Rechtsprechung
BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 242 BGB, § 421 BGB
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - JLaw (App) | www.prinz.law
- nomos.de , S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Betriebsrente: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf unterschiedliche Steigerungssätze bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung; Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten als alleinige Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung in ...
- bag-urteil.com
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- ra.de
- rewis.io
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung; Statusunterschied als alleinige Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung; Passivlegitimation der Gruppenunterstützungskasse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsrente - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
BAG stellt Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Betriebsrente her
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Betriebsrente - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Gleiche Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte?
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsrente - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung bei Betriebsrenten häufig nicht zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente - Angleichung von Arbeitern und Angestellten bei mangelnden Rechtfertigungsgründen für schlechtere Behandlung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Betriebsrente - Arbeiter können Anpassung nach oben fordern
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Betriebsrente: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.11.2007 - 15 Ca 2942/07
- LAG Köln, 12.02.2009 - 13 Sa 598/08
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Papierfundstellen
- BAGE 133, 158
- NJW 2010, 3388 (Ls.)
- ZIP 2010, 1972 (Ls.)
- MDR 2010, 999
- NZA 2010, 701
- NZG 2010, 340
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen auf keinerlei sachgerechten Erwägungen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 104, 205).Nur wenn derartige Unterschiede bestehen, kann - in seltenen Ausnahmefällen - die statusbezogene Kennzeichnung als "Kürzel" für eine Differenzierung herangezogen werden (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 1 der Gründe, aaO).
Der Differenzierungsgrund muss auf vernünftigen und einleuchtenden Erwägungen beruhen; er darf gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe, BAGE 104, 205).
Die durch eine typisierende Regelung entstehenden Ungerechtigkeiten dürfen ferner nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, die Ungleichbehandlung darf also nicht sehr intensiv sein (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe mwN, BAGE 104, 205).
Diese Differenzierung steht in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe, BAGE 104, 205).
Bei der Frage, ob eine Gruppenbildung geeignet ist, kommt es darauf an, inwieweit innerhalb der Gruppe Konsistenz bezogen auf den Differenzierungsgrund besteht (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 104, 205).
(b) Aus dem Vortrag der Beklagten ergibt sich auch nicht, dass - unter Vernachlässigung kleinerer Untergruppen innerhalb der Gruppen - Unterschiede nach der Größe der Versorgungslücke zwischen der Gruppe der Arbeiter einer- und der Gruppe der Angestellten andererseits bezeichnend sind (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 104, 205).
§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG setzt voraus, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung Versorgungsverpflichtungen begründen kann, hat also kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 104, 205; offengelassen für sonstige durch Betriebsvereinbarung geregelte Leistungen: BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 der Gründe, BAGE 114, 179).
b) Der Anspruch ist jedoch auf die erhöhten Steigerungssätze begrenzt, die sich seit dem 1. Juli 1993 ergeben, weil sich die Beklagten für Beschäftigungszeiten vorher auf den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerten Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen können (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 104, 205).
Das gilt auch hier: Weil auch der Gesetzgeber lange an eine Statusunterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten anknüpfte, konnten die Betriebsparteien bis zum Stichtag darauf vertrauen, dass diese Anknüpfung rechtlich nicht zu beanstanden sei (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 104, 205).
Der Ausschluss des Rechtsanspruchs ist lediglich als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 205).
Ein Arbeitgeber kann auch nicht darauf vertrauen, dass Arbeitnehmer nach Vorliegen eines Grundsatzurteils - wie die Entscheidung des Senats vom 10. Dezember 2002 (- 3 AZR 3/02 - BAGE 104, 205) eines darstellt - ihre Forderungen entweder kurzfristig oder gar nicht mehr geltend machen.
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 21. August 2007 (- 3 AZR 269/06 - BAGE 124, 22) entgegen.Darauf, ob die konkrete Regelung deshalb mitbestimmungspflichtig ist, weil es nicht um die Festlegung des begünstigten Personenkreises an sich, sondern um die Verteilung der Mittel auf den vom Arbeitgeber als Leistungsempfänger vorgesehenen Personenkreis geht (dazu BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 20, BAGE 124, 22), kommt es nicht an.
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Dementsprechend hat auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Beurteilung von Freiwilligkeitsvorbehalten nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen laufenden Leistungen und Einmalzahlungen unterschieden (30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 29, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38).Soweit Vertrauensschutz eingeräumt wird, handelt es sich um eine Rechtsfolgenkorrektur (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38).
- BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Danach gilt (zum Ganzen: BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179):.§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG setzt voraus, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung Versorgungsverpflichtungen begründen kann, hat also kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 104, 205; offengelassen für sonstige durch Betriebsvereinbarung geregelte Leistungen: BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 der Gründe, BAGE 114, 179).
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Ergibt sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung ein Anspruch auf Betriebsrente, der sich nicht auch aus dem Wortlaut der Leistungsordnung eines externen Versorgungsträgers - hier des Beklagten zu 2. als Unterstützungskasse - herleiten lässt, hat der Arbeitgeber dafür unmittelbar einzustehen (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 47 f., BAGE 125, 133). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Das entspricht der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit Beschluss vom 30. Mai 1990 (- 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126) gesetzten Frist zur Angleichung der Kündigungsfrist für Arbeiter und Angestellte. - BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Bei der Ausgestaltung von Sozialplänen haben die Betriebsparteien hinsichtlich der tatsächlichen Einschätzung der mit der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile einen erheblichen Beurteilungsspielraum (dazu BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 18 ff., AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 196 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 30). - ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
angehört, übergreifende Gruppenunterstützungskasse handelt, steht dem nicht entgegen (aA ArbG Berlin 19. Mai 2009 - 33 Ca 21727/08 -). - BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - …
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 53, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14). - BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 25/06
Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige; Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Eine an sich rechtlich gebotene Konsequenz wird nicht gezogen (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 25/06 - Rn. 31). - BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
Stichtagsregelung im Sozialplan
- BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 569/06
Sonderzahlung - Gleichbehandlung
- BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
- BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 344/94
Weihnachtsgeld für Zeitungszusteller
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
- BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97
Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03
Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst
- LAG Köln, 12.02.2009 - 13 Sa 598/08
Feststellung der prozentualen Höhe einer betrieblichen Altersrente hinsichtlich …
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02
Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Der Differenzierungsgrund muss die in der Regelung getroffene Rechtsfolge tragen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, BAGE 133, 158 sowie für den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 45) .Der vollständige Ausschluss solcher Arbeitnehmer ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Betriebsparteien - unter Berücksichtigung des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums und ihrer Einschätzungsprärogative (dazu BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, BAGE 133, 158) - davon ausgehen konnten, dass die Arbeitnehmer mit individuellen Zusagen im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten.
- LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam
Maßgeblich für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes ist dabei vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt: BAG 16.02.2010 - 3 AZR 216/09 - NZA 2010, 701). - BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
Der Ausschluss des Rechtsanspruchs ist lediglich als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 69, BAGE 133, 158).Auch diese ergänzende Konkretisierung ist von dem Verweis in § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG auf § 1b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG erfasst (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 70, BAGE 133, 158) .
- BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19
Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz
Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 22; zu einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 29 f., BAGE 133, 158) . - BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher …
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 44; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56 mwN, BAGE 133, 158) .Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, BAGE 133, 158) .
Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 32, BAGE 133, 158) .
Der Differenzierungsgrund muss auf vernünftigen und einleuchtenden Erwägungen beruhen; er darf nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 33, aaO;… 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe, aaO) .
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08
Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche
Die Betriebsparteien haben - ebenso wie die anderen Normgeber - einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen (vgl. zum Ganzen BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 29 - 31, NZA 2010, 701).Die daraus folgenden Differenzierungen stehen in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 37, NZA 2010, 701).
Ein Verstoß gegen § 75 BetrVG führt - jedenfalls - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu einem Anspruch auf Angleichung nach oben, wie es in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG vorausgesetzt wird (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 55, NZA 2010, 701).
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche
Die Betriebsparteien haben - ebenso wie die anderen Normgeber - einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen (vgl. zum Ganzen BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 29 - 31, NZA 2010, 701) .Die daraus folgenden Differenzierungen stehen in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 37, NZA 2010, 701).
Ein Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichheitssatz in § 75 BetrVG führt - jedenfalls - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu einem Anspruch auf Angleichung nach oben, wie es in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG vorausgesetzt wird (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 55, NZA 2010, 701).
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
Der Ausschluss des Rechtsanspruchs ist lediglich als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 9/18 - Rn. 41 mwN; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 11; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 69, BAGE 133, 158) . - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 104, 205; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35) .Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (…vgl. BAG 18. September 2007 - 3 AZR 639/06 - Rn. 20, BAGE 124, 71; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35) .
Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (…vgl. BAG 18. September 2007 - 3 AZR 639/06 - Rn. 20, BAGE 124, 71; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35) .
Da eine betriebliche Versorgungsregelung an einen typischerweise unterschiedlichen Versorgungsbedarf einzelner Arbeitnehmergruppen anknüpfen darf (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 37, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35) , ist auch ein Differenzierungsgrund dann grundsätzlich billigenswert und nicht zu beanstanden, wenn die unterschiedliche Behandlung dazu dient, Versorgungslücken, die nur bei einer Arbeitnehmergruppe entstehen, zu schließen.
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 23; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56, BAGE 133, 158; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 104, 205) .Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 23; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 30, BAGE 133, 158) .
Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, BAGE 133, 158) .
- LAG Hessen, 16.05.2012 - 6 Sa 1659/11
Gleichbehandlung
- LAG Hessen, 16.05.2012 - 6 Sa 1660/11
Gleichbehandlung
- BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit
- LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10
Änderung der Versorgungsordnung
- BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10
Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter …
- BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10
Änderung der Versorgungsordnung
- ArbG Düsseldorf, 04.03.2012 - 12 Ca 5349/12
Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten in einer betrieblichen …
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10
Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen …
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 559/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20
Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge - …
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines …
- LAG Düsseldorf, 06.04.2022 - 12 Sa 1068/21
Bestimmtheit der Berufungsanträge; Betriebliche Altersversorgung; …
- LAG Köln, 22.03.2012 - 13 Sa 254/11
Betriebliche Altersversorgung
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11
Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem - …
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- LAG Düsseldorf, 06.11.2020 - 6 Sa 140/20
Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 574/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
- LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11
Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsmaßstab - Prüfungszeitraum
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 9/18
Betriebliche Altersversorgung - Berufungsunfähigkeit - Entgeltumwandlung - …
- BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie - …
- BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 260/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2013 - 5 Sa 164/12
Gesamtbetriebsvereinbarung beim SOS-Kinderdorf e.V. zur betrieblichen …
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 804/09
Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 676/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- LAG München, 02.07.2012 - 3 Sa 838/11
Betriebliche Altersversorgung, beamtenrechtliche Grundsätze, Halbanrechnung von …
- LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17
Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11
Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit, …
- LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17
Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 355/11
Rückforderung überzahlter Leistungen nach der Satzung der VAP - Verjährung von …
- LAG Köln, 18.05.2012 - 4 Sa 1506/11
Betriebliche Altersversorgung; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des …
- LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17
Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau
- LAG Hessen, 19.07.2017 - 13 Sa 1461/16
1. Bestehen bei dem Zusammenschluss verschiedender Unternehmen im Wege des …
- LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 178/14
Betriebsrente; Übergangsversorgung; Insolvenz
- LAG Düsseldorf, 15.11.2013 - 6 Sa 584/13
Anrechnung der gesetzlichen Witwenrente auf BetriebsrenteScheidung einer …
- LAG Hessen, 02.06.2010 - 8 Sa 188/10
Betriebsrentenanspruch bei Teilzeitbeschäftigung - Cockpitpersonal
- LAG Köln, 22.05.2019 - 11 Sa 691/18
Anspruch der Witwe eines Arbeitnehmers auf Auszahlung eines Versorgungsguthabens …
- LAG Hamm, 28.05.2013 - 9 Sa 1237/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2011 - 6 Sa 221/11
Anpassung von Betriebsrente
- LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 312/17
Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche …
- LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 80/17
Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 7 Sa 1696/14
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsregelung - Ungleichbehandlung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 144/11
Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 677/10
Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum
- LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 97/17
Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche …
- LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 76/17
Rechtmäßigkeit der Differenzierung von Mitarbeitern mit variablen …
- ArbG Wuppertal, 22.08.2022 - 1 Ca 397/22
Kein Anspruch auf eine Coronaprämie von Pflegekräften in psychiatrischen …
- LAG Köln, 17.11.2021 - 11 Sa 1243/20
Betriebliche Altersversorgung; Bruttoentgelt; Car Compensation
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 676/10
Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum
- ArbG Düsseldorf, 19.01.2011 - 8 Ca 5485/10
Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei Überleitung von BAT in die Vergütung …
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2016 - 15 Sa 73/15
Auslegung einer Ruhegeldordnung
- LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 177/14
Insolvenzsicherung einer Übergangsversorgung
- ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
Vereinbarkeit der Regelungen des sog. Höhergruppierungsgewinns mit Art. 3 Abs. 1 …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 398/10
Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente
- LAG München, 05.12.2019 - 3 Sa 368/19
Ablösende Betriebsvereinbarung, Rückwirkungsverbot, …
- LAG Köln, 23.10.2019 - 11 Sa 126/19
Betriebliche Altersversorgung
- ArbG Köln, 06.05.2015 - 9 Ca 5030/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 489/10
Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 399/10
Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente
- LAG Köln, 11.03.2020 - 11 Sa 621/19
Insolvenzschutz, feste Altersgrenze
- LAG Hamm, 03.08.2011 - 4 Sa 68/11
- ArbG Wuppertal, 22.08.2022 - 1 Ca 399/22
- ArbG Köln, 10.04.2015 - 1 Ca 5536/14
Weitergewährung einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung
- ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5380/20
- ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5379/20
- ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
- ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12
Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer …
- ArbG Köln, 23.03.2017 - 11 Ca 1540/16