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   OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - III-3 AR 214/15   

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https://dejure.org/2015,40046
OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - III-3 AR 214/15 (https://dejure.org/2015,40046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2015 - III-3 AR 214/15 (https://dejure.org/2015,40046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - III-3 AR 214/15 (https://dejure.org/2015,40046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4101; RVG § 51 Abs. 1 S. 1
    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15

    Voraussetzungen der Gewährung einer Pauschvergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    In einem weiteren Beschluss vom 5. August 2015 (III-3 AR 4/15; zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat dies weiter dahin präzisiert, dass eine jedenfalls fast ausschließliche Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht kommt und sich die Prozesswochen mit mindestens drei ganztägigen Verhandlungen zur Bejahung der "längeren Zeit" zusammenhängend regelmäßig über mehr als einen Monat erstrecken müssen.
  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11

    Rückforderung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Eine rechtlich geschützte Erwartung auf die spätere Bewilligung einer Pauschvergütung wird jedoch selbst bei Gewährung eines Vorschusses schon allein wegen des vorläufigen Charakters dieser Entscheidung nicht geschaffen (vgl. KG , Beschluss vom 08. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Der Senat hat erst kürzlich entschieden, dass es in diesem Zusammenhang im Kern auf die Dichte der Terminierung ankommt - und zwar mit Blick auf die hiervon abhängenden Möglichkeiten des Pflichtverteidigers zum Engagement in anderen Mandaten (dazu im Einzelnen Beschluss vom 23. Juni 2015 - III-3 AR65/14 -, veröffentlicht in Rpfleger 2015, 668 sowie StRR 2015, 358).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Mit Blick auf die vorgenannte bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung stellt sich insoweit die Frage, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung(en) vor dem oberlandesgerichtlichen Staatsschutzsenat entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme für den Pflichtverteidiger von existenzieller Bedeutung ist (vgl. entsprechend auch BVerfG NJW 2005, 1264, 1265; 2011, 3079, 3080).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Es fehlt jedoch an der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren, die nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG und dem in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Dr 15/1971, S. 201) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420) neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich vorauszusetzen ist.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Kein Prozessbeteiligter kann daher darauf vertrauen, der Richter werde stets an einer bestimmten Rechtsauffassung aus der bisherigen Judikatur festhalten (vgl. BVerfGE 126, 369, 395).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
    Selbst mit Blick auf die langjährig gefestigte - und auch gegenüber dem Antragsteller im Rahmen der gewährten Vorschüsse praktizierte - bisherige Rechtsprechung des Senats zur Pauschvergütung in erstinstanzlichen OLG-Staatsschutzsachen ist ein schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage deshalb nicht entstanden, weil sich die jetzige Änderung auf die seit vielen Jahren bekannte Auslegung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Unzumutbarkeit des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG stützt und sich damit im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hielt (vgl. BVerfGE 84, 212, 227).
  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

    b) Was die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung betrifft, ist hinsichtlich der verschiedenen Verfahrensabschnitte zu differenzieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 [Senat] - III- 3 AR 65/14-[[...]] - Rpfleger 2015, 668 und vom 17. Dezember 2015 [Einzelrichter] - III- 3 AR 214/15 [[...]]), wobei aber in einer Gesamtschau zu prüfen ist, ob die dem Verteidiger für seine Tätigkeit im gesamten Verfahren gewährte Regelvergütung insgesamt noch zumutbar ist oder ob ihm wegen besonderer Schwierigkeiten in einem Verfahrensabschnitt mit der dafür vorgesehenen Gebühr ein ungerechtfertigtes Sonderopfer abverlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2016 - 1 AR 13/16; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 1 ARs 26/13 [[...]] - Rpfleger 2016, 133 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19

    Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand,

    Auch teilt der Senat die dieser Rechtsauffassung zugrunde liegende Bewertung, dass mit der Vorschussgewährung schon wegen ihres vorläufigen Charakters - jedenfalls in der Regel - keine rechtlich geschützte Erwartung auf die spätere Bewilligung einer Pauschgebühr geschaffen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschluss III-3 AR 214/15; KG Beschluss 1 Ws 38/11 vom 8. Juni 2011; Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017, § 51 Rn. 105).

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss 1 BvR 1667/15 vom 05. November 2015 mwN; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschluss 3 AR 214/15 vom 17. Dezember 2015).

  • OLG Koblenz, 19.12.2019 - 1 AR 97/19

    Pauschgebühr, Wahlanwaltshöchstgebühr, ausgefallene Termine, Übergangsgeld

    Was die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung betrifft ist im Allgemeinen hinsichtlich der verschiedenen Verfahrensabschnitte zu differenzieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 [Senat] - III- 3 AR 65/14 [juris] - Rpfleger 2015, 668 und vom 17. Dezember 2015 [Einzelrichter] - III- 3 AR 214/15 [juris]), wobei aber in einer Gesamtschau zu prüfen ist, ob die dem Verteidiger für seine Tätigkeit im gesamten Verfahren gewährte Regelvergütung insgesamt noch zumutbar ist oder ob ihm wegen besonderer Schwierigkeiten in einem Verfahrensabschnitt mit der dafür vorgesehenen Gebühr ein ungerechtfertigtes Sonderopfer abverlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2016 - 1 AR 13/16; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 1 ARs 26/13 [juris] - Rpfleger 2016, 133 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

    b) Was die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung betrifft, ist hinsichtlich der verschiedenen Verfahrensabschnitte zu differenzieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 [Senat] - III- 3 AR 65/14-[[...]] - Rpfleger 2015, 668 und vom 17. Dezember 2015 [Einzelrichter] - III- 3 AR 214/15 [[...]]), wobei aber in einer Gesamtschau zu prüfen ist, ob die dem Verteidiger für seine Tätigkeit im gesamten Verfahren gewährte Regelvergütung insgesamt noch zumutbar ist oder ob ihm wegen besonderer Schwierigkeiten in einem Verfahrensabschnitt mit der dafür vorgesehenen Gebühr ein ungerechtfertigtes Sonderopfer abverlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2016 - 1 AR 13/16; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 1 ARs 26/13 [[...]] - Rpfleger 2016, 133 ff.).
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