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   OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15   

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OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15 (https://dejure.org/2016,20372)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2016 - 3 A 384/15 (https://dejure.org/2016,20372)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 3 A 384/15 (https://dejure.org/2016,20372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 2, 3, 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 GG Art. 104a ff. GG
    Rundfunkbeitrag; Steuer; Zitiergebot; Verfassung; Rechtsweggarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 21.04.2015 - 2 K 1221/13

    Rundfunkbeitragserhebung durch den MDR begegnet keinen verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 384/15 2 K 1221/13.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. April 2015 - 2 K 1221/13 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Der Rundfunkbeitrag erfüllt die Voraussetzungen einer Steuer nicht, da er nicht voraussetzungslos erhoben, sondern an das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung geknüpft wird, und das Beitragsaufkommen nicht in die Landeshaushalte eingestellt wird, sondern die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 558/15

    Rundfunkbeitrag; Steuer; Gleichbehandlung; Rechtsschutzgarantie; Kosten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Eine Beschneidung seiner Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG ist darin insbesondere auch wegen der Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu erkennen, zumal im Ausnahmefall auch vorbeugender Rechtsschutz denkbar ist (Kopp/Schenke a. a. O. Vorb § 40 Rn. 33 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 3 A 558/15 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Unter Berücksichtigung der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. Juli 1971, BVerfGE 31, 314) ging daher die herrschende Meinung zu dem abgelösten Rundfunkgebührenstaatsvertrag davon aus, dass die damalige Rundfunkgebühr eine Mischung aus Gebühren und Beitragselementen darstellt, und es wurde allgemein von einem öffentlich-rechtlichen Beitrag zu den Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen (Göhmann, in: Hahn/Vesting, Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 2 RGebStV Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2016 - 3 A 384/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 3 A 384/15 -, Rn. 11, juris).

    Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 3 A 384/15 -, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte.

  • VG Bremen, 17.02.2017 - 2 K 1034/16

    Erfolglose Klage gegen Rundfunkbeiträge

    Die Klägerin wird durch die verfassungsgemäß ausgestaltete Rundfunkbeitragspflicht auch nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, da der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und damit durch eine mit dem Grundgesetz formell und materiell in Einklang stehenden Rechtsgrundlage gedeckt ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 24.06.2016 - 3 A 384/15, juris).

    Zudem ist der vom Landgericht Tübingen für erforderlich erachtete Grundbescheid weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten (vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2016 - 6 L 2496/16; OVG Bautzen, Beschluss vom 24.06.2016 - 3 A 384/15; VGH Mannheim, Urteil vom 03.03.2016 - 2 S 896/15, alle juris).

  • VG Schleswig, 18.12.2017 - 4 A 207/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Die Beschreitung des Rechtsweges ist nicht unzumutbar, wenn die Beschwerdeführer einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.06.2016 - 3 A 384/15 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2016 - 2 S 896/15 - juris).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 259/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Die Beschreitung des Rechtsweges ist nicht unzumutbar, wenn die Beschwerdeführer einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.06.2016 - 3 A 384/15 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2016 - 2 S 896/15 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2017 - 11 N 16.15

    (Keine) Rundfunkgebührenbefreiung für einen Studierenden, der wegen des

    Die Rundfunkbeitragspflicht verletzt die Klägerin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, da der Eingriff in ihre allgemeine Handlungsfreiheit durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und damit durch eine mit dem Grundgesetz formell und materiell in Einklang stehenden Rechtsgrundlage gedeckt ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 3 A 384/15 - juris, Rn. 12).
  • VG Schleswig, 13.08.2019 - 4 A 480/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Die Beschreitung des Rechtsweges ist nicht unzumutbar, wenn die Beschwerdeführer einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können (so schon VG Schleswig, Urt. v. 13. Dezember 2017 - 4 A 58/16, Rn. 58 juris; vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24. Juni 2016 - 3 A 384/15, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 3. März 2016 - 2 S 896/15, juris).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 58/16

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Die Beschreitung des Rechtsweges ist nicht unzumutbar, wenn die Beschwerdeführer einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.06.2016 - 3 A 384/15 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2016 - 2 S 896/15 - juris).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen

    Die Beschreitung des Rechtsweges ist nicht unzumutbar, wenn die Beschwerdeführer einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen lassen müssen, um fachgerichtlichen Rechtsschutz geltend machen zu können (so schon VG Schleswig, Urt. v. 13.12.2017 - 4 A 58/16, Rn. 58 juris; vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.06.2016 - 3 A 384/15, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2016 - 2 S 896/15, juris).
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