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   BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04   

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https://dejure.org/2004,8746
BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04 (https://dejure.org/2004,8746)
BAG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 3 AZB 15/04 (https://dejure.org/2004,8746)
BAG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 3 AZB 15/04 (https://dejure.org/2004,8746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Festsetzung der Kosten von Nebenintervenienten; Bindung eines Rechtspflegers an die Streitwertfestsetzungen des Prozessgerichts; Streitwertannahme eines Rechtspflegers als rechtsgestaltender Teil eines ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ZPO § 574; ; ZPO § 107; ; BRAGO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78; ZPO § 574 § 107; BRAGO § 10
    Arbeitsgerichtliches Verfahren - Rechtsbeschwerde (§ 78 ArbGG ); Kostenfestsetzung und Gegenstandswert

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
    Ein entsprechendes Verhalten im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens scheidet jedenfalls aus, weil auch nach der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts im Wertfestsetzungsverfahren nicht statthaft ist (BAG 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 - AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 3; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert BRAGO § 10 Rn. 13; Kaiser DB 2002, 324; Bader NZA 2002, 121).

    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird nicht allein dadurch zulässig, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt; durch gerichtliche Entscheidung kann ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug nicht eröffnet werden (BAG 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 - aaO mwN).

  • LAG Hamburg, 27.02.2004 - 7 Ta 3/04
    Auszug aus BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Februar 2004 - 7 Ta 3/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1988 - 4 WF 93/88
    Auszug aus BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
    Es kann dahinstehen, ob eine sofortige Beschwerde, die sich gegen eine Kostenfestsetzung ohne vorherige gerichtliche Streitwertfestsetzung allein mit der Begründung richtet, der Gegenstandswert sei fehlerhaft angesetzt worden, als Streitwertbeschwerde nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO zu behandeln ist (so Zöller/Herget ZPO § 104 Rn. 21 "Streitwert" unter Berufung auf den allerdings etwas anders liegenden Beschluss OLG Düsseldorf 28. März 1988 - 4 WF 93/88 - JurBüro 1988, 1176).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04

    Gegenstandswert bei mitverglichenen, unstreitigen Forderungen

    Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05

    Gegenstandswert und Arbeitszeitreduzierung

    Gegen die vorliegende Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F; Beschl. v. 04.08.2004 - 3 AZB 15/04 = Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 9 Ta 277/04

    Gegenstandswert und Abfindung

    Gegen die vorliegende Entscheidung ist unter Beachtung von § 10 Abs. 3 S. 5 BRAGO, § 25 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz, § 5 Abs. 2 S. 3 GKG a. F. ein Rechtsmittel nicht statthaft (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.2003, Az. 2 AZB 21/02 = AP-Nr. 3 zu Nr. 78 ArbGG 1979 n. F.; Beschluss vom 04.08.2004, Az. 3 AZB 15/04 = JURIS).
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