungen, ggf. auch eine Rückfrage beim Beklagten auszuräumen (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 22.04.1987, - 8 B 556/87 -, FamRZ 1987, 1191 f.).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1495

    Rückforderung von Unterhaltungsvorschussleistungen; Leistungshöchstdauer;

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass die Schwere des behördlichen Mitverschuldens unter Umständen bei der Beurteilung des Ausmaßes des dem betreuenden Elternteil zu machenden Fahrlässigkeitsvorwurfs von Bedeutung sein könne (vgl. Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflage 2004, § 5 Rz. 5, mit Hinweis auf einen nicht veröffentlichen Beschluss des OVG NW vom 17.03.2000 - 16 E 77/00 -, zum Fall einer Überzahlung nach Ablauf des gesetzlichen Leistungszeitraums) oder dass insoweit die Grundsätze des Mitverschuldens nach der Vorschrift des § 254 BGB entsprechend anzuwenden und ein behördliches Mitverschulden bei der Bemessung des Ersatzanspruches zu berücksichtigen sei (vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 19.05.2009 - Au 3 K 08.1495 -, juris für den Fall einer Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ohne vorherigen Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen durch den Antragsteller; VG Aachen, Urteil vom 04.10.2010 - 2 K 911/08 -, juris, für den Fall einer unterlassenen Bearbeitung des von dem betreuenden Elternteil ausgefüllten Überprüfungsbogens; grds. dagegen aber VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 26.04.2013 - 7 K 462/13.GI -, juris).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Behörde auch ohne eine ausdrücklich im Gesetz verankerte Eingriffsermächtigung berechtigt ist, die Erstattungsforderung mittels Verwaltungsaktes einseitig hoheitlich gegen den erstattungspflichtigen Elternteil festzusetzen (BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 20/11 -, BVerwGE 144, 306-313, juris Rn. 12).
  • VG Gießen, 26.04.2013 - 7 K 462/13

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • VG Cottbus, 27.02.2023 - 8 K 2007/17

    Unterhaltsvorschussrecht

    Denn nach einhelliger Ansicht setzen sämtliche Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern nach §§ 102 ff. SGB X, insbesondere sowohl § 103 Abs. 1 SGB X als auch § 105 Abs. 1 SGB X, voraus, dass der berechtigte Leistungsträger die Leistungen materiell rechtmäßig erbracht hat (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 L 194/17 -, juris Rn. 5 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 5 A 17/13 -, juris Rn. 4; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 11. März 2019 - 3 A 2109/16 -, juris Rn. 49 ff.).

    Denn die Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG lagen ab dem Zeitpunkt der Heirat des Klägers nicht mehr vor, so dass die Leistungsgewährung ab diesem Zeitpunkt materiell rechtswidrig erfolgte (vgl. bei vergleichbarer Sachlage ebenso: Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 11. März 2019 - 3 A 2109/16 -, juris Rn. 50).

  • VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 20.471

    Ersatzpflicht für Unterhaltsvorschussleistungen bei nach ausländischem Recht

    Die Vorschrift ist wie dargelegt nicht anwendbar, wenn eine dem materiellen Recht widersprechende Leistungsgewährung vorliegt (vgl. OVG LSA, B.v. 13.09.2018 - 4 L 194/17 - juris Rn. 7; VG Hannover, U.v. 11.3.2019 - 3 A 2109/16 - juris Rn. 52; BT-Drs. 9/95 S. 25).
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