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VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG; Art. 22 Abs. 1 Satz 7 Einigungsvertrag; Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag; § 1 Abs. 4 VZOG; § 40 Realverbandsgesetz NI
Rückübertragung von Grundstücken des Beitrittsgebietes; Anspruchsgrundlagen für Rückübertragung zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und zwischen Staat und Bürger ; Öffentlich-rechtliche Körperschaften als Berechtigte nach dem Vermögensrecht; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückübertragung von Grundstücken des Beitrittsgebietes; Anspruchsgrundlagen für Rückübertragung zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und zwischen Staat und Bürger ; Öffentlich-rechtliche Körperschaften als Berechtigte nach dem Vermögensrecht; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
Zum zweiten stellt das Gesetz auf politisch bedingte Diskriminierungen ab, die wiedergutgemacht werden sollen, wobei diese politische Diskriminierung Bürger außerhalb und innerhalb der DDR vergleichbar treffen konnte (BVerwG, Urt. v. 24.03.1994 - 7 C 11.93 -, NJW 1994 S. 2106; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Kommentar, Stand: August 1997, § 1 Rn 37; Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR - RVl -, Stand: Januar 1998, § 1 Rn 10, 14).Demgemäß unterfällt eine Maßnahme dem Vermögensgesetz nur dann, wenn die Maßnahme mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar ist, wenn es sich um eine wesentliche rechtsstaatswidrige Enteignung handelt, die in der geeinten, rechtsstaatlich ausgerichteten Bundesrepublik keinen Bestand haben darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.1994 - 7 C 11.93 -, a.a.O.;… Urt. v. 30.06.1994, Bucholz a.a.O. Nr. 24;… RVI, a.a.O., Rn 16).
- BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95
Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Grundstücken von Sparkassen in der …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
vom 02.05.1996 - 7 C 24.95 -, VIZ 1996 S. 448 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73; Entsch. - VG Lüneburg, 17.11.1998 - 3 A 29/97
Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz (VermG) ; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
Die Unanwendbarkeit des Vermögensgesetzes für das vorliegende Rückgabebegehren steht nicht im Widerspruch zu dem den Beteiligten bekannten Urteil der Kammer vom 17. November 1998 im Verfahren 3 A 29/97.
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
Danach bleiben Verwaltungsakte der DDR wirksam, sie können aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar sind (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 30.06.1994 - 7 C 19.93 -, Buchholz 428§ 1 VermG, Nr. 24). - BVerwG, 04.12.1995 - 7 B 407.95
Restitutionsanspruch - Zweckbestimmung
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
Für die Rückübertragung eines Vermögensgegenstandes (Grundstücks) kommt nicht auf dessen aktuelle Zweckbestimmung an, die Restitution knüpft vielmehr allein an die Rechtsstellung des früheren Eigentümers an (BVerwG, Beschl. v. 04.12.1995 - 7 B 407.95 -, Buchholz 111 Art. 21 Nr. 13). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
Dementsprechend begründet der bloße Umstand, dass der Enteignete kein Geld erhalten hat, für sich genommen keine entschädigungslose Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (BVerwG, Urt. v. 24.03.1994 - 7 C 16/93 -, VIZ 1994 S. 292). - BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 10.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung von Sparkassen in der …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98
vom 27.02.1997 - 7 C 10.96 -, VIZ 1997 S. 347).
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08
Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde
Der Verlust des Vermögens nach § 1 des Gesetzes und der Verlust von Grundeigentum nach § 2 des Gesetzes war gleichsam sich automatisch ergebende Folge der Auflösung (zur inhaltlichen Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes und zur Frage des Eigentumsverlustes vgl. im Einzelnen die grundlegenden Urteile der Kammer vom 17.11.1998 - 3 A 29/97 - und vom 20.02.2001 - 3 A 247/98 - im gleichen Sinne auch BVerwG, Urteil vom 14.06.2006 - 3 C 4/06 -).