Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.03.2020

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   BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18   

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https://dejure.org/2019,42699
BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2019,42699)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2019,42699)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2019,42699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Modalitäten der Nettolohnanpassung der Betriebsrenten durch den Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG; Voraussetzungen des Entfalls der Rentenanpassung bei Verwendung aller Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG; ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen einer Betriebsrentenanpassung

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAV: Betriebsrentenanpassung bei Pensionskasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung beim Bundesarbeitsgericht - und die Sachrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsanpassung der Pensionskasse - und die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und die Überschussbeteiligung der Pensionskasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verpflichtung zu zukünftigen Betriebsrentenanpassungen - und die Zwischenfeststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung in Arbeitsgerichtsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Betriebsrentenanpassungsprüfung bei einer Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassungsprüfung: Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ausschluss der Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung - Pensionskasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prüfungs- und Anpassungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsrenten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prüfungs- und Anpassungspflicht bei der Betriebsrente

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anpassung von Betriebsrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenrecht; Versicherungsrecht - Betriebsrentenanpassung; Überschussbeteiligung; Pensionskasse

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Modalitäten der Nettolohnanpassung der Betriebsrenten durch den Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1258
  • NZA 2020, 931
  • WM 2020, 1375
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9; dazu und zum Folgenden auch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 8 ff.) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11) .

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO) .

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Danach ist - wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart ist - die Regelung des § 153 VVG auch auf vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge anzuwenden (missverständlich insoweit BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 33) .

    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 30; BGH 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96 - zu 2 der Gründe, BGHZ 136, 394) .

    Hinsichtlich der Verteilung von Überschüssen und der damit verbundenen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen Anwärtern und Rentnern, da beide Personengruppen als Versorgungsberechtigte einen Anteil am Vertragsbestand haben (in diese Richtung bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 35, für die insoweit vergleichbare Vorgängerregelung zu § 177 Abs. 1 VAG) .

    Der Senat hat angenommen, dass bei der Berechnung von Überschussanteilen § 315 BGB anwendbar sei (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 28) .

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11) .

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO) .

  • BGH, 22.09.1971 - IV ZR 15/70

    Zusatzrente - Satzungsänderung - Abfindungssumme - Beendigung - Änderung der

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Es ist durch einen in Versicherungsbedingungen enthaltenen Änderungsvorbehalt jedenfalls dann nicht verletzt, wenn klar ist, dass die Bestimmungen geändert werden können und dass der Änderungsvorbehalt nur diese Bestimmungen betrifft (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 -; weiter gehend BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370) .

    Sie muss sich an § 242 BGB messen lassen (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 -) .

  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Damit erwirbt er eigene Rechte an diesen Überschüssen und hat im Hinblick auf die Überschussverwendung ein eigenes Dispositionsinteresse, das in der Sache hinter dem eines Versicherungsnehmers, der sich selbst versichert, nicht zurücksteht (davon geht offensichtlich auch der BGH in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - BGHZ 204, 172, aus, in der es um eine Direktversicherung ging und der Versorgungsberechtigte Kläger war) .

    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof (BGH 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - Rn. 19 ff., BGHZ 204, 172; für mit der Verfassung vereinbar gehalten bei BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 38) davon ausgegangen, diese Bestimmung könne auf die Berechnung der Überschussanteile nicht angewendet werden.

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Diese wurde über eine Pensionskasse iSv. § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt (vgl. dazu nur BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 29, BAGE 157, 230) .

    Aufgrund des EU-Mobilitäts-Umsetzungsgesetzes war die Neuregelung und der damit verbundene Wegfall des genannten Tatbestandsmerkmals nicht auf Anpassungsprüfungsstichtage anwendbar, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 2015 lagen (dazu ausführlich BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 57 ff., BAGE 157, 230) .

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    (2) Allerdings sind bei der Prüfung der rechtlichen Verbindlichkeit Änderungsvorbehalte in den Versorgungsregelungen zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse zu berücksichtigen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370) .

    Es ist durch einen in Versicherungsbedingungen enthaltenen Änderungsvorbehalt jedenfalls dann nicht verletzt, wenn klar ist, dass die Bestimmungen geändert werden können und dass der Änderungsvorbehalt nur diese Bestimmungen betrifft (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 -; weiter gehend BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370) .

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Die Versicherungsaufsicht genügt diesen Anforderungen nicht, da sie als bloße Missbrauchsaufsicht nur die "ausreichende" Wahrung der Belange der Versicherten gewährleistet, also nicht die individuellen Belange der Versicherten berücksichtigt (§ 294 Abs. 2 Satz 2 VAG) ; sie findet zudem nur im öffentlichen Interesse statt (§ 294 Abs. 8 VAG; BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 40) .

    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof (BGH 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - Rn. 19 ff., BGHZ 204, 172; für mit der Verfassung vereinbar gehalten bei BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 38) davon ausgegangen, diese Bestimmung könne auf die Berechnung der Überschussanteile nicht angewendet werden.

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 479/08

    Direktversicherung - Überschussanteile

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Aus dem Zweck der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse, nämlich betriebliche Altersversorgung durchzuführen, folgt, dass sie nicht ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten geändert werden können (zu den Auslegungskriterien § 328 Abs. 2 BGB; vgl. auch BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 479/08 - Rn. 35) .

    Was davon im Innenverhältnis dem Versicherungsnehmer - hier der Beklagten als Arbeitgeberin - oder dem Versicherten - hier der Klägerin als Versorgungsberechtigter - zusteht, kann zwischen diesen vertraglich geklärt werden (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 479/08 - Rn. 24 f.) .

  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17

    Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
    Der Bundesgerichtshof hat daraus geschlossen, dass nicht nur die rechtlichen Vorgaben nach dem Versicherungsvertragsrecht, sondern auch die versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen im zivilrechtlichen Wege durchgesetzt werden können (vgl. BGH 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17 - Rn. 27 ff., BGHZ 219, 129) .

    Es ist auch zivilgerichtlich überprüfbar, ob die versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Überschussberechnung eingehalten sind (vgl. BGH 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17 - Rn. 27 ff., BGHZ 219, 129) .

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 550/16

    Unzulässige Revision

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen einer Abänderung des vom

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG Hessen, 17.01.2018 - 6 Sa 183/17

    Wegfall der Anpassungsprüfung und Anpassungspflicht des Arbeitgebers gem. § 16

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17

    Unzulässige Revision

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 (- 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72) der Revision teilweise stattgegeben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit die Klägerin eine Anpassung der laufenden Leistungen zum 1. Oktober 2014 um bis zu 21, 96 Euro brutto monatlich verlangt hat.

    Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Senats im vorangegangenen Revisionsverfahren nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die sowohl für das Berufungsgericht als auch für das Bundesarbeitsgericht im weiteren Revisionsverfahren gilt (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72; zur Bindungswirkung vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZN 802/21 - Rn. 12; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19, BAGE 154, 144; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - zu I der Gründe, BAGE 10, 355) , steht für das vorliegende Revisionsverfahren ua. bereits bindend fest, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls unabdingbar rechtlich feststanden.

    Für den Tarif B ist in § 34 Abs. 2 der Versicherungsbedingungen die Möglichkeit vorgesehen, Überschussanteile auch für Sterbegeld zu verwenden (vgl. zu den Versicherungsbedingungen des Tarifs B BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 9, BAGE 169, 72) .

    Das Sterbegeld stellt keine betriebliche Altersversorgung dar, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 117, aaO; aA Diller/Herrmann NZA 2020, 1525) .

  • LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20

    Anpassung der Betriebsrente; Zinsen auf Betriebsrente; Kein Verstoß des § 16 Abs.

    Auf die eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - die Zahlungs- und die Feststellungsklage insoweit abgewiesen, als die Klägerin eine Erhöhung ihrer Betriebsrente über einen Betrag von 21, 96 ? brutto hinaus verlangt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - weiter festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG jedenfalls nicht erfüllt sind, soweit die BVV Rente der Klägerin auf dem Tarif B (Alttarif) beruht.

    Es bedürfe weiterer Feststellungen dazu, ob der BVV die Versicherung der Klägerin in einer § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG entsprechenden Weise sachgemäß mit anderen Versicherungsverträgen hinsichtlich der Zuordnung von Überschussanteilen zusammengefasst und die Anteile dem einzelnen Vertrag sachgemäß zugeschrieben habe (Rz. 72 der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -).

    Die Beklagte meint weiter, die Klage bleibe auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - und der dortigen Ausführungen zum Anspruch auf Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG in dem von der Klägerin geltend gemachten Umfang weiterhin unbegründet.

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Rahmen seines Urteils vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - klargestellt habe, komme es im Rahmen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht darauf an, dass überhaupt Überschussanteile in einer bestimmten Weise verwendet werden.

    Hinsichtlich der Feststellungen zur Zulässigkeit der Berufung wird auf das vorangegangene Urteil des Berufungsgerichtes vom 17. Januar 2018 - 6 Sa 183/17 - und die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes in dem zurückverweisenden Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - (hier Rz. 26, 27) verwiesen.

    Soweit die Klägerin mit den Zahlungsanträgen und dem Feststellungsantrag nach wie vor eine Anpassung auch der arbeitnehmerfinanzierten Rente beantragt, steht dem die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -) entgegen (§ 322 Abs. 1 ZPO).

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen zur Rechtmäßigkeit des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und des § 30 c Abs. 1 a BetrAVG hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - bejaht.

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    "Anwärter" kann - mangels Definition in der BV Altersversorgung - auch ein ehemaliger Mitarbeiter sein (vgl. BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 137/19 - Rn. 64: "Arbeitnehmer oder mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedene ehemalige Arbeitnehmer"; BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 71, BAGE 169, 72) .
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

    a) Entscheidend für die Beurteilung ist, ob bei Eintritt des Versorgungsfalls die maßgebliche Voraussetzung unabdingbar rechtlich feststeht (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 58 ff., BAGE 169, 72) .

    Das erfordert eine verursachungsorientierte Zusammenfassung iSv. § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VVG (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 74 ff., BAGE 169, 72) .

    Andererseits haben die Betriebsrentner auch ein Interesse an einer dauernden und sicheren Erhöhung ihrer Betriebsrente zur weiteren Planung ihres Lebensabends (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 112 ff., BAGE 169, 72) .

    Zudem darf der Anteil der nur befristeten Erhöhungen der Betriebsrente nicht unangemessen hoch sein (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 114, BAGE 169, 72) .

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Entgegen der Ansicht der Beklagten genügt die Berufungsbegründung des Klägers - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - den Anforderungen nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (näher hierzu BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 169, 72) .
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 169, 72) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Der Senat sieht beim derzeitigen Stand des Verfahrens von einer Stellungnahme zu diesen Fragen ab (vgl. auch BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 121 ff.) .
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

    Es ist ohne Bedeutung, dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 26, BAGE 169, 72) .

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27, BAGE 169, 72) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 255/20

    Anhörungsrüge - Rechtliches Gehör - Betriebliche Altersversorgung

    Das Ausgangsverfahren lag hinsichtlich des maßgeblichen Tarifs B gleich wie der vom Senat bereits am 10. Dezember 2019 entschiedene Rechtsstreit - 3 AZR 122/18 -.

    Der Senat hat bei seiner Entscheidung im Ausgangsverfahren (Rn. 51 ff.) darauf abgestellt, dass die in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG genannten Voraussetzungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Regelung bei Eintritt des Versorgungsfalls rechtlich feststehen, was im Übrigen auch bereits im vorangegangenen, insoweit gleichgelagerten Rechtsstreit (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -) entschieden wurde und auch der Pressemitteilung zugrunde lag.

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 169, 72) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21

    Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18

    Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 417/21

    Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung,

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 279/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
  • LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist -

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2022 - 1 Sa 991/21

    Keine höhere Sozialplanabfindung für Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 1 Sa 991/21

    Gesamtzusage; Schweigen des Arbeitgebers; höhere Abfindung für

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2022 - 6 Sa 447/21

    Darlehensvereinbarung - Beweiswürdigung - Parteivernehmung - Privaturkunde

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 21 Sa 965/19

    Kontokorrentabrede - Kündigungserschwernis - Rechtsmissbrauch - Transparenzgebot

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20

    Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22

    Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis,

  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 10 Sa 24/22

    Kürzung des Verdienstausgleichs - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie BW -

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 11 Sa 145/21

    Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil in der

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Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2020 - 3 AZR 122/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10677
BAG, 17.03.2020 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2020,10677)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2020 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2020,10677)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2020 - 3 AZR 122/18 (https://dejure.org/2020,10677)
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