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   BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12   

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BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 (https://dejure.org/2013,19784)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 (https://dejure.org/2013,19784)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 (https://dejure.org/2013,19784)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - ungerechtfertigte Bereicherung

  • openjur.de

    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Rückzahlungsklausel; Inhaltskontrolle; ungerechtfertigte Bereicherung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - ungerechtfertigte Bereicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 306 Abs 3 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - ungerechtfertigte Bereicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel und Inhaltskontrolle

  • rewis.io

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - ungerechtfertigte Bereicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbildung - Rückzahlung von Fortbildungskosten; Rückzahlungsklausel; Inhaltskontrolle; ungerechtfertigte Bereicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlungsklausel hinsichtlich Fortbildungskosten bei Eigenkündigung ? Unwirksamkeit wegen fehlender Differenzierung hinsichtlich der Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel der Fortbildungskosten bei Eigenkündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - ungerechtfertigte Bereicherung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel und Inhaltskontrolle

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausbildungskosten bei unwirksamer Vertragsklausel nicht zurückzuzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Generelle Rückzahlungsklausel bei Eigenkündigung ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1419
  • BB 2013, 2036
  • DB 2013, 2152
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Dadurch wird der Beklagte unangemessen benachteiligt (vgl. hierzu ausführlich BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 -) .

    Dadurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 26; 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157) .

    Dies wäre eine geltungserhaltende Reduktion, die im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist (vgl. ausführlich BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 29 ff.) .

    Dies ist unzulässig, weil es den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 38; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 c der Gründe, BAGE 115, 19; BGH 22. November 2001 - VII ZR 208/00 - zu II 3 der Gründe) .

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 39; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 38, BAGE 118, 36; BGH 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 - BGHZ 82, 121) .

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Der rechtliche Grund besteht in der - mit Ausnahme der Rückzahlungsklausel - wirksamen Ausbildungsvereinbarung (vgl. ausführlich BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 33 ff.) .

    Der "Zweck" iSd. § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB darf jedoch nicht Gegenstand der vertraglichen Bindung oder Bedingung eines Rechtsgeschäfts sein (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 44; BGH 10. November 2003 - II ZR 250/01 - zu II 2 der Gründe) .

    Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 306 Abs. 3 BGB kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB in Betracht (vgl. hierzu BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 46; Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 Rn. 19) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 27, BAGE 118, 36) .

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 39; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 38, BAGE 118, 36; BGH 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 - BGHZ 82, 121) .

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Das ergab sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1998 (- 5 AZR 535/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 340) .
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Dadurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 26; 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Dies ist unzulässig, weil es den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 38; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 c der Gründe, BAGE 115, 19; BGH 22. November 2001 - VII ZR 208/00 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 39; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 38, BAGE 118, 36; BGH 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 - BGHZ 82, 121) .
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB ist allerdings nicht nur dann anwendbar, wenn die Leistung überhaupt nicht im Hinblick auf eine rechtliche Verpflichtung erfolgt ist, sondern auch dann, wenn mit der Leistung sowohl eine Verbindlichkeit erfüllt werden sollte als auch ein über die Erfüllung der Verbindlichkeit hinausgehender Erfolg bezweckt wurde, der nicht eingetreten ist (BGH 14. Mai 1991 - X ZR 2/90 - zu I 2 a der Gründe; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 812 Rn. 377 - 380) .
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung ist ausgeschlossen, wenn der bezweckte, aber nicht (vollständig) erreichte Erfolg Inhalt einer vertraglichen Bindung war; für die Abwicklung gelten dann die Grundsätze des Vertragsrechts (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 253/90 - zu 2 der Gründe; Palandt/Sprau 72. Aufl. § 812 Rn. 34) .
  • BGH, 10.11.2003 - II ZR 250/01

    Rückforderung von Ausbildungskosten des Mitarbeiters eines Steuerberaters

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
    Der "Zweck" iSd. § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB darf jedoch nicht Gegenstand der vertraglichen Bindung oder Bedingung eines Rechtsgeschäfts sein (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 44; BGH 10. November 2003 - II ZR 250/01 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

  • LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11

    Unwirksame Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - kein Anspruch auf Erstattung

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 26; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    bb) Der Umstand, dass salvatorische Klauseln in Formulararbeitsverträgen regelmäßig einer Kontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB nicht standhalten (vgl. zB BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 20; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 c der Gründe, BAGE 115, 19; Schmidt in Ulmer/Brandner/ Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 306 BGB Rn. 39 mwN) , stünde ihrer Anwendung allerdings nicht entgegen, da sich die Beklagte als Verwenderin nicht auf die Unwirksamkeit von ihr selbst vorformulierter Vertragsbedingungen berufen kann (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20; BGH 8. Mai 2007 - KZR 14/04 - Rn. 24; Stoffels ABG-Recht 3. Aufl. Rn. 89) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21) .
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