Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - III-3 AR 4/15   

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https://dejure.org/2015,23754
OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Existenzielle Belastung", oder: Sparschwein der Staatskasse?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 51 RVG
    Pflichtverteidiger: Mehr als 500 Seiten Aktenstudium rechtfertigt Pauschgebühr

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 51 RVG
    Pflichtverteidiger: Mehr als 500 Seiten Aktenstudium rechtfertigt Pauschgebühr

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 981
  • AnwBl Online 2015, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).

    Insoweit fehlt es an der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren, die nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG und dem in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Dr 15/1971, S. 201) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420) neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich vorauszusetzen ist.

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Nach der neuen Rechtsprechung des Senats (dazu im Einzelnen Beschluss vom 23. Juni 2015 - III-3 AR 65/14 -, juris; zur Veröffentlichung vorgesehen) ist zu deren Beantwortung im Kern auf die Dichte der Hauptverhandlungstage abzustellen - und zwar mit Blick auf die hiervon abhängenden Möglichkeiten des Pflichtverteidigers zum Engagement in anderen Mandaten.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dies verlieh ihm - unabhängig von der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Arbeitsteilung (vgl. OLG Stuttgart RPfleger 2014, 692, 693; OLG Nürnberg , Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14) - eine zeitliche Flexibilität, die er zur Erzielung zusätzlicher Honorare nutzte oder hätte nutzen können.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dies verlieh ihm - unabhängig von der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Arbeitsteilung (vgl. OLG Stuttgart RPfleger 2014, 692, 693; OLG Nürnberg , Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14) - eine zeitliche Flexibilität, die er zur Erzielung zusätzlicher Honorare nutzte oder hätte nutzen können.
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 III-3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach hierfür eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp 3, 5 Tagen/Monat lag.
  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 MI 3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
  • OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17

    Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht,

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 III-3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine Beanspruchung jeweils an drei Tagen pro Woche durch eine mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung hierfür erforderlich ist, was-hier jedenfalls nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei

    In einem weiteren Beschluss vom 5. August 2015 (III-3 AR 4/15; zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat dies weiter dahin präzisiert, dass eine jedenfalls fast ausschließliche Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht kommt und sich die Prozesswochen mit mindestens drei ganztägigen Verhandlungen zur Bejahung der "längeren Zeit" zusammenhängend regelmäßig über mehr als einen Monat erstrecken müssen.
  • OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 MI 3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
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