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   BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02   

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https://dejure.org/2003,1121
BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1121)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1121)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1121)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitergehender Anspruch auf Insolvenzsicherung bei Pensionen; Einstandspflicht eines Pensions-Sicherungs-Vereins ; Unterschiedliche Ausgestaltung des Insolvenzschutzes für Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter

  • zvi-online.de

    BetrAVG § 1 Abs. 1 a. F. = § 1b Abs. 1, § 2 Abs. 5, § 7 Abs. 2
    Kein Insolvenzschutz gemäß § 7 Abs. 2 BetrAVG nach Eigenkündigung des Arbeitnehmers und anschließender Vereinbarung über Rückkehr und Anrechnung früherer Beschäftigungs- und Zusagezeiten

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1 aF; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 nF; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BetrAVG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz einer Versorgungsanwartschaft; gesetzliche Unverfallbarkeit; Unverfallbarkeitsfristen; Betriebszugehörigkeit; Zusagedauer; Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses; Ruhen eines Arbeitsverhältnisses; Wiedereinstellung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzschutz einer Versorgungsanwartschaft: Schutz nur bezüglich gesetzlicher, nicht bei arbeitsvertraglicher Unverfallbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 256
  • ZIP 2003, 1996
  • NZA 2004, 152
  • NZI 2004, 51
  • BB 2004, 334
  • DB 2003, 2711
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. ua. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe mwN).

    Das für die Anrechnung maßgebliche frühere Arbeitsverhältnis muß von einer Versorgungszusage begleitet gewesen sein und an das letzte Arbeitsverhältnis heranreichen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 b der Gründe).

    aa) Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht zusammengerechnet werden dürfen (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Das eine Arbeitsverhältnis muß sich "nahtlos" an das andere anschließen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, unter Bezugnahme auf die Klarstellungen in den nichtveröffentlichten Urteilen vom 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - zu 3 a der Gründe und vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 - zu III der Gründe).

    Ebenso wie im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - aaO) kommt es auch im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die geltend gemachten Bedenken berechtigt sind.

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87

    Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Frühere Zusage- und Beschäftigungszeiten können nach der Rechtsprechung des Senats nur ausnahmsweise angerechnet werden (vgl. ua. BAG 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1, 5 ff.; 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51 f.).

    aa) Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht zusammengerechnet werden dürfen (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 3 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).

    dd) Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51).

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaft - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Frühere Zusage- und Beschäftigungszeiten können nach der Rechtsprechung des Senats nur ausnahmsweise angerechnet werden (vgl. ua. BAG 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1, 5 ff.; 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51 f.).

    dd) Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Arbeitsverhältnisse, die bereits eine gesetzliche Unverfallbarkeit auslösten, können zur Anrechnung nicht herangezogen werden (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 375).

    Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 3 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Diese Berechnungsgrundsätze stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    § 7 Abs. 2 BetrAVG enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    aa) Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht zusammengerechnet werden dürfen (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 97/97

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Anspruchs - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Das eine Arbeitsverhältnis muß sich "nahtlos" an das andere anschließen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, unter Bezugnahme auf die Klarstellungen in den nichtveröffentlichten Urteilen vom 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - zu 3 a der Gründe und vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 - zu III der Gründe).
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Die Versorgungsempfänger genießen einen weitergehenden Insolvenzschutz als die Versorgungsanwärter (vgl. ua. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - BAGE 91, 1, 3 f.).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
    Frühere Zusage- und Beschäftigungszeiten können nach der Rechtsprechung des Senats nur ausnahmsweise angerechnet werden (vgl. ua. BAG 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1, 5 ff.; 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - und - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 52, 57 und BAGE 63, 47, 51 f.).
  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Berechnung einer unverfallbaren

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16

    Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit

    1.Die für die gesetzliche Unverfallbarkeit maßgebliche Zusagedauer beginnt nicht vor der Betriebszugehörigkeit (BAG 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1b BetrAVG).

    Da die betriebliche Altersversorgung eine Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis ist, setzt sie die Existenz eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1b BetrAVG Rn. 36).

    Daraus ergibt sich, dass die für die gesetzliche Unverfallbarkeit maßgebliche Zusagedauer nicht vor der Betriebszugehörigkeit beginnt (BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 37).

    Selbst wenn bei einer Direktversicherungs- oder Pensionskassenzusage ein früherer Versicherungsbeginn vereinbart wurde, also sogar das Versorgungsverhältnis in Vollzug gesetzt wurde, gilt nach § 1b Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 BetrAVG frühestens der Beginn der Betriebszugehörigkeit als Erteilung der Versorgungszusage (vgl. BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 37).

    Die betriebliche Altersversorgung ist eine Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis und setzt deshalb dessen Existenz voraus (BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 37).

    Für die Berechnung der für die Unverfallbarkeit maßgeblichen Zusagedauer kann vertraglich auf einen früheren Zeitpunkt als den nach dem Gesetz maßgeblichen abgestellt werden (vgl. BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 36).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Der Kläger war nicht lediglich Anwärter, sondern bereits Empfänger von Leistungen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 256).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Der Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter ist unterschiedlich ausgestaltet (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu I der Gründe).

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - aaO, zu I der Gründe).

    Dies gilt auch für kürzere Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu II 4 b aa der Gründe mwN).

    Die Wiedereinstellung des Klägers nach Abschluss des Studiums ist vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 -BAGE 104, 256, zu II 2 b der Gründe).

    a) Eine derartige Fallgestaltung hätte nach dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 e der Gründe) "allenfalls dann vorgelegen, wenn sich nicht nur der Arbeitgeber zur Wiedereinstellung, sondern auch die Arbeitnehmerin zur Wiederaufnahme der Arbeit verpflichtet hätte." Nach dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2003 (- 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256) könnte von einer derartigen Fallgestaltung "allenfalls dann die Rede sein, wenn die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung von vornherein einer lediglich vorübergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedient hätte und dementsprechend bereits die Kündigung mit einer Rückkehrvereinbarung verknüpft gewesen wäre".

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    bb) Die Rechtsprechung des Senats, wonach Arbeitsverhältnisse bei der Prüfung, ob Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich unverfallbar sind, nur unter engen Voraussetzungen zusammenzuzählen sind (zB 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256), betrifft nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern lediglich die - hier nicht zur Entscheidung stehende - Frage, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Unverfallbarkeit im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eintritt.
  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

    Den Hinweisen des FA in der Revisionsbegründung, dass es sich im Streitfall bei dem am 01.10.2009 unterzeichneten Arbeitsvertrag nicht um ein neues Anstellungsverhältnis, sondern um ein nahtlos ohne Unterbrechung fortgesetztes Anstellungsverhältnis handele und nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2015 - 3 Sa 287/15, juris, sowie Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, juris) dieses arbeitsrechtlich als einheitliches Arbeitsverhältnis anzusehen sei, war demnach nicht nachzugehen.
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Die Versorgungsempfänger genießen einen weitergehenden Insolvenzschutz als die Versorgungsanwärter (vgl. ua. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu I der Gründe).

    § 7 Abs. 2 BetrAVG enthält keine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu I der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt dazu, dass die Unverfallbarkeitsfristen im neuen Arbeitsverhältnis für die neue Versorgungszusage neu zu laufen beginnen (BAG, 21.01.2003, 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1 b BetrAVG ).

    Dabei liegt ein neues Arbeitsverhältnis auch dann vor, wenn an die Arbeitsbedingungen eines früheren Arbeitsverhältnisses angeknüpft und die Vordienstzeiten angerechnet werden (BAG, 21.01.2003, 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1 b BetrAVG ).

    Da die Klägerin laut Erklärung vom 30.09.1996 (Bl. 20 d. A.) bereits aus den Arbeitsverhältnissen mit der I. GmbH und der I. vertrieb GmbH eine unverfallbare Anwartschaft erworben hatte, können die dafür notwendigen 10 Versicherungsjahre vom 01.12.1985 bis zum 30.11.1995 nicht ein zweites Mal Berücksichtigung finden (vgl. BAG, 21.01.2003, 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1 b BetrAVG ).

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06

    Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente

    Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger ist unterschiedlich ausgestaltet (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu I der Gründe, BAGE 104, 256).

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 BetrAVG stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - aaO.).

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dürfen Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden (vgl. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - zu I 2 der Gründe, BAGE 34, 123; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - zu 1 c der Gründe, BAGE 63, 47; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72; 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 104, 256) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Nach der dem Kläger anlässlich seines Ausscheidens von seiner inzwischen insolventen Arbeitgeberin erteilten Zusage, an die auch der Beklagte als Träger der Insolvenzsicherung gebunden ist (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 256) , wurde für den streitbefangenen Zeitraum kein biometrisches Risiko im Sinne des Betriebsrentengesetzes übernommen.
  • LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06

    Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht,

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 599/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 76/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 189/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 130/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • LAG Köln, 17.01.2005 - 2 Sa 906/04

    Zusammenrechnung von Vordienstzeiten, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • LAG München, 10.05.2006 - 9 Sa 999/05

    Beitragsrückzahlung durch Unterstützungskasse bei Erlöschen der Mitgliedschaft

  • LAG Köln, 15.01.2008 - 9 Sa 1142/07

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - mehrere

  • LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15

    Pensionszusage; Anwartschaft; Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz

  • LAG Köln, 23.05.2018 - 11 Sa 763/17

    Betriebliche Altersversorgung; gesetzliche Unverfallbarkeit; Anrechnung

  • LAG Niedersachsen, 21.05.2007 - 6 Sa 1449/05

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung bei Anwendbarkeit des Tarifvertrages über

  • LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03

    Widerruf betrieblicher Alterversorgung

  • LAG Köln, 27.04.2022 - 11 Sa 27/22

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; Anrechnungsvereinbarung;

  • LAG Köln, 28.03.2018 - 11 Sa 667/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung Vordienstzeiten; Einzelfall

  • ArbG Köln, 13.07.2017 - 15 Ca 9358/16

    Insolvenzsicherung einer Anwartschaft betreffend eine Betriebsrente

  • LAG Köln, 31.05.2006 - 8 Sa 1586/05

    Bei beendeten und neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit neuen

  • ArbG Köln, 03.07.2006 - 3 Ca 6876/05
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