Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3886
BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08 (https://dejure.org/2010,3886)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08 (https://dejure.org/2010,3886)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 (https://dejure.org/2010,3886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Insolvenz des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 InsO, § 47 InsO, § 103 InsO, § 1 BetrAVG
    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 InsO, § 47 InsO, § 103 InsO, § 1 BetrAVG
    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer; Maßgeblichkeit des Rechtsverhältnisses zum externen Versorgungsträger bei Rückdeckungsversicherung

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz des Arbeitgebers - Rückdeckungsversicherung

  • bag-urteil.com

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

  • streifler.de

    Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 47; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 103; VVG § 159
    Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer; Maßgeblichkeit des Rechtsverhältnisses zum externen Versorgungsträger bei Rückdeckungsversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnung der Vermögenswerte aus einer Rückdeckungsversicherung einer Unterstützungskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenz des Arbeitgebers - Rückdeckungsversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 347
  • NZA 2011, 152
  • NZI 2011, 152
  • BB 2011, 435
  • DB 2011, 424
  • NZA-RR 2011, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Sollte die Versorgung nicht "aus Anlass" des Arbeitsverhältnisses oder der "Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sein, wie es § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG verlangen (vgl. dazu nur BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 27, 36 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75) , weil die Versorgungszusagen den früheren PGH-Mitgliedern und späteren Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Anteil am unteilbaren Fonds der PGH (dazu im Einzelnen: BGH 3. Juni 1996 - II ZR 217/95 - ZIP 1996, 1682) erteilt wurden, könnten sich weder die Insolvenzschuldnerin noch der Beklagte von den getroffenen Vereinbarungen lösen.

    Sollten die Versorgungszusagen als betriebliche Altersversorgung iSd. Betriebsrentengesetzes anzusehen sein, erscheint es zudem nicht ausgeschlossen, dass unter Einbeziehung der Tätigkeit für die PGH (dazu: BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 37 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75) die Versorgungsanwartschaften nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm. § 1b Abs. 1 BetrAVG gesetzlich unverfallbar sind.

  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt aber nur insoweit und solange überhaupt in Betracht, wie eine Sanierung geplant ist und die Sanierungsmaßnahmen nicht gescheitert sind (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 1) .

    Gegenüber den Insolvenzgläubigern brauchen die Arbeitnehmer keine Beschneidung ihrer bereits erworbenen Rechte hinzunehmen (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 1134/78 - zu III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    So kann bei einer Direktversicherung der Versicherungsvertrag nicht anders als durch Kündigung beendet werden (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 31/07 - Rn. 18, ZIP 2010, 2260) .
  • BGH, 03.06.1996 - II ZR 217/95

    Anspruch der Mitglieder einer PGH auf Auszahlung ihres Anteils am unteilbaren

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Sollte die Versorgung nicht "aus Anlass" des Arbeitsverhältnisses oder der "Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sein, wie es § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG verlangen (vgl. dazu nur BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 660/09 - Rn. 27, 36 ff., EzA BetrAVG § 7 Nr. 75) , weil die Versorgungszusagen den früheren PGH-Mitgliedern und späteren Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem Anteil am unteilbaren Fonds der PGH (dazu im Einzelnen: BGH 3. Juni 1996 - II ZR 217/95 - ZIP 1996, 1682) erteilt wurden, könnten sich weder die Insolvenzschuldnerin noch der Beklagte von den getroffenen Vereinbarungen lösen.
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Es handelt sich dabei um den bei Unterstützungskassen üblichen Vorbehalt, der in der betrieblichen Altersversorgung lediglich dazu berechtigt, die Leistungszusage aus sachlichen Gründen zu widerrufen (vgl. nur BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24, BAGE 123, 307) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (dazu BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32) oder kraft Gesetzes.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Vertragliche Vereinbarungen bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (vgl. grundlegend: BGH 25. April 2002 - IX ZR 313/99 - BGHZ 150, 353) .
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    In der Insolvenz des Arbeitgebers hat die Unterscheidung zur Folge, dass der Verwalter die Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Versorgungsträger ausüben kann, ohne dass dadurch Aussonderungsrechte des Arbeitnehmers nach § 47 InsO entstehen (vgl. insgesamt für den insoweit gleichgelagerten Fall der Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung: BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 14, 17 ff., ZIP 2010, 1915) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07

    Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Hinsichtlich gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften ist ein Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 26 ff. mwN, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74) .
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 12 Sa 10/06
    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 7. Dezember 2007 - 12 Sa 10/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis

    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (BAG, NZA-RR 2016, 550 Rn. 25; vgl. auch BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 22 f).

    Tatsächlich schaffen erst die Beitragsleistungen des Unternehmens die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung durch die Unterstützungskasse (vgl. BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 30).

    Andere Ansprüche - etwa sonstige vertragliche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis (hierzu BAG, ZIP 2011, 347 ff) - sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

    Soweit der Senat (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 26) etwas anderes für denkbar gehalten hat, hält er hieran nicht mehr fest.

    Der Kläger als Insolvenzverwalter kann auch keine Ansprüche aus §§ 119, 115, 116 InsO (dazu BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 29 ff.) oder aus § 103 InsO - soweit man diese allgemeine Regelung neben §§ 119, 115, 116 InsO überhaupt zur Anwendung bringen will - herleiten (vgl. dazu BAG 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 30) .

  • FG Münster, 04.07.2013 - 9 K 1013/11

    Steuerbefreiung bei nicht zweckgebundener Auskehrung einer Unterstützungskasse an

    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus der BAG-Entscheidung vom 29.09.2010 3 AZR 107/08.

    Das BAG-Urteil vom 29.9.2010 3 AZR 107/08 (ZIP 2011, 347) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

    Der Senat hat Bedenken, ob - wie der Kläger unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 11.2.1992 3 AZR 138/91 (ZIP 1992, 1498) meint - allein die Kündigung des Vertrages durch ein Trägerunternehmen zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Trägerunternehmens gegenüber dem Kläger auf Rückgewähr des Dotationskapitals selbst dann führt, wenn bei dem betreffenden Trägerunternehmen zuvor noch Leistungsempfänger vorhanden waren (vgl. BAG-Urteil 3 AZR 107/08 vom 29.09.2010, ZIP 2011, 290).

  • ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
    Das wirkt sich entsprechend in der Insolvenz aus (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe).

    Stehen damit nur der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmerin der Rückdeckungsversicherung Rechte aus der Versicherung zu und nicht dem Arbeitgeber, kann im Falle einer Insolvenz von letzterem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer insoweit anschließt, der Insolvenzverwalter keine Auskehrung des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung verlangen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) aa) der Gründe).

    (1) In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29.10.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die betreffenden Arbeitnehmer entweder bereits nach dem BetrAVG unverfallbare Anwartschaften erworben hatten oder ihnen auf Grund vertraglicher Vereinbarung gegenüber der dortigen Gruppenunterstützungskasse im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zustand, einen Wegfall des Rechtsgrunds für die Beitragszahlungen verneint (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) ee) der Gründe).

    Vertragliche Ansprüche bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • LAG Köln, 04.03.2016 - 4 Sa 1001/15

    Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf

    Insofern liegt der Fall grundlegend anders als der vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.09.2010 (3 AZR 107/08) entschiedene.

    Was den Beklagten und die Folgen für die Körperschaftssteuer anbelangt, so ließen sich solche Folgen vermeiden, wenn der Beklagte satzungsgemäß die Leistungen an die Arbeitnehmer der Trägerunternehmen nicht nur in dem Falle gewähren würde, indem gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Trägerunternehmen ausgeschieden ist und Unverfallbarkeit noch nicht vorliegt - ähnlich wie es in dem vom Bundesarbeitsgericht am 29.09.2010 - 3 AZR 107/08 - entschiedenen Fall gegeben war (vgl. nochmals dort Rn. 29).

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine

    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.; BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21) .
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14

    Betriebsrente; Entgeltumwandlung durch Unterstützungskassenversorgung;

    Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, und sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (vgl. BAG 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, NZA 2011, 152 Rn. 18).

    Ein unmittelbarer Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung ist nicht ersichtlich, weil die Rückdeckungsversicherung nur der Absicherung der Unterstützungskassenversorgung diente, welche die Beklagte aufgrund des Versorgungsverhältnisses schuldet (vgl. auch BAG 29.09.2010 a.a.O. Rn. 21 ff.).

  • LAG Sachsen, 23.10.2014 - 1 Sa 176/14

    Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse in der betrieblichen

    Insoweit unterscheidet sich die Satzung des vorliegenden Rechtsstreits von der vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 29. Dezember 2010 - 3 AZR 107/08 - AP Nr. 66 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu beurteilenden Satzung, in der eine Weiterverwendung der Kassenmittel ausschließlich durch Verteilung an die Begünstigten oder zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken erfolgen durfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht