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   BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11   

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BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 (https://dejure.org/2011,1712)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 (https://dejure.org/2011,1712)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2011 - 3 AZB 35/11 (https://dejure.org/2011,1712)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 165
  • NZA 2012, 1244
  • NJ 2012, 82
  • DB 2011, 2444
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Vollstreckungsschuldner seiner festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195) .

    Bei der Auslegung ist zudem zu beachten, dass für den Schuldner aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    (1) Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 320; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86) .

    Die Tätigkeiten des Arbeitnehmers sind so vollständig und genau zu beschreiben, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 320) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    (1) Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 320; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86) .

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistungen beurteilt (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - aaO; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112) .

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 19, BAGE 127, 232) .

    Allerdings muss auch die vom Kläger vorzuschlagende Formulierung des Zeugnisses die Grenze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit berücksichtigen (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 232) , wie es die Parteien im Vergleich auch vereinbart haben.

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Er ist sowohl eine Prozesshandlung, deren Wirkung sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts richtet, als auch ein privatrechtlicher Vertrag, für den die Regeln des materiellen Rechts gelten (BGH 19. Mai 1982 - IVb ZR 705/80 - FamRZ 1982, 782) .
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 13 Ta 203/11

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2011 - 13 Ta 203/11 - aufgehoben.
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Vom Arbeitgeber wird dabei verlangt, dass er den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tatsachen beurteilt und, soweit das möglich ist, ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermittelt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 97, 57) .
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistungen beurteilt (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - aaO; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112) .
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Für dessen Auslegung ist nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Parteien maßgebend, der den Inhalt eines privatrechtlichen Vertrags bestimmt und für diesen selbst dann maßgebend bleibt, wenn die Erklärungen der Vertragspartner objektiv eine andere Bedeutung haben sollten (vgl. BGH 26. April 1978 - VIII ZR 236/76 - zu I 1 b aa der Gründe, BGHZ 71, 243) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 130) .
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

  • BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 10/82

    Zulässigkeit eines isolierten Sorgerechtsverfahren nach Regelung der elterlichen

  • LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16

    Ironisches Arbeitszeugnis

    aa) Hier haben die Parteien im Vergleich zulässigerweise eine abweichende Vereinbarung getroffen, die den Spielraum des Arbeitgebers einschränkt und die Formulierungshoheit dem Arbeitnehmer überträgt (vgl. vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO LAG Hamm, Urteil v. 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 04.08.2010 - 1 Ta 196/10, juris).

    Damit hat sich allerdings die Schuldnerin nicht verpflichtet, den Entwurf des Schuldners ohne weitere Prüfung und ohne jede Änderung zu übernehmen (vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO).

    Vor diesem Hintergrund kann die Schuldnerin auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angehalten werden, ein Zeugnis zu erteilen, das gegen die Zeugniswahrheit verstößt (vgl. BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 a.a.O.).

    Im Vollstreckungsverfahren kann allerdings nach der Rechtsprechung des BAG nicht geklärt werden, ob das begehrte Zeugnis dem Grundsatz der Zeugniswahrheit entspricht oder nicht (vgl. BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 a.a.O.).

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ist es zu klären, ob der Vollstreckungsschuldner seiner festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 13) .

    Dieses verlangt, dass für den Schuldner erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 14) .

    Anders als bei der Verpflichtung, ein Zeugnis gemäß einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen (vgl. hierzu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 15 ff.; LAG Hamm 14. November 2016 - 12 Ta 475/16 - zu II 2 b bb der Gründe) , lässt die Vereinbarung einer bestimmten Notenstufe dem Arbeitgeber einen derart weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung einzelner Gesichtspunkte, des Umfangs des Zeugnistextes sowie der Formulierung der Leistungs- und Führungsbeurteilung, dass von einem konkreten Leistungsbefehl, der die Grundlage einer mit staatlichen Zwangsmitteln zu vollziehenden Vollstreckung bildet, nicht die Rede sein kann.

  • LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

    Sie beruft sich darauf, in Anwendung der in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2011 (- 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244) niedergelegten Grundsätze sei der Vergleich dahingehend vollstreckbar, dass sie die Erteilung eines Zeugnisses mit dem Text ihres Entwurfs - unter Berücksichtigung der Änderung aus dem Schriftsatz vom 02.12.2013 - verlangen könne.

    In diesem Zusammenhang betont das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung das Prinzip, dass allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs maßgebend sei, also auch die Frage beantworte, ob er einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt hat (BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 - NZA 2012, 1244 RN 13; siehe auch BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117).

    Die Frage, ob "das erteilte Zeugnis dem eingereichten Entwurf entspricht" (BAG 09.09.2011 a. a. O. RN 23), kann nicht allein aus dem Inhalt des Vergleichs beantwortet werden.

  • LAG Hessen, 28.01.2019 - 8 Ta 396/18

    Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Beurteilung "gut' betreffend Führungs-

    Es lag damit an ihm, zu entscheiden, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben wollte (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - MDR 2012, 165 f.) .

    Die Verpflichtung zur Erstellung eines dem Entwurf "entsprechenden" Zeugnisses ermöglicht es der Schuldnerin, den Entwurf ggf. an die Vorgaben des § 109 GewO anzupassen (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - MDR 2012, 165 f.) .

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Er ist sowohl Prozesshandlung, deren Wirkung sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts richtet, als auch ein privatrechtlicher Vertrag, für den die Regeln des materiellen Rechts gelten (vgl. etwa BAG 09.09.2011 - 3AZB 35/11- NZA 2012, 1244).
  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu

    Die Parteien haben darin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zu vereinbaren, dass die Gläubigerin einen Zeugnisentwurf vorzulegen berechtigt ist, von dem die Schuldnerin nur aus wichtigem Grund abweichen darf (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 19, NZA 2012, 12; Hess. LAG 22. Februar 2018 - 10 Ta 481/17 - n.v.; Hess. LAG 16. August 2016 - 8 Ta 234/16 - n.v.) .

    Allerdings muss auch die von der Gläubigerin vorzuschlagende Formulierung des Zeugnisses die Grenze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit berücksichtigen (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 19, NZA 2012, 1244) .

    Der Gläubigerin bleibt dann nur die Möglichkeit, eine Zeugnisberichtigung im Wege eines neuen Erkenntnisverfahrens zu verlangen (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 23, NZA 2012, 1244) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 21 Ta 1443/18

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorgeuntersuchung

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem sich das Bundesarbeitsgerichts angeschlossen hat, ist der Einwand der Erfüllung nicht nur im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB, sondern grundsätzlich auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 887, 888 ZPO zu berücksichtigen (BGH 5. November 2004 - IX a ZB 32/04 - NJW 2005, 367 zu § 887 ZPO; BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 9 und BGH 6. Juni 2013 - I ZB 56/12 - Rn. 8 ff. zu § 888 ZPO).

    (a) Welche Handlungen zur Erfüllung eines Vollstreckungstitels erforderlich sind, ist durch Auslegung des Titels zu ermitteln (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 14 und BGH 6. Juni 2013 - I ZB 56/12 - Rn. 10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Hieraus ergeben sich die Gebote der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit, die sich auf alle wesentlichen Tatsachen, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an deren Kenntnis ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann, erstrecken (BAG 9, 9.2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 16, NZA 2012, 1244).

    Wären Zugeständnisse zu einzelnen Tätigkeitsinhalten gewollt gewesen, hätte es sich angeboten (und dessen bedurft), diese entweder einzeln zu vereinbaren oder dem Kläger vorzubehalten, bindende Vorschläge zu unterbreiten (vgl. hierzu etwa BAG 9, 9.2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 9 ff., NZA 2012, 1244).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - ordnungsgemäße Ausstellung -

    Die Verpflichtung zur Erstellung eines dem Entwurf "entsprechenden" Zeugnisses ermöglicht es der Schuldnerin, den Entwurf ggf. an die Vorgaben des § 109 GewO anzupassen (vgl. dazu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11, Rn. 21).
  • LAG Hamm, 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15

    Zeugnisberichtigung; Vergleich; Darlegungslast

    Das Prüfungsrecht des Arbeitgebers besteht schon dann, wenn in einem Prozessvergleich vereinbart ist, er habe ein "pflichtgemäßes qualifiziertes Zeugnis" zu erstellen (BAG, Beschluss vom 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

    Vor diesem Hintergrund kann der Arbeitgeber auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht dazu angehalten werden, ein Zeugnis zu erteilen, das gegen den Grundsatz der Zeugniswahrheit verstößt (BAG, Beschluss vom 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 3 Sa 1300/11

    Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis - konstitutives Schuldanerkenntnis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 21 Ta 1443/18
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

  • LAG München, 12.07.2021 - 3 Ta 160/21

    Zeugnis, Unterschrift, Vertretungszusatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Zwangsvollstreckung

  • LAG München, 16.03.2015 - 10 Ta 26/15

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO im

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
  • LAG Köln, 03.09.2013 - 11 Ta 202/13

    Keine Zwangsvollstreckung bei Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

  • LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 489/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung der Verzugspauschale

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 15 Ta 317/19

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Abweichung durch Arbeitgeber -

  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 KR 3005/11
  • LAG Nürnberg, 26.03.2015 - 5 Ta 5/15

    Zwangsvollstreckung - Arbeitszeugnis

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