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   VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97   

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https://dejure.org/1997,2850
VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97 (https://dejure.org/1997,2850)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.11.1997 - 3 A 817.97 (https://dejure.org/1997,2850)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. November 1997 - 3 A 817.97 (https://dejure.org/1997,2850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung der Rechtschreibreform durch Verwaltungsvorschriften; Einführung der Rechtschreibreform als wesentliche Entscheidung; Kollision von Grundrechten der Eltern und Schüler mit dem staatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1243
  • NVwZ 1998, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    In erster Instanz ebenfalls erfolgreich waren zwei verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind (vgl. VG Berlin, NJW 1998, S. 1243; VG Hannover, NJW 1998, S. 1250).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98

    Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich

    BVerwG 6 C 9.98 VG 3 A 817.97.
  • VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97

    Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr

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  • VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 K 302/15

    Welzower Stadtverordnete scheitern mit Klage auf Akteneinsicht in das für die

    Denn ungeachtet der Frage, ob es dem Kläger einer allgemeinen Leistungsklage an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn er das begehrte Tun, Dulden oder Unterlassen zuvor bei der beklagten Behörde nicht beantragt hat (vgl. bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 1989 - 1 S 1056/88 -, NVwZ 1990, 892, 893; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 42 Rn. 156; ablehnend: VG Berlin, Urteil vom 14. November 1997 - 3 A 817-97 -, NJW 1998, 1243; Kopp/Schenke, 21. Auflage 2015, Vorb § 49 Rn. 51), lässt das Fehlen eines solchen Antrags das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage nach Auffassung der Kammer jedenfalls dann nicht entfallen, wenn dieser aufgrund der vorprozessual bereits zum Ausdruck gebrachten Ablehnung der beklagten Behörde ohnehin zum Scheitern verurteilt wäre.
  • VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14

    Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene

    Dabei kann dahinstehen, ob eine vorherige, erfolglose Antragstellung bei der zuständigen Behörde eine (nicht nachholbare) Klagevoraussetzung der allgemeinen Leistungsklage ist (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89, NVwZ 1991, 583 [583] und Urteil vom 16.10.1989 - 1 S 1056/88, NVwZ 1990, 892 [893]; ablehnend VG Berlin, Urteil vom 14.11.1997 - 3 A 817-97, NJW 1998, 1243 [1243] m.w.N.); denn der Kläger ist vor Klageerhebung mit seinem Begehren an den Beklagten herangetreten.
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