Rechtsprechung
BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 GKG 2004
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen - IWW
§ 63 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1, Abs. 3 GKG
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung bei Klage auf zukünftige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Streitwertfestsetzung; wiederkehrende Leistungen
- rechtsportal.de
GKG § 42 Abs. 1 S. 1; GKG § 65
Streitwertfestsetzung bei Klage auf zukünftige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung - datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.06.2015 - 7 Ca 4361/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15
- BAG, 05.12.2016 - 3 AZN 886/16
- BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 271
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis
Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
Er hat auch ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) , weil er nur so über den gesamten Betrag seiner Betriebsrente eine rechtskräftige Entscheidung erreichen kann. - BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13
Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
Eine weitere Begrenzung des Streitwerts ist deshalb allenfalls durch eine teleologische Reduktion dieser Regelung möglich, wenn die wirtschaftliche Bedeutung des Klageantrags eine andere Beurteilung erfordert (BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A) - Rn. 11 f.) . - LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15
Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage
Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte ua. antragsgemäß zur Zahlung künftiger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe verurteilt (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2016 - 4 Sa 346/15 -) ; es hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. - BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83
Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus
Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
Mit einer sog. "Spitzenbetragsklage" wird der freiwillig gezahlte Sockelbetrag gerade nicht von der Rechtskraft umfasst (vgl. etwa BGH 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 93, 330; MüKoZPO/Gottwald 5. Aufl. § 323 Rn. 26; Roth NJW 1988, 1233) .
- BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage
Das Landesarbeitsgericht wird zuletzt auch über die Kosten - einschließlich der Kosten der Revision - unter Beachtung der vom Senat hierfür aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 4 ff. mwN) zu entscheiden haben.Mit einer sog. Spitzenbetragsklage kann eine rechtskräftige Entscheidung über den eingeklagten Teilbetrag letztlich nicht herbeigeführt werden (vgl. etwa BGH 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 93, 330; BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - aaO; MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 323 Rn. 26; Roth NJW 1988, 1233) .
- BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
Bei diesen Anträgen handelt es sich um eine sog. Spitzenbetragsklage, bei der der freiwillig gezahlte Sockelbetrag nicht von der Rechtskraft umfasst wird (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7) . - LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
Rente - betr. Altersversorgung
Zwar ist der Gebührenstreitwert unter Berücksichtigung von § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auch dann auf den dreifachen Jahresbetrag der beantragten Rentenzahlung beschränkt, wenn der Kläger kumulativ zur künftigen Leistungspflicht rückständige Rentenansprüche beziffert einklagt (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16;… Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl., § 12 Rn. 187).Ebenso entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dieser Jahresbetrag auch dann nach der konkret beantragten (Gesamt-)Rentenzahlung zu berechnen ist, wenn der Beklagte einen Teilbetrag auf die Rente leistet und bei wertender Betrachtung lediglich der Spitzenbetrag zwischen den Parteien im Streit steht (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Beschl. v. 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, BAGE 140, 362).
- BAG, 15.05.2018 - 3 AZB 8/18
Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen
Allerdings umfasst die Rechtskraft des Urteils bei der Geltendmachung von Teilansprüchen nur diesen Teil, nicht den freiwillig gezahlten Sockelbetrag (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7 mwN) .Deshalb hat die Partei regelmäßig ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7; 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) .
- BAG, 29.10.2019 - 3 AZR 251/17
Feststellung der Anwendbarkeit einer Versorgungsordnung - Gebührenstreitwert
Eine "Spitzenbetragsklage" reiche dafür nicht aus (BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) -) . - LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antrag auf den streitigen Teilbetrag der Betriebsrente begrenzt worden ist (sog. Spitzenbetragsklage, vgl. BAG v. 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A); die Zulässigkeit einer solchen Klage voraussetzend etwa BAG v. 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 - juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 26 Ta 6015/22
Streitwerthöhe - Antragsauslegung - Verstoßes gegen § 308 ZPO
Bei Auslegung des Klägerbegehrens ist auch festzustellen, ob es sich um eine Spitzenbetrags- und damit um eine Teilklage handelt (vgl. dazu BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A), Rn. 7, mwN).(Rn.22).bb) Bei Auslegung des ursprünglichen Klägerbegehrens ist hier entgegen der Ansicht des Klägers nicht von einer Spitzenbetrags- und damit von einer Teilklage auszugehen (vgl. dazu BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A), Rn. 7).
Rechtsprechung
BAG, 05.12.2016 - 3 AZN 886/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.06.2015 - 7 Ca 4361/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15
- BAG, 05.12.2016 - 3 AZN 886/16
- BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16