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   OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15   

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OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15 (https://dejure.org/2016,43040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 (https://dejure.org/2016,43040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 3 A 385/15 (https://dejure.org/2016,43040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    StVZO § 31 Abs. 1 Satz 1
    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes Messgerät; Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichend verlässlicher Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs; Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit einer Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; Gerichtliche Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31 Abs. 1 S. 1
    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes Messgerät; Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    StVZO § 31 Abs. 1 S. 1
    Hinreichend verlässlicher Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs; Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit einer Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; Gerichtliche Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 431
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Ermittlungshandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Ob die Aufklärung angemessen war, richtet sich danach, ob die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es ihr nämlich regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 19.08.2013 - 3 B 360/13

    Zur Frage angemessener und zumutbarer Nachforschungen bei Rotlichtverstoß

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Diese schützen den Begünstigten zwar vor der Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sie schützen den Fahrzeughalter aber nicht vor Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Abwendung von Gefahren für den Straßenverkehr (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 3 B 90/14 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 25. September 2012 - 3 B 215/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).16 Ist somit davon auszugehen, dass die Klägerin eine ihr zumutbare Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrzeugführers abgelehnt hat, bedurfte es seitens der Behörde zum Erlass der Fahrtenbuchauflage vor Eintritt der Verfolgungsverjährung keiner weiteren Sachaufklärung durch die Behörde.
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14

    Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Diese schützen den Begünstigten zwar vor der Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sie schützen den Fahrzeughalter aber nicht vor Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Abwendung von Gefahren für den Straßenverkehr (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 3 B 90/14 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 25. September 2012 - 3 B 215/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).16 Ist somit davon auszugehen, dass die Klägerin eine ihr zumutbare Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrzeugführers abgelehnt hat, bedurfte es seitens der Behörde zum Erlass der Fahrtenbuchauflage vor Eintritt der Verfolgungsverjährung keiner weiteren Sachaufklärung durch die Behörde.
  • OVG Sachsen, 25.09.2012 - 3 B 215/12

    Notwendigkeit eines erneuten Verkehrsverstoßes eines unbekannten Fahrers für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Diese schützen den Begünstigten zwar vor der Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sie schützen den Fahrzeughalter aber nicht vor Maßnahmen der Verkehrsbehörde zur Abwendung von Gefahren für den Straßenverkehr (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 3 B 90/14 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 25. September 2012 - 3 B 215/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).16 Ist somit davon auszugehen, dass die Klägerin eine ihr zumutbare Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrzeugführers abgelehnt hat, bedurfte es seitens der Behörde zum Erlass der Fahrtenbuchauflage vor Eintritt der Verfolgungsverjährung keiner weiteren Sachaufklärung durch die Behörde.
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Danach sind, wenn die Überzeugung des Tatrichters auf Messergebnissen beruht, die mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten und täglich praktizierten Verfahren gewonnen werden, keine weitergehenden Ermittlungen und diesbezüglichen Darlegungen in den Urteilsgründen erforderlich (vgl. BGH, Beschl. v. 19. August 1993, BGHSt 39, 291; Beschl. v. 30. Oktober 1997, BGHSt 43, 277).
  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15

    Grundsteuer; Haftungsbescheid; Bestimmtheit; Inhaltsadressat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Ihr Vorbringen, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, lässt nicht erkennen, dass der von Klägerin ohne konkrete Benennung, aber jedenfalls sinngemäß (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f. m. w. N.) allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben ist.
  • OVG Sachsen, 11.06.2014 - 3 A 217/13

    Fahrtenbuchauflage, Nichtanwendbarkeit der sogenannten Piezorichtlinie auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Jedoch erbringen geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte, die über eine Bauartzulassung der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt verfügen, hinreichend verlässlichen Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder eine unsachgemäße Bedienung vorliegen (SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 3 A 217/13 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    7 Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dann der Fall, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen Maßnahmen hierzu ergriffen hat (BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1966 - 11 B 84.96 -, juris; Urt. v. 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • VGH Hessen, 21.05.2015 - 2 B 4/15

    Verweigerung der Mitwirkung an Aufklärung eines Geschwindigkeitsverstoßes bei

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;] Hinzu kommt, dass sich vorliegend sowohl der amtliche Eichschein für das Gerät als auch das Schulungszertifikat des Herstellers Vitronic für den verantwortlichen Polizeioberkommissar in der Verwaltungsakte befinden.
  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    [vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rdnr. 7; SächsOVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rdnrn. 18 f., jew. m.w.N.].
  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;] Das Vorbringen des Klägers, er bzw. sein nicht namentlich benannter Bruder sei von einem anderen Fahrzeug überholt worden und ein anderes Fahrzeug sei zudem entgegengekommen, sodass offensichtlich nicht seine Geschwindigkeit gemessen worden sei, erweist sich ausweislich des Beweisfotos als nicht durchgreifende, bloße Schutzbehauptung.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.
  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches ist davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässliche Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Das Vorbringen des Antragstellers, er bzw. sein nicht namentlich benannter Bruder sei von einem anderen Fahrzeug überholt worden und ein anderes Fahrzeug sei zudem entgegengekommen, sodass offensichtlich nicht seine Geschwindigkeit gemessen worden sei, erweist sich ausweislich des Beweisfotos als nicht durchgreifende, bloße Schutzbehauptung.
  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anfechtung einer Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;].
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