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   VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01   

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VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01 (https://dejure.org/2003,19448)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 A 265/01 (https://dejure.org/2003,19448)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 A 265/01 (https://dejure.org/2003,19448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässige Versammlungen auf Schienenwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 EBO; § 63 EBO; Art 5 GG; Art 8 GG; § 15 Abs 2 VersammlG
    Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; Versammlung; Versammlungsfreiheit; Versammlungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96

    Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
    Angesichts der beträchtlichen Gefahr, denen diese eisenbahnrechtlichen Vorschriften begegnen wollen, verlangt die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG auch nicht, dass ihre Anwendung bei einer kurzen Verweildauer auf den Bahnübergängen zu Blockadezwecken unterbleibt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 -).

    Da die eisenbahnrechtlichen Vorschriften einer "generell bestehenden Gefahr" entgegenwirken sollen (BVerfG, Entsch. v. 12.03.1998 a.a.O.), kommt es für die Zulässigkeit einer Versammlung auf den Schienen auch nicht darauf an, ob für die Zeit der Demonstration mit einem Zugverkehr konkret gerechnet werden muss.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
    Dabei mag offen bleiben, ob die Blockade eines Verkehrsweges - gleich ob Straße oder Schiene - für über 14 Stunden noch unter das Versammlungsrecht fällt (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 u.a., NJW 1987 Seite 43 - Mutlangen - Entscheidung v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
    Dabei mag offen bleiben, ob die Blockade eines Verkehrsweges - gleich ob Straße oder Schiene - für über 14 Stunden noch unter das Versammlungsrecht fällt (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 u.a., NJW 1987 Seite 43 - Mutlangen - Entscheidung v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a.).
  • BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
    Angesichts der beträchtlichen Gefahr, denen diese eisenbahnrechtlichen Vorschriften begegnen wollen, verlangt die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG auch nicht, dass ihre Anwendung bei einer kurzen Verweildauer auf den Bahnübergängen zu Blockadezwecken unterbleibt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95

    Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
    Eine Wiederholungsgefahr ist dann gegeben, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass unter vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme droht, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme in absehbarer Zeit möglich erscheint oder sich konkret abzeichnet (Nds. OVG, Urt. v. 19.02.1997 - 13 L 4115/95 -, Nds. VBL 1997 Seite 285).
  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).

    Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).

  • VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02

    Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung

    Das sei auch Gegenstand des Verfahrens 3 A 265/01.

    Denn im Verfahren 3 A 265/01, auf das sich der Kläger beruft, hat das Gericht weder festgestellt, dass die Auflösung der Versammlung am 3. März 2001 gegen 18.20 Uhr bei Pisselberg durch den Einsatzleiter der Polizei rechtswidrig gewesen ist, noch festgestellt, dass die Räumung der Schienenstrecke von Versammlungsteilnehmern durch die Polizei am 3. März 2001 bei Pisselberg gegen 19.00 Uhr, 21.00 Uhr und 21.30 Uhr (Räumung von drei Gruppen von Versammlungsteilnehmern) rechtswidrig gewesen ist.

  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04

    Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen

    Der Verstoß gegen die EBBO ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes;

    Die Kammer teilt deshalb nicht die Auffassung des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach der Versammlungen auf Schienenwegen grundsätzlich unzulässig seien, da die Blockade von Schienenwegen nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt sei (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2004 - 11 ZA 239/03VG = NVwZ-RR 2004, 575 (575) [VGH Baden-Württemberg 18.12.2003 - 1 S 2211/02] ; VG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.2004 - 3 B 66/04 , juris; Urt. v. 10.07.2003 - 3 A 265/01).
  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
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