Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.04.2001

Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00   

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BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,1370)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,1370)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,1370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Betriebsrente bei Beschäftigung in einer Rundfunkanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Übergangsregelung; Statische oder dynamische Verweisung auf tarifvertragliche Versorgungsregelungen; Abbau einer Überversorgung; Ausgestaltung von Übergangsvorschriften; Auslegung und Rechtskontrolle von Versorgungstarifverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Art. 14 Abs. 1 GG dient nicht dazu, den Arbeitnehmern über die Tarifverträge hinausgehende tarifliche Ansprüche zu verschaffen (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 2 a der Gründe).

    Der Eintritt des Versorgungsfalles ist eine wesentliche Zäsur und ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 d der Gründe).

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Gerichte haben sie nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).

    Die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob es sich um die gerechteste Lösung handelt (vgl. ua. BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 226).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Grundsätzlich tritt der spätere Tarifvertrag an die Stelle des früheren (sog. Ablösungsprinzip; vgl. ua. BAG 14. Dezember 1982 - 3 AZR 251/80 - BAGE 41, 163, 168; 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 333).

    b) Ebensowenig wie im übrigen öffentlichen Dienst ist auch im vorliegenden Fall die Einführung einer fiktiven Nettoobergrenze der Gesamtversorgung zu beanstanden (zur Änderung des den § 46 BAT ergänzenden Versorgungstarifvertrags vgl. BAG 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 331).

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen eine übermäßige Altersversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückführen (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260).

    Dies gilt nicht nur für eine nachträgliche Verschlechterung der Versorgungszusage durch eine Dienstvereinbarung, mit der sich der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (aaO) zu befassen hatte, sondern erst recht für eine tarifvertragliche Korrektur.

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Wenn sich an befristete Arbeitsverträge nahtlos ein unbefristeter anschließt, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 341).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 341).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 341).
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Auslegungsregel kommt nicht zum Zuge, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar binden wollten (vgl. ua. BGH 20. Juni 1997 - V ZR 39/96 - NJW 1997, 2671, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
    Die Tarifvertragsparteien sind zumindest an das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. ua. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - ZIP 2001, 529 ff., zu I 2 g der Gründe).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • LAG Hamburg, 09.11.1999 - 2 Sa 38/99

    Umfang der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Dass der Senat - ebenso wie das Bundesarbeitsgericht für Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; BAG ZTR 2005, 263; BAG DB 2004, 2590, 2591; BAG NZA 2002, 36, 38 f.; BAG, Urteile vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - veröffentlicht in juris - unter B II 1 c; vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - veröffentlicht in juris - unter I 2 a ee) - Versorgungsrenten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, das heißt die nach Eintritt des Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche, dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt hat (vgl. BGHZ 155, 132, 140; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254), steht dazu nicht in Widerspruch.
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Ebenso wie im Urteil vom 20. Februar 2001 (- 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 1 c der Gründe) kann auch im vorliegenden Fall offen bleiben, ob nach den Dienstanweisungen der Beklagten nur rechtsgeschäftliche Erklärungen oder auch Urkunden zum Nachweis der Versorgungsberechtigung mit einem Dienstsiegel versehen werden durften.

    Wenn die Beklagte die ausdrücklich vereinbarte dynamische Verweisung aufheben wollte, hätte sie dies deutlicher erklären müssen, weil statische Verweisungen die Ausnahmen sind und die Beklagte auf eine Vereinheitlichung ersichtlich großen Wert legte (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 1 d der Gründe).

    Dies hätte dem Standardisierungsziel widersprochen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - aaO, zu I 1 b bb der Gründe).

    Dem, wenn auch schwer festzustellenden Regelungssystem des § 16 VV 97 hat der Senat im Urteil vom 20. Februar 2001 (- 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 4 der Gründe) Folgendes entnommen:.

    Unter welchen Voraussetzungen die Gerichte Regelungslücken in Tarifverträgen schließen dürfen, kann offen bleiben, weil keine Regelungslücke besteht (zur Begründung im Einzelnen vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 1 bis 3 der Gründe).

    a) Da sich an die für die Zeit vom 15. Juni 1971 bis einschließlich 14. Juni 1977 geschlossenen befristeten Arbeitsverträge nahtlos der unbefristete Arbeitsvertrag anschloss, ist als "letzte Einstellung" im Sinne des § 16 Abs. 2 VV 85 der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 2 b bb der Gründe; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B III 2 a der Gründe).

    Der Senat hat sich mit den vom Kläger aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits in früheren Entscheidungen befasst (vgl. ua. 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 der Gründe; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B II 2 b der Gründe).

    Durch § 16 VV 97 haben die Tarifvertragsparteien den Schutz der Besitzstände lediglich eingeschränkt, ohne dabei ihren Gestaltungsspielraum zu überschreiten (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 a cc der Gründe; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B II 2 b cc der Gründe).

    Der Eintritt des Versorgungsfalles ist eine wesentliche Zäsur und ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 d der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 3 der Gründe).

    Die Besitzstandregelungen des § 16 VV 85 sind durch die ebenfalls abschließenden in § 16 VV 97 abgelöst worden (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu II 1 der Gründe).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Die Gerichte haben sie nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2; BAGE 92, 218 unter II 4; BAGE 79, 236 unter II 2 a; BAGE 41, 163 unter II 3).

    Über die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung und damit des geschützten Eigentums entscheiden jedoch die Tarifvertragsparteien (vgl. BAGE 101, 186 unter B II 1 c; BAG vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a ee).

    Die an der Beklagten oder anderen Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstens beteiligten Arbeitgeber haben zudem die für die öffentlichen Haushalte geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. BAGE 68, 248 unter C II 2 c; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa).

    Es bleibt damit allein Sache der Tarifpartner, über die Ausgestaltung der Zusatzversorgung und damit auch der geschützten Besitzstände unter Beachtung des höherrangigen Rechts erneut zu entscheiden (vgl. BAGE 101, 186 unter B II 1 c; BAG vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a ee).

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Die Verschärfung des Abbaus der Überversorgung durch § 16 VV 97 ist nicht zu beanstanden (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 a der Gründe).

    Durch § 16 VV 97 haben die Tarifvertragsparteien den Schutz der Besitzstände lediglich eingeschränkt, ohne dabei ihren Gestaltungsspielraum zu überschreiten (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - aaO, zu I 2 a cc der Gründe).

    Mit der Auslegung des § 16 Abs. 2 und 3 VV 97 hat sich der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 2001 (- 3 AZR 252/00 - aaO, zu III der Gründe) eingehend befaßt.

    a) Da sich an den befristeten Arbeitsvertrag nahtlos ein unbefristeter anschloß, ist als letzte Einstellung der Beginn der ununterbrochenen Beschäftigungszeit anzusehen (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv., zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu III 2 b bb der Gründe).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Die Gerichte haben sie nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2; BAGE 92, 218 unter II 4; BAGE 79, 236 unter II 2 a; BAGE 41, 163 unter II 3).

    Über die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung und damit des geschützten Eigentums entscheiden jedoch die Tarifvertragsparteien (vgl. BAGE 101, 186 unter B II 1 c; BAG vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a ee).

    Die an der Beklagten oder anderen Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstens beteiligten Arbeitgeber haben zudem die für die öffentlichen Haushalte geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. BAGE 68, 248 unter C II 2 c; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa).

    Es bleibt damit allein Sache der Tarifpartner, über die Ausgestaltung der Zusatzversorgung und damit auch der geschützten Besitzstände unter Beachtung des höherrangigen Rechts erneut zu entscheiden (vgl. BAGE 101, 186 unter B II 1 c; BAG vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a ee).

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Schutzbedürfnis der Betroffenen in der Regel größer (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 1 c der Gründe) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • LAG Köln, 18.02.2005 - 11 Sa 893/04

    betriebliche Altersversorgung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

    Die Zusage einer von der jeweils geltenden Versorgungsordnung abgekoppelten Betriebsrente ist die Ausnahme und muss deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG, Urteil vom 20.08.2002 - 3 AZR 14/01, NZA 2003, S. 1112; Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00, in EzA Nr. 24 zu 1 BetrAVG Ablösung).

    Insoweit ist unerheblich, dass § 11 des Arbeitsvertrages vom 14.01.1972 keine ausdrückliche Jeweiligkeitsklausel enthält (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 a.a.O.).

    Auch die Tarifvertragsparteien dürfen bei der Änderung von Altersversorgungsregelungen vorhandene Besitzstände nicht völlig außer Acht lassen, sondern haben die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Abs. 3 GG ergebenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00, in EzA Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Die Zusatzversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 a aa der Gründe).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 105/09

    Versorgungszusage bei der LBBW

    Für den Bereich der Zusatzversorgung entspricht eine dynamische Verweisung auch dem Interesse der Arbeitsvertragsparteien, da eine statische Verweisung auf eine bestimmte Versorgungsordnung die einheitliche Behandlung aller Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger nicht gewährleisten könnte (BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00, juris Tz. 54 m.w.N.).

    Die Zusage einer von der jeweiligen Versorgungsordnung abgekoppelten Versorgung ist die Ausnahme und muss deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 aaO Tz. 61).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 196/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 113/09

    Zusatzversorgung der Landesbank Baden-Württemberg: Vereinbarkeit der

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 109/09

    Unverbindlichkeit einer Mitteilung über die Höhe der Anwartschaft eines bei einer

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 104/09

    Pflicht zur Feststellung eines über die Unverbindlichkeit der

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

  • LAG Hamburg, 28.01.2003 - 1 Sa 43/00

    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag des Norddeutschen Rundfunks

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 545/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 961/07

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05

    Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von

  • BFH, 07.04.2004 - I B 196/03

    DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 971/07

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung zu den

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 339/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 362/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 332/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 376/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 361/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 365/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 364/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 106/09

    Auswirkung einer Versorgungszusage auf die Auslegung eines geänderten

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 366/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 321/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 409/00
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
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Rechtsprechung
   BAG, 17.04.2001 - 3 AZR 252/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51687
BAG, 17.04.2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,51687)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,51687)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2001 - 3 AZR 252/00 (https://dejure.org/2001,51687)
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