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   BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83   

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BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83 (https://dejure.org/1986,802)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1986 - 3 AZR 100/83 (https://dejure.org/1986,802)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 (https://dejure.org/1986,802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht - Unterstützungskasse - Leistungsplan - Beschluss - Abgeordnetenpensionen - Abgeordnete - Unwirksamkeit Besitzstandsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 387
  • ZIP 1986, 862
  • NZA 1986, 574
  • VersR 1986, 795
  • BB 1986, 1989
  • BB 1986, 879
  • DB 1986, 1343
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Denkbar sind aber auch andere Lösungen, etwa die Erhaltung eines Grundbetrags, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für die Witwenrente bei eigenen Versorgungsansprüchen als erforderlich an sieht (Beschluß vom 11. Oktober 1972 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 = AP Nr. 112 zu Art. 3 GG, zu B II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Es gelten die Grundsätze der .Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (BVerfG, Beschluß vom 19. Oktober 1980 - BVerfGE 65, 196 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Ferner sind Unterstützungskassen regelmäßig Sozialeinrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, bei deren Form, Ausgestaltung und Verwaltung der Betriebsrat mitzubestimmen hat (vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 12. Juni 1975 - BAG 27, 194 ff. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Die Neuregelung muß insgesamt und im Einzelfall den Grundsätzen der Billigkeit entsprechen; sie muß einer Billigkeitskontrolle standhalten (für die ablösende Betriebsvereinbarung vgl. Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAG 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Wäre der Kläger zu diesem Zeitpunkt aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, so wäre seine Versorgungsanwartschaft nach der Unver fallbarkeitsrechtsprechung des Senats (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) nicht erloschen, sondern zeitanteilig nach dem Verhältnis von geleisteter und erreichbarer Dienstzeit erhalten geblieben.
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 s AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 s AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Je nach der Stärke des Besitzstandes setzt ein Eingriff zwingende, triftige oder nur sachliche Gründe voraus (dazu im einzelnen Urteil des Senats vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - DB 1986, 228).
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    Eine Erledigung des Streitstoffs auf diese Weise hat das Bundesarbeitsgericht stets als prozeßökonomisch angesehen und das entsprechende Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ausreichen lassen (BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seither ständig).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.1983 - 12 Sa 1377/82
    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83
    26. Januar 1983 - 12 Sa 1377/82 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Hier hat regelmäßig der Betriebsrat des einzelnen Kassenmitglieds nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über das Abstimmungsverhalten des Unternehmens bei Beschlüssen der Gruppenunterstützungskasse mitzubestimmen (BAG 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387; 9. Mai 1989 - 3 AZR 439/88 - BAGE 62, 26 = AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 18 mit Anm. v. Hoyningen-Huene).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Mithin ist § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG anzuwenden (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung Richardi = SAE 1976, 37 mit Anm. Kraft; 31, 11, 14 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe, mit Anm. Hanau; 51, 387, 392 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. Schulin = SAE 1986, 303 mit Anm. Blomeyer; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 92, 93; GK-Wiese, BetrVG, 3. Bearb., Stand: Oktober 1982, § 87 Rz 251, 253; Dieterich, NZA 1984, 273, 275).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Für einen Feststellungsantrag besteht aber trotz der Möglichkeit eines Leistungsantrags das erforderliche Feststellungsinteresse, wenn durch die begehrte Feststellung der Streit der Beteiligten insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis abschließend geklärt werden kann (BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 = AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 1, zu A der Gründe).
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    dd) Ein etwaiges Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 10 BetrVG ist durch den Abschluss der GBV 2014 hinreichend gewahrt worden (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387) .
  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 348/88

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer Abgeordnetenpensionen auf

    Eine Unterstützungskasse, die ihre Versorgungsrichtlinien dahin ändert, daß Abgeordnetenpensionen auf die betrieblichen Versorgungsleistungen angerechnet werden, muß die im Zeitpunkt der Änderung erreichten Besitzstände der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer wahren (Bestätigung von BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG Altersversorgung).

    Der Rechtsstreit war bereits Gegenstand des Urteils des Senats vom 22. April 1986 (- 3 AZR 100/83 -).

    Durch das Urteil vom 22. April 1986 (BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, mit Anm. von Schulin) hat der Senat entschieden, daß die Beklagte berechtigt war, die Anrechnung von Versorgungsbezügen der Abgeordneten in ihre Versorgungsordnung einzuführen.

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 439/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplanes

    Der Betriebsrat des Unternehmens, das zusammen mit anderen Unternehmen betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse (Gruppenunterstützungskasse) gewährt, hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen über das Abstimmungsverhalten des Unternehmens bei Beschlüssen der Organe dieser Gruppenunterstützungskasse in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplans (Bestätigung von BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

    In einem hierüber geführten Rechtsstreit verwies der Senat durch Urteil vom 22. April 1986 (3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) die Sache an die Vorinstanz zurück.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 22. April 1986 (3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) bereits entschieden hat, besteht bei der Änderung von Leistungsrichtlinien einer Unterstützungskasse auch dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Kasse von mehreren Trägerunternehmen unterhalten und betrieben wird (Gruppenunterstützungskasse).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 -, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387, 390 f.; 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613a Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 21, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    So ist anerkannt, daß ein Mitbestimmungsrecht auch bei Leistungen besteht, über die der Arbeitgeber deshalb, weil sie von einer gemeinsamen Einrichtung mehrerer Unternehmen erbracht werden, nur gemeinsam mit Dritten bestimmen kann (BAGE 51, 387, 393 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 2 der Gründe; BAGE 31, 11, 17 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 a der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 209; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 254; GK-BetrVG/Wiese, 5. Aufl., § 87 Rz 597, 644; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 667 f.).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

    Da indes durch die Mitbestimmung im Einzelunternehmen nicht gewährleistet werden kann, daß eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit in der Gruppenunterstützungskasse nur in einer bestimmten Weise durchgesetzt werden kann, etwa weil Arbeitgeber und Betriebsräte anderer Betriebe eine andere Auffassung vertreten, kann auch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts im einzelnen Betrieb nur dann zur Unwirksamkeit der Entscheidung des zuständigen Organs der Gruppenkasse führen, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Ablehnung der Änderung des Leistungsplans im einzelnen Unternehmen die Änderung insgesamt hätte verhindern können (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 62, 26 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 465/02

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Abgeordnetenpensionen auf eine

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87

    Betriebliche Altersversorgung: teilweise Anrechnung einer Abgeordnetenpension

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 4 Sa 391/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 373/02

    Tarifauslegung; Kumulierung von Zuschlägen

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 607/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 601/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 7/97
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 103/98
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