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   BAG, 21.06.1979 - 3 ABR 3/78   

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https://dejure.org/1979,1035
BAG, 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialeinrichtung - Wirkunsbereich - Mitbestimmungsrecht - Satzung - Gast - Versorgungskasse - Kassenvorstand - Bestandsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 39
  • BAGE 32, 40
  • VersR 1979, 1160
  • BB 1979, 1718
  • DB 1979, 2039
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 94/07

    Mitbestimmung bei Sozialeinrichtung

    Unschädlich ist es allerdings, wenn Außenstehende als Gäste zugelassen werden (vgl. BAG 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 32, 39; 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 95, 221).

    Diese ist jedenfalls auch Ausdruck davon, dass die Legitimation des Betriebsrats sich von der Belegschaft ableitet, die ihn gewählt hat und die er gegenüber dem Arbeitgeber repräsentiert (vgl. BAG 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 32, 39).

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Hiervon weicht auch die vom Landesarbeitsgericht angezogene Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1979 (3 ABR 3/78 - BAGE 32, 39 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) für andere als Ruhegeldansprüche nicht ab.
  • LAG Hamburg, 02.08.2007 - 7 TaBV 2/07

    Kindertagesstätten - Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Sozialeinrichtung nicht einem unbestimmten Personenkreis zugänglich sein (BAG, Beschluss vom 21.6.1979 - 3 ABR 3/78 - EzA § 87 BetrVG Sozialeinrichtung Nr. 10).
  • LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 TaBV 6/07

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Offensichtlichkeit; Lohngestaltung;

    Da hier die bislang einschlägigen tarifvertraglichen Normen über das einzelne Seniorenzentrum hinaus für alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers galten und bei diesem ein Konzernbetriebsrat besteht, spricht alles dafür, dass nur er im Rahmen seiner orginären Zuständigkeit gemäß § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG dazu berufen ist, konzernweit die bisher tarifvertraglich geregelten Fragen der Lohngestaltung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG einer einheitlichen Lösung zuzuführen (vgl. BAG AP BetrAVG § 7 Nr. 81; AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 1).
  • LAG Köln, 02.11.2016 - 11 TaBV 22/15

    Mitbestimmung; Unterstützungskasse

    Es muss sich allerdings um eine Sozialeinrichtung handeln, die nicht den Wirkungsbereich des Betriebs überschreitet, was sich nach dem Zweck der Sozialeinrichtung, ggfs. nach der Satzung, richtet (BAG, Beschl. v. 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 - vgl. auch BAG, Beschl. v. 10.02.2009 - 1 ABR 94/07 - Fitting, 28. Auflage, § 87 BetrVG Rdn. 342).
  • LAG München, 14.03.1989 - 2 TaBV 53/88

    Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle;

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  • BAG, 24.01.1980 - 3 AR 329/79

    Soziale Leistungen des Arbeitgebers - Zweckgebundenes Sondervermögen -

    Soweit die nachfolgend genannten Entscheidungen des Dritten Senats dahin verstanden werden können, daß eine entsprechende Anwendung des BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8 auf soziale Leistungen des Arbeitgebers deshalb nicht in Betracht komme, weil sie nicht aus einem zweckgebundenen Sondervermögen geleistet werden, hält der Dritte Senat hieran nicht fest (Entscheidungen des Dritten Senats: BAG 12.06.1975 3 ABR 13/74 = BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG 12.06.1975 3 ABR 137/73 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG 12.06.1975 3 ABR 66/74 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG 18.03.1976 3 ABR 32/75 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschlüsse des Senats vom 13.07.1978 3 ABR 108/77 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung und vom 21.06.1979 3 ABR 3/78 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung).
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