Rechtsprechung
VG Schleswig, 03.04.2006 - 3 A 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Neuregelung der Tilgungsbestimmungen zum Verkehrszentralregister mit Wirkung zum 01.02.2005 verstoßen nicht gegen Rückwirkungsverbot oder Vertrauensschutzgebot des Grundgesetzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristbeginn bei Löschung von Eintragungen im Verkehrzentralregister; Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Tilgung von Eintragungen in das Verkehrszentralregister im Straßenverkehrsgesetz (StVG); Frage der Verletzung des Rückwirkungsverbots und Vertrauensschutzgebots ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 03.04.2006 - 3 A 49/06
- OVG Schleswig-Holstein, 10.05.2006 - 4 LA 32/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2201
- NVwZ 2006, 1206 (Ls.)
- NZV 2006, 614
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus VG Schleswig, 03.04.2006 - 3 A 49/06
Demgegenüber werden andere staatliche Eingriffsmaßnahmen nicht erfasst, auch wenn sie an ein rechtswidriges Verhalten anknüpfen (BVerfGE 109, 133 = NJW 2004, 739).Zwar wird durch die Erstreckung der Neuregelung auf bereits zuvor eingetragene Altverstöße tatbestandlich an Sachverhalte angeknüpft, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind und somit eine "unechte Rückwirkung" durch das Gesetz erreicht (vgl. BVerfGE 109, 133 = NJW 2004, 739).
- VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 109/01
Bestandskraft; Einstellungsteilzeit; Rücknahme; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
Auszug aus VG Schleswig, 03.04.2006 - 3 A 49/06
Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 30.9. 2002 - 3 A 109/01), aber unbegründet.
- VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
Entziehung; Fahrerlaubnis; Rückwirkung; Tattagprinzip; Übergangsregelung; …
Dass das Mehrfachtäter-Punktesystem, welches der Gefahrenprävention dient, nicht dem Art. 103 Abs. 2 GG unterfällt, bezweifelt auch das erkennende Gericht nicht (vgl.: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 03.04.2006 - 3 A 49/06 -, juris Rn. 27).