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   BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A)   

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BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A) (https://dejure.org/2017,7074)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A) (https://dejure.org/2017,7074)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) (https://dejure.org/2017,7074)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 GKG 2004
    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • IWW

    § 63 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1, Abs. 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei Klage auf zukünftige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Streitwertfestsetzung; wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 1 S. 1; GKG § 65
    Streitwertfestsetzung bei Klage auf zukünftige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 271
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
    Er hat auch ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) , weil er nur so über den gesamten Betrag seiner Betriebsrente eine rechtskräftige Entscheidung erreichen kann.
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
    Eine weitere Begrenzung des Streitwerts ist deshalb allenfalls durch eine teleologische Reduktion dieser Regelung möglich, wenn die wirtschaftliche Bedeutung des Klageantrags eine andere Beurteilung erfordert (BAG 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A) - Rn. 11 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
    Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte ua. antragsgemäß zur Zahlung künftiger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe verurteilt (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2016 - 4 Sa 346/15 -) ; es hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16
    Mit einer sog. "Spitzenbetragsklage" wird der freiwillig gezahlte Sockelbetrag gerade nicht von der Rechtskraft umfasst (vgl. etwa BGH 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 93, 330; MüKoZPO/Gottwald 5. Aufl. § 323 Rn. 26; Roth NJW 1988, 1233) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Das Landesarbeitsgericht wird zuletzt auch über die Kosten - einschließlich der Kosten der Revision - unter Beachtung der vom Senat hierfür aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 4 ff. mwN) zu entscheiden haben.

    Mit einer sog. Spitzenbetragsklage kann eine rechtskräftige Entscheidung über den eingeklagten Teilbetrag letztlich nicht herbeigeführt werden (vgl. etwa BGH 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 93, 330; BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - aaO; MüKoZPO/Gottwald 6. Aufl. § 323 Rn. 26; Roth NJW 1988, 1233) .

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Bei diesen Anträgen handelt es sich um eine sog. Spitzenbetragsklage, bei der der freiwillig gezahlte Sockelbetrag nicht von der Rechtskraft umfasst wird (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7) .
  • LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19

    Rente - betr. Altersversorgung

    Zwar ist der Gebührenstreitwert unter Berücksichtigung von § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auch dann auf den dreifachen Jahresbetrag der beantragten Rentenzahlung beschränkt, wenn der Kläger kumulativ zur künftigen Leistungspflicht rückständige Rentenansprüche beziffert einklagt (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl., § 12 Rn. 187).

    Ebenso entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dieser Jahresbetrag auch dann nach der konkret beantragten (Gesamt-)Rentenzahlung zu berechnen ist, wenn der Beklagte einen Teilbetrag auf die Rente leistet und bei wertender Betrachtung lediglich der Spitzenbetrag zwischen den Parteien im Streit steht (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Beschl. v. 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, BAGE 140, 362).

  • BAG, 15.05.2018 - 3 AZB 8/18

    Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen

    Allerdings umfasst die Rechtskraft des Urteils bei der Geltendmachung von Teilansprüchen nur diesen Teil, nicht den freiwillig gezahlten Sockelbetrag (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7 mwN) .

    Deshalb hat die Partei regelmäßig ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7; 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) .

  • BAG, 29.10.2019 - 3 AZR 251/17

    Feststellung der Anwendbarkeit einer Versorgungsordnung - Gebührenstreitwert

    Eine "Spitzenbetragsklage" reiche dafür nicht aus (BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) -) .
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17

    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antrag auf den streitigen Teilbetrag der Betriebsrente begrenzt worden ist (sog. Spitzenbetragsklage, vgl. BAG v. 08.03.2017 - 3 AZN 886/16 (A); die Zulässigkeit einer solchen Klage voraussetzend etwa BAG v. 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 26 Ta 6015/22

    Streitwerthöhe - Antragsauslegung - Verstoßes gegen § 308 ZPO

    Bei Auslegung des Klägerbegehrens ist auch festzustellen, ob es sich um eine Spitzenbetrags- und damit um eine Teilklage handelt (vgl. dazu BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A), Rn. 7, mwN).(Rn.22).

    bb) Bei Auslegung des ursprünglichen Klägerbegehrens ist hier entgegen der Ansicht des Klägers nicht von einer Spitzenbetrags- und damit von einer Teilklage auszugehen (vgl. dazu BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A), Rn. 7).

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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2016 - 3 AZN 886/16   

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https://dejure.org/2016,55396
BAG, 05.12.2016 - 3 AZN 886/16 (https://dejure.org/2016,55396)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2016 - 3 AZN 886/16 (https://dejure.org/2016,55396)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 3 AZN 886/16 (https://dejure.org/2016,55396)
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