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   BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76   

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BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 (https://dejure.org/1977,72)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 (https://dejure.org/1977,72)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 (https://dejure.org/1977,72)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1018
  • DB 1977, 1369
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76
    Dafür, dass das zutrifft, ist die Bekl. beweispflichtig (BAG 9, 289 [295 f.] = AP Nr. 1 zu § 73 HGB [zu I 5c der Gründe]).

    Das LAG muss die Sache noch einmal unter den aufgezeigten Gesichtspunkten untersuchen und unter Umständen das dem Kl. zu erteilende Zeugnis selbst neu formulieren (BAG 9, 289 [294] = AP Nr. 1 zu § 73 HGB [zu I 4 der Gründe]).Dabei könnte für die Beurteilung seiner rein theoretischen Leistungen, auf die er in jedem Falle einen Anspruch hat, noch von Bedeutung sein, dass der Kl. im Verlaufe seiner Arbeiten eine Erfindung gemacht hat (vgl. dazu Wlotzke-Volze in Soergel-Siebert, Kommentar zum BGB, 10. Aufl., § 630 Rn. 8).

    Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen, andererseits soll es einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt, über den Arbeitnehmer unterrichten (BAG 9, 289 [292] = AP Nr. 1 zu § 73 HGB [zu I. 1. der Gründe]).

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76
    Geschieht das hinsichtlich eines Anspruchs nicht, so ist die Revision insoweit unzulässig (BAG 2, 58 [59] = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO [zu I der Gründe]).
  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 456/66

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76
    die Beweislast für seine Behauptung trägt, die Nichterteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses sei ursächlich für seine Bewerbungsmisserfolge (BAG 20, 136 [139 f.] = AP Nr. 6 zu § 73 HGB [zu 1c der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Die Gerichte sind deshalb gehalten, das gesamte Zeugnis zu überprüfen, und berechtigt, es ohne Verstoß gegen § 308 ZPO unter Umständen selbst neu zu formulieren (vgl. BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - zu I der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 21. Aufl. GewO § 109 Rn. 75; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 147 Rn. 33) .
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Angriffe in der Revisionsbegründung betreffen diesen Teil der angefochtenen Entscheidung auch nicht mittelbar, denn die Frage der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hängt in keiner Weise von der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ab (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Diese Anforderungen können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit des anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB - für das Verhältnis Feststellungsklage und Klage auf Zahlung des Verzugslohns).
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