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   BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99   

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BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99 (https://dejure.org/1999,1147)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1999 - 3 ARs 2/99 (https://dejure.org/1999,1147)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99 (https://dejure.org/1999,1147)
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'Antiserbische Bewegung'

§ 121 Abs. 2 StPO;

§ 270 StPO, keine Bindungswirkung bei willkürlichem Verweisungsbeschluß, §§ 14, 19 StPO analog;

(Hinweis zum Verfahrensfortgang: Parallelentscheidung des BGH über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgehoben durch «'Antiserbische Bewegung' [BVerfG]»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Verweisungbeschlusses in einer staatsschutzstrafrechtlichen Frage; Zulässigkeit der Verweisung bei hinreichender Verfestigung des Tatverdachts bezüglich des die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründenden Delikts; Höhe der Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 19; ; StPO § 270 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 14, 19, § 270 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 26
  • NJW 1999, 1876
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts berufen (Fortführung von BGHSt 18, 381).

    Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber nicht für erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209 a , 225 a, 269, 270, 328 Abs. 2 und § 355 StPO für ausreichend erachtete (vgl. BGHSt 18, 381).

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Nur bei Willkür entfällt die Bindungswirkung (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

    Vielmehr muß sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt haben, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1980 - 1 ARs 5/80
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl.NW 1992, 57).

    Bei der Beurteilung, wann die Verdachtsgründe hierfür ausreichen, hat das Gericht zwar einen gewissen Prüfungsspielraum (OLG Karlsruhe MDR 1980, 599, 600).

  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    BGH, Beschl. vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99 OLG Düsseldorf LG Dortmund.

    2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99.

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Die Feststellungen des Landgerichts lassen eine organisierte Willensbildung, der sich die Mitglieder eines in Deutschland auf gewisse Dauer bestehenden Personenzusammenschlusses unterworfen hätten, weder in der einen noch in der anderen Form erkennen (vgl. BGHSt 31, 239, 240).
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Der Senat weist darauf hin, daß er die Haftprüfung mit Beschluß vom 17. Februar 1999 (AK 13 und 14/98) nur bis zur Bestimmung des für die Hauptverhandlung zuständigen Gerichts dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen hat.
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    b) Nach dem vom Landgericht zugrunde gelegten Sachverhalt fehlt es zudem offensichtlich an einer innerhalb Deutschlands zumindest in Form einer Teilorganisation (vgl. BGHSt 30, 328) bestehenden Vereinigung, deren Zwecke darauf gerichtet sind, in § 129 a Abs. 1 StGB genannte Straftaten zu begehen.
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung eines zeitintensiven Zwischenverfahrens in Kauf genommen, daß auch ein Gericht über den hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Verbrechens nach § 129 a StGB befindet, dem die Verhandlung und Entscheidung über diese Zuwiderhandlungen nicht übertragen ist und dem infolgedessen die Spezialkenntnisse fehlen, die für die tatsächliche und rechtliche Würdigung notwendig sind (vgl. BGHSt 29, 341, 348).
  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Der Senat braucht nicht generell zu entscheiden, ob die Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen in § 210 StPO abschließend geregelt ist (so mit gewichtigen Gründen Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 210 Rdn. 4 - 6; Giesler, Der Ausschluß der Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen im Strafverfahren, S. 254 - 263), oder ob in Ausnahmefällen die Staatsanwaltschaft den Eröffnungsbeschluß mit einfacher Beschwerde gemäß § 304 StPO anfechten kann, wenn dieser unwirksam oder mit schweren Fehlern behaftet ist, was z. B. bei willkürlicher Eröffnung vor einem sachlich höheren Gericht angenommen wird (LG Göttingen NStZ 1989, 88; Meyer-Goßner NStZ 1989, 89, 90; Tolksdorf in KK 4. Aufl. § 210 Rdn. 4; Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 210 Rdn. 1; eine Beschwerde auch des Angeklagten halten Paeffgen in SK-StPO § 210 Rdn. 4, 5 und 9 m.w.Nachw. und Julius in HK § 210 Rdn. 6 für zulässig).
  • LG Hannover, 11.11.1982 - 30 A 20/82
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
    Streitig ist nur, ob der nichtige Verweisungsbeschluß die Anhängigkeit beim verweisenden Gericht fortbestehen läßt (OLG Schleswig NStZ 1981, 491, 492; LG Hannover StV 1983, 194; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 270 Rdn. 37; Schlüchter in SK-StPO § 270 Rdn. 26, 28) oder ob ihm "Transportwirkung" zukommt, er also die Sache bei dem Gericht, an das verwiesen wurde, anhängig macht (so wohl Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 270 Rdn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

  • OLG Schleswig, 31.03.1981 - 1 Ws 81/81
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83

    Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den

  • OLG Karlsruhe, 06.05.1987 - 4 Ws 101/87

    Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten

  • BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).

    Die für alle Mitglieder verbindlichen Regeln über die Willensbildung können etwa dem Demokratieprinzip entsprechen oder auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam aufgebaut sein (BGHSt 31, 239, 240; 45, 26, 35).

  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Voraussetzung für die Annahme einer Vereinigung im Sinne der §§ 129a, b StGB ist ein freiwilliger organisatorischer, auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, [204 f.]; 45, 26, [35]).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Die Annahme einer Vereinigung scheidet indes aus, wenn die Mitglieder einer Gruppierung sich nur jeweils der autoritären Führung einer Person unterwerfen, ohne dass dies vom Gruppenwillen abgeleitet wird (BGHSt 31, 239, 240; 45, 26, 35; BGH NJW 1992, 1518; 2009, 3448, 3460, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. aus neuerer Zeit BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.).

    bb) Vor Inkrafttreten des durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3390) in das Strafgesetzbuch eingefügten § 129b StGB am 30. August 2002 war ein organisationsbezogenes Verhalten mit Blick auf den räumlichen Geltungsbereich des Verbots nach Art. 9 Abs. 2 GG, an das die §§ 129, 129a StGB anknüpfen, nur dann nach diesen Vorschriften strafbar, wenn es sich auf eine Vereinigung bezog, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestand (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 311; Beschlüsse vom 5. Januar 1982 - StB 53/81, BGHSt 30, 328; vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; vom 10. Januar 2002 - AK 22/01).

    Der Senat hat die entsprechende Unterscheidung zwar bisher gebilligt und entschieden, dass dann, wenn nur ein Kern der Gruppierung strafrechtlich relevante Ziele verfolgt, lediglich dieser eine kriminelle Vereinigung bildet; die außenstehenden weiteren Mitglieder der Gruppierung können dann aber Unterstützer der Vereinigung sein (BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 36 = NJW 1999, 1876, 1878).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).

    Falls dieses an seiner Meinung festhält, entsteht der vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erörterte negative Kompetenzkonflikt, da die Zurückverweisung - wie der 3, Strafsenat in seinem Beschluß vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99 (Seite 6) zutreffend ausführt - im Gegensatz zum Verweisungsbeschluß (mangels gesetzlicher Grundlage) keine bindende Wirkung hat.

    ee) § 269 StPO steht einer Zurückverweisung nicht entgegen (so auch BGH, Beschluß vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f.; a.A. Gollwitzer JR 1991, 37, 39; vgl. auch RGSt 62, 265, 271; OLG Stuttgart NStZ 1995, 248, 249), denn § 270 StPO enthält insoweit eine Sonderregelung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.): Anders als dies im Anwendungsbereich des § 269 StPO der Fall ist (vgl. Schlüchter aaO. § 269 Rdn. 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 269 Rdn. 4; Meyer-Goßner NStZ 1989, 89, 90), begründet nämlich eine Verweisung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 StPO wie aus Absatz 3 Satz 2 der Bestimmung folgt - eine Beschwer des Angeklagten (BGHSt 26, 106, 109 f.); auch im Falle des § 270 Abs. 1 Satz 2 StPO ist § 269 StPO nicht anwendbar (Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 21; Meyer-Goßner NStZ 1981, 168, 171).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Es hätte dann des Weiteren einer eigenen Darlegung der Erfüllung auch des Tatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bedurft (vgl. zuletzt BGHSt 31, 202 ; 31, 239 ff.; 45, 26 ; BGH, NJW 2005, S. 1668 ).
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

    1. Der Bundesgerichtshof ist in entsprechender Anwendung des § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Landgerichts Bochum zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen, weil zwischen diesen Gerichten ein negativer sachlicher Kompetenzkonflikt besteht, der nicht anders als durch die Vorlage gelöst werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 2 ARs 295/18 Rn. 11 mwN und vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99 Rn. 5 mwN; BGH; MüKo-StPO/Ellbogen § 14 Rn. 4 mwN; BeckOK-StPO/Bachler § 14 Rn. 5 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 14 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Deswegen mag es sich für den Generalbundesanwalt gegebenenfalls empfehlen, sich vor der Übernahmeentscheidung mit der bisher in der Sache ermittelnden Landesstaatsanwaltschaft über den zuständigen Generalstaatsanwalt ins Benehmen zu setzen (vgl. auch BGHSt 45, 26 für den umgekehrten Fall, daß ein Landgericht beabsichtigt, ein zu ihm angeklagtes Verfahren wegen Vorliegens eines Staatsschutzdelikts nach § 120 Abs. 1 GVG an den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zu verweisen).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Die "militante gruppe" erfüllt nach bisherigem Erkenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129 a StGB; denn es bestehen gewichtige Anzeichen dafür, dass es sich bei dieser Gruppierung - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich - um einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    a) Bei einer solchen Vereinigung handelt es sich um einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (terroristische) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (s. BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668).
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08

    Gesetzgebungskompetenz für die Briefüberwachung bei Untersuchungshaftgefangenen

  • BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht;

  • OLG Jena, 15.11.2017 - 1 St 292 OJs 2/14

    Strafverfahren: Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung; Rückverweisung an ein

  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07

    Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in

  • LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Strafrichter und

  • OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit eines Eröffnungsbeschlusses nach vorausgegangener

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

  • BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftprüfung; Mitgliedschaft in einer

  • OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13

    Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender

  • OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
  • OLG Hamburg, 23.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 06.08.2002 - StB 14/02

    Beschwerde - Haftbefahl - Ermittlungsrichter - Mitgliedschaft in einer

  • OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 (s) Sbd I-11/20
  • OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05

    Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung

  • OLG Köln, 25.02.2004 - 2 Ws 79/04

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts

  • OLG Jena, 23.10.2006 - 1 AR (S) 96/06

    Zuständigkeit

  • OLG Jena, 10.12.2008 - 1 AR (S) 94/08

    Zuständigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98   

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BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98 (https://dejure.org/1999,6005)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1876
  • NStZ 1999, 524 (Ls.)
  • StV 1999, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts berufen (Fortführung von BGHSt 18, 381).

    Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber nicht für erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209 a, 225 a, 269, 270, 328 Abs. 2 und § 355 StPO für ausreichend erachtete (vgl. BGHSt 18, 381).

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Nur bei Willkür entfällt die Bindungswirkung (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

    Vielmehr muß sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt haben, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1980 - 1 ARs 5/80
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).

    Bei der Beurteilung, wann die Verdachtsgründe hierfür ausreichen, hat das Gericht zwar einen gewissen Prüfungsspielraum (OLG Karlsruhe MDR 1980, 599, 600).

  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Senat weist darauf hin, daß er die Haftprüfung mit Beschluß vom 17. Februar 1999 (AK 13 und 14/98) nur bis zur Bestimmung des für die Hauptverhandlung zuständigen Gerichts dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen hat.
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die Feststellungen des Landgerichts lassen eine organisierte Willensbildung, der sich die Mitglieder eines in Deutschland auf gewisse Dauer bestehenden Personenzusammenschlusses unterworfen hätten, weder in der einen noch in der anderen Form erkennen (vgl. BGHSt 31, 239, 240).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    b) Nach dem vom Landgericht zugrunde gelegten Sachverhalt fehlt es zudem offensichtlich an einer innerhalb Deutschlands zumindest in Form einer Teilorganisation (vgl. BGHSt 30, 328) bestehenden Vereinigung, deren Zwecke darauf gerichtet sind, in § 129 a Abs. 1 StGB genannte Straftaten zu begehen.
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung eines zeitintensiven Zwischenverfahrens in Kauf genommen, daß auch ein Gericht über den hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines Verbrechens nach § 129 a StGB befindet, dem die Verhandlung und Entscheidung über diese Zuwiderhandlungen nicht übertragen ist und dem infolgedessen die Spezialkenntnisse fehlen, die für die tatsächliche und rechtliche Würdigung notwendig sind (vgl. BGHSt 29, 341, 348).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83

    Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Senat braucht nicht generell zu entscheiden, ob die Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen in § 210 StPO abschließend geregelt ist (so mit gewichtigen Gründen Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 210 Rdn. 4 - 6; Giesler, Der Ausschluß der Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen im Strafverfahren, S. 254 - 263), oder ob in Ausnahmefällen die Staatsanwaltschaft den Eröffnungsbeschluß mit einfacher Beschwerde gemäß § 304 StPO anfechten kann, wenn dieser unwirksam oder mit schweren Fehlern behaftet ist, was z. B. bei willkürlicher Eröffnung vor einem sachlich höheren Gericht angenommen wird (LG Göttingen NStZ 1989, 88; Meyer-Goßner NStZ 1989, 89, 90; Tolksdorf in KK 4. Aufl. § 210 Rdn. 4; Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 210 Rdn. 1; eine Beschwerde auch des Angeklagten halten Paeffgen in SK-StPO § 210 Rdn. 4, 5 und 9 m. w. Nachw. und Julius in HK § 210 Rdn. 6 für zulässig).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

  • OLG Karlsruhe, 06.05.1987 - 4 Ws 101/87

    Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten

  • OLG Schleswig, 31.03.1981 - 1 Ws 81/81
  • LG Hannover, 11.11.1982 - 30 A 20/82
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98-1 -.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98-1 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    BGH, Beschl. vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99 OLG Düsseldorf LG Dortmund.

    2 BJs 122/98 - 1 3 ARs 2/99.

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00

    Bindungswirkung einer willkürlichen Verweisung

    Die Vorlage ist gemäß §§ 14, 19 StGB zulässig, denn diese Vorschriften sind nicht nur bei Streitigkeiten über die örtliche Zuständigkeit, sondern - analog - auch bei negativen sachlichen Kompetenzkonflikten anwendbar, die dadurch entstehen, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (hierzu eingehend BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 14 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

    Diese Bindungswirkung entfällt jedoch nach einhelliger Ansicht, wenn sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt hat, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219; BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 270 Rn. 20).

  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (Senatsentscheidungen vom 21.07.2006 - 2 Ws 345/06, 09.12.05 - 2 Ws 595/05, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95 - und 28.11.2000 - 2 Ws 631/00 - BGH NStZ 1999, 524 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, StV 1998, 558 S.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1927 311, StV 1996, 533; OLG Düsseldorf JMBl. NW.
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (Senatsentscheidungen vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 = NStZ-RR 2009, 117 = StraFo 2009, 112, 05.12.2008 - 2 Ws 612/08, 21.07.2006 - 2 Ws 345/06, 09.12.05 - 2 Ws 595/05, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95 - und 28.11.2000 - 2 Ws 631/00 - BGH NStZ 1999, 524 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, StV 1998, 558 S.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1927 311, StV 1996, 533; OLG Düsseldorf JMBl. NW.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 5 Ws 190/01

    Haftbeschwerde; Sperrwirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts;

    Entgegen der Auffassung des Verteidigers entfaltet der auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1999 - 2 BJs 122/98 - 1 - ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - keine Sperrwirkung für den Erlass eines neuen Haftbefehls gegen den Angeklagten.
  • OLG Köln, 25.02.2004 - 2 Ws 79/04

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen eine entsprechende Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf negative sachliche Zuständigkeitsstreitigkeiten bejaht wird, stehen jeweils unter der Einschränkung, dass kein anderer Ausweg gegeben sein darf und deshalb die Gefahr des Stillstandes des Verfahrens bestehen würde (BGHSt 18, 381, 384; BGHSt 45, 26, 28 = NStZ 1999, 524 (LS) m. Anm. Franke; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 14 Rdnr. 2; Weidemann, wistra 2000, 45, 46f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.03.1999 - 3 ARs 2/99 (Ausl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23272
OLG Celle, 05.03.1999 - 3 ARs 2/99 (Ausl) (https://dejure.org/1999,23272)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.1999 - 3 ARs 2/99 (Ausl) (https://dejure.org/1999,23272)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 1999 - 3 ARs 2/99 (Ausl) (https://dejure.org/1999,23272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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