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   BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13   

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https://dejure.org/2014,3538
BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13 (https://dejure.org/2014,3538)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - 3 ARs 7/13 (https://dejure.org/2014,3538)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 3 ARs 7/13 (https://dejure.org/2014,3538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2; 52 StGB
    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Verklammerung zu Tateinheit durch einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatseinheit bei BTM-Delikten: Einfuhr und Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).

  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07

    Konkurrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe stellt gegenüber dem - mit Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten - Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, der eine Mindeststrafe von lediglich einem Jahr vorsieht, ungeachtet der gleichen Obergrenze des jeweiligen Strafrahmens (jeweils 15 Jahre, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) das schwerer wiegende Delikt dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.; Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88).
  • BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93

    Einfuhr - Betäubungsmittel - Sachlicher Zusammenhang - Handeltreiben - Geringe

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    In späteren Entscheidungen ist sodann ohne nähere Begründung von einer sozialethischen Vergleichbarkeit der Straftatbestände des § 29a und des § 30 BtMG ausgegangen worden (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe stellt gegenüber dem - mit Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten - Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, der eine Mindeststrafe von lediglich einem Jahr vorsieht, ungeachtet der gleichen Obergrenze des jeweiligen Strafrahmens (jeweils 15 Jahre, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) das schwerer wiegende Delikt dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.; Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    In späteren Entscheidungen ist sodann ohne nähere Begründung von einer sozialethischen Vergleichbarkeit der Straftatbestände des § 29a und des § 30 BtMG ausgegangen worden (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135 und vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136).
  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    "Eine - infolge tateinheitlicher Verknüpfung mehrerer Bewertungseinheiten - einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet mehrere zu deren Verwirklichung vorgenommene Einfuhren von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge." Hieran sieht er sich jedoch durch den Beschluss des Senats vom 15. Februar 2011 (3 StR 3/11) gehindert.
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.
  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95

    Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Freigesprochen -

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13
    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.
  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/96
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auf die Anfrage des Senats nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13) mitgeteilt, dass er unter Verweis auf die gegenüber § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG an seiner Rechtsauffassung festhält.
  • BGH, 17.03.2015 - GSSt 1/14

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen (Zulässigkeit;

    Auf Anfrage des 4. Strafsenats vom 31. Juli 2013 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (NStZ-RR 2014, 144) hat der 3. Strafsenat mit Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13 (NStZ-RR 2014, 146) mitgeteilt, dass er an seiner der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegenstehenden Rechtsprechung festhalte.
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 213/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen:

    Während der 1. und 2. Strafsenat sowie der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Tateinheit durch Klammerwirkung angenommen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 ? 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 380/17 Rn. 4; Urteil vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Beschluss vom 5. November 1993 ? 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offen gelassen in Urteil vom 22. August 2012 ? 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd in Beschluss vom 24. Oktober 2013 ? 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13 Rn. 9 ff.; vom 6. Dezember 2017 ? 4 StR 395/17 Rn. 3), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2011 ? 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 ? 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).

    Die dahingehende Rechtsansicht kann sich zum einen darauf berufen, dass für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG angesichts der Mindeststrafe von zwei Jahren gegenüber einem Jahr in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auch bei gleichen Strafrahmenobergrenzen eine im Verhältnis zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schärfere Strafandrohung vorgesehen ist und sich daher das Verbrechen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge grundsätzlich als das schwerer wiegende Delikt darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 ? 3 ARs 7/13, aaO).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    aa) Insoweit liegt die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse anders als in den vorangegangenen acht Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG); der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vermag insoweit wegen seiner gegenüber § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG geringeren Strafandrohung nicht die Einfuhrdelikte zu Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zusammenzufassen (dazu nur BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris; vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17, juris Rn. 3 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Während der 1. und der 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass in diesen Fällen eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17, juris Rn. 3 (dort offengelassen); vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 9 ff.; Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offengelassen in BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Während der 1. und 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche jeweils teilidentische Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, Rn. 9 ff.; offengelassen in BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
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