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   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05   

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https://dejure.org/2006,2636
BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 (https://dejure.org/2006,2636)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 (https://dejure.org/2006,2636)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 (https://dejure.org/2006,2636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - Anpassungsbedarf: Anpassungszeitraum und Prüfungszeitraum

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der laufenden Betriebsrenten; Anpassungsbedarf: Anpassungszeitraum und Prüfungszeitraum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf eine höhere Betriebsrente auf Grund eines ungenügenden Teuerungsausgleichs; Uneingeschränkte Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 1 und 3 BGB hinsichtlich der Beschlüsse des Bochumer Verbandes; Zeitraum vom Rentenbeginn bis zum ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; Leistungsordnung Bochumer Verband 1985 § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten; Anpassungsbedarf: Anpassungszeitraum und Prüfungszeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung von Betriebsrenten: Prüfungszeitraum für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze ab Rentenbeginn ? Keine Veränderung des Prüfungszeitraums durch Neuregelung des § 16 BetrAVG zur nachholenden Anpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2639
  • NZA-RR 2007, 376
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    c) Auch nach der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung des § 16 BetrAVG reicht der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum grundsätzlich vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c der Gründe).

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c aa der Gründe; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - DB 2006, 1687, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nF nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der damalige Anstieg des Verbraucherpreisindexes wie auch die damals zu verzeichnenden Reallohnerhöhungen dürfen dann bei späteren Anpassungsentscheidungen unberücksichtigt bleiben (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu II 1 c aa der Gründe).

    Eine isolierte, auf jeweils drei Jahre begrenzte Betrachtungsweise würde zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Belange der Versorgungsempfänger führen, weil den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verblieben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - aaO, zu III 2 a der Gründe).

    Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf wie die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist jedoch zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 a der Gründe).

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Es sind aber die vom Senat gestellten Anforderungen zu beachten (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Bei der Datenerhebung sind seitens des Bochumer Verbandes Vergütungsbestandteile, die nicht einbezogen werden sollen, unmissverständlich gegenüber den Mitgliedsunternehmen zu benennen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu I 3 b dd (1) der Gründe).

    Die Darlegungslast der Beklagten erstreckt sich auf alle die Ermessensentscheidung beeinflussenden Umstände einschließlich der reallohnbezogenen Obergrenze (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 5 der Gründe; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu I 3 der Gründe).

    Der Anspruch des Klägers auf Korrektur der Anpassungsentscheidung zum 1. Januar 2003 ist nicht erloschen, weil er vor dem nächsten Anpassungsstichtag (1. Januar 2006) geltend gemacht worden ist (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 -BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe).

    Der Lauf der Verjährungsfrist hat noch nicht einmal begonnen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Vor- und Nachteile sind nicht punktuell zu einem einzelnen Anpassungsstichtag, sondern langfristig und generalisierend festzustellen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 375; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 3 b der Gründe).

    Damit wird die von § 16 BetrAVG angestrebte Werterhaltung nicht nur erreicht, sondern sogar auf das Anwartschaftsstadium ausgedehnt (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 4 der Gründe).

    Damit diente die Vorabanhebung einem anderen Zweck als der Anpassung nach § 20 LO 1985 (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 -AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu III der Gründe).

    Es sind aber die vom Senat gestellten Anforderungen zu beachten (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Die Darlegungslast der Beklagten erstreckt sich auf alle die Ermessensentscheidung beeinflussenden Umstände einschließlich der reallohnbezogenen Obergrenze (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 5 der Gründe; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Im zweiten Rechtsstreit entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom gleichen Tage (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) zur Anpassungsentscheidung 1994, dass weder die Satzung noch die LO 1985 eine für alle Mitgliedsunternehmen einheitliche Anpassung der laufenden Ruhegelder vorschreiben.

    Die Beschlüsse des Bochumer Verbandes unterliegen einer uneingeschränkten Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 1 und 3 BGB (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, zu I 4 b der Gründe).

    Soweit sich Abweichungen zu § 16 BetrAVG ergeben, ist dies jedenfalls insoweit zulässig, als die Anpassung nicht ungünstiger ausfällt als nach § 16 BetrAVG (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Folgerichtig ist es für künftige Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Alle nicht "karrierebedingten" Vergütungsbestandteile sind zu berücksichtigen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 a bb (2) der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Vor- und Nachteile sind nicht punktuell zu einem einzelnen Anpassungsstichtag, sondern langfristig und generalisierend festzustellen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 375; 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Der Anspruch des Klägers auf Korrektur der Anpassungsentscheidung zum 1. Januar 2003 ist nicht erloschen, weil er vor dem nächsten Anpassungsstichtag (1. Januar 2006) geltend gemacht worden ist (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 -BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (7) Sa 1507/04
    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2005 - 11 (7) Sa 1507/04 - insoweit aufgehoben, als die Klage auf Zahlung von zusätzlichem Ruhegeld in Höhe von 636, 72 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2003 abgewiesen worden ist.
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
    Im Rechtsstreit des Betriebsrentners S entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -), dass sich die Anpassung 1991 nach der LO 1985 richtet.
  • BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02

    Auslegung einer Freistellungsvereinbarung durch die Anstellungs-GmbH eines

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02

    Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf als auch für die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 26, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47).
  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 9 Sa 277/13

    Berechnungsdurchgriff bei Beherrschungsvertrag

    (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - DB 2006, 732 - NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Nur so kann der Wert der zugesagten Betriebsrente beibehalten oder wiederhergestellt werden (vgl. hierzu ausführlich: BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 19 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 142, 116; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

    Dem zu Folge ist es für die künftigen Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).

    (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • LAG Hamm, 23.08.2011 - 9 Sa 833/11

    Anpassung der Betriebsrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei Verkennung

    Dem zu Folge ist es für die künftigen Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).

    (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 23, 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - DB 2006, 732 - NZA-RR 2006, 485 Rn. 33).

    Eine nachholende Anpassung liegt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG n.F. nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 159/05 - NZA-RR 2007, 376 Rn. 25; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Der von § 16 BetrAVG sowohl für den Anpassungsbedarf als auch für die reallohnbezogene Obergrenze vorgegebene Prüfungszeitraum ist zwingend und steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 Rn. 26, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Hinweise des Senats: weitgehend Parallelsache zu - 3 AZR 185/05 - und - 3 AZR 159/05 - vom gleichen Tage.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsmaßstab - Prüfungszeitraum

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 95/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 93/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 94/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Hessen, 03.11.2010 - 8 Sa 736/10

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für den Anpassungsbedarf und die

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 67/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 8 Sa 724/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 8 Sa 1673/11

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Betriebsrente

  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 8 Sa 828/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG

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