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   BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84   

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BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84 (https://dejure.org/1985,985)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 3 AZR 277/84 (https://dejure.org/1985,985)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 (https://dejure.org/1985,985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten - Beschäftigung in einem Einzelhandelsunternehmen als Verkäuferin/Kassiererin - Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses bezüglich der Entwendung mehrerer Geldbeträge - Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 280, 286, § 823 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erstattung von Detektivkosten, Überwachung einer Kassiererin, Zuziehung auswärtiger Detektive, Reisekosten, Schadensminderungspflicht des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 689
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Nicht zu dem adäquat verursachten und damit erstattungsfähigen Schaden rechnen sogenannte Vorsorgekosten (vgl. BGHZ 75, 230 ff. [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77] m.w.N.).

    Daraus ist zu entnehmen, daß die Grenze für die Ersatzpflicht sich nach den Maßnahmen richtet, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen haben würde; maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme zu treffen war (Betrachtung "ex ante"), insbesondere das zu jenem Zeitpunkt Mögliche und Zumutbare (vgl. BGHZ 75, 230, 241 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 66, 182, 192 m.w.N.).

  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach §

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Ob dies der Fall ist, entscheidet sich bei einer vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung nach den gesamten Umständen des Einzelfalls (vgl. BAG 9, 137, 144 = AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4 b der Gründe und BAG 16, 228, 236 = AP Nr. 9 zu § 394 BGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 3 AZR 522/82 -, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.08.1964 - 1 AZR 414/63

    Krankengeld - Krankengeldzuschuß - Jugendarbeit

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Ob dies der Fall ist, entscheidet sich bei einer vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung nach den gesamten Umständen des Einzelfalls (vgl. BAG 9, 137, 144 = AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4 b der Gründe und BAG 16, 228, 236 = AP Nr. 9 zu § 394 BGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 3 AZR 522/82 -, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Einer solchen Auslegung eines unmittelbar nach der Vertragsverletzung erteilten Schuldanerkenntnisses hat der Senat in seinem Urteil vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) in einem vergleichbaren Fall zugestimmt.
  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Ob dies der Fall ist, entscheidet sich bei einer vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung nach den gesamten Umständen des Einzelfalls (vgl. BAG 9, 137, 144 = AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4 b der Gründe und BAG 16, 228, 236 = AP Nr. 9 zu § 394 BGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 3 AZR 522/82 -, zu II 2 b der Gründe).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Daraus ist zu entnehmen, daß die Grenze für die Ersatzpflicht sich nach den Maßnahmen richtet, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen haben würde; maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme zu treffen war (Betrachtung "ex ante"), insbesondere das zu jenem Zeitpunkt Mögliche und Zumutbare (vgl. BGHZ 75, 230, 241 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 66, 182, 192 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1972 - 5 AZR 248/72

    Drittschuldnererklärung bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Diese Regelung begrenzt zwar nicht nur den prozessualen, sondern in dem geregelten Umfang auch den zivilrechtlichen Kostenerstattungsanspruch (BAG 24, 486 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten).
  • BAG, 07.05.1976 - 3 AZR 323/75

    Haftung des Arbeitnehmers - Schadensersatzanspruch - Darlegungspflicht -

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Die vertragsbrüchige Partei hat der anderen sogar Aufwendungen zu ersetzen, die diese macht, um (auch nur vermeintlich) drohende Nachteile abzuwenden (vgl. BGH LM § 376 HGB Nr. 2; WM 1972, 556, 558; BAG JZ 1976, 720, 721).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84
    Die vertragsbrüchige Partei hat der anderen sogar Aufwendungen zu ersetzen, die diese macht, um (auch nur vermeintlich) drohende Nachteile abzuwenden (vgl. BGH LM § 376 HGB Nr. 2; WM 1972, 556, 558; BAG JZ 1976, 720, 721).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Es stellt ein sozialadäquates Verhalten dar, wenn ein Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfahren hat, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23; BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - zu A I 2 der Gründe, BB 1987, 689).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

    In einem weiteren Verfahren ging es um den Nachweis von Unterschlagungen und die Wirksamkeit eines in diesem Zusammenhang geschlossenen Aufhebungsvertrages (BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689) .
  • LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/03

    Arbeitszeitbetrug, Gleitzeitmanipulation, Verdachtskündigung, Umdeutung

    Das Arbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend zugrundegelegt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen hat, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG 03.12.1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689; BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23).
  • LAG Köln, 29.09.2006 - 4 Sa 772/06

    Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (03.12.1985 - 3 AZR 277/84 - 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 -) hat ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wird.
  • LAG Hessen, 12.02.2008 - 13 Sa 1120/07

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Detektivkosten

    Zu erstatten sind jedenfalls Prozessvorbereitungskosten, soweit die entsprechenden Aufwendungen mit einem konkreten bevorstehenden Rechtsstreit in Beziehung stehen und seiner Vorbereitung dienen sollen (GK-ArbGG-Wenzel, § 12 a Randziffer 28; Frölich, NZA 1996, 464; BAG vom 17. September 1998, NZA 1998, 1334; BAG vom 3. Dezember 1985, BB 1987, 689; LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1999, NZA 2000, 260; LAG Düsseldorf vom 13. Juli 1989, JurBüro 1989, 1702; LAG Berlin vom 20. Januar 2001, NZA RR 2002, 98; anderer Ansicht für Detektivkosten zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage LAG Düsseldorf vom 19. August 2003, LAGE Nr. 2 zu § 91 ZPO 2002; Hessisches LAG vom 23. Oktober 1998, NZA RR 1999, 322).
  • LAG Hessen, 27.09.1995 - 2 Sa 249/95

    Haftung des Arbeitnehmers: Erstattung von Detektivkosten

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  • LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung

    Zwar kommen neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nach §§ 91 ff. ZPO auch auf einem vorprozessualen Haftungstatbestand beruhende materielle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Ersatz von Detektivkosten in Betracht, insbesondere wegen positiver Forderungsverletzung nach §§ 280, 286, 325, 326 BGB analog; dem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch (vgl. den Beispielsfall BAG, BB 1987, 689, 690) kommt vor allem dann praktische Bedeutung zu, wenn eine entsprechende prozessuale Kostenerstattungspflicht nicht entstanden ist, weil es etwa gar nicht zu einem Rechtsstreit gekommen ist, es also auch an einer gerichtlichen Kostenentscheidung fehlt, oder weil das Gericht - aus welchen Gründen auch immer - eine Kostenentscheidung nicht getroffen hat (Lepke, aaO., S. 1233 m.w.N.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05

    Wirksamkeit einer ausgesprochene außerordentlichenn, hilfsweise ordentlichen

    Ein Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten und ähnlichen Kosten zur Verfolgung eines gegenüber Mitarbeitern bestehenden Verdachts kann sich grds. aus § 280 BGB bzw. aus § 823 BGB ergeben (BAG vom 03.12.1985, 3 AZR 277/84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 2 Sa 315/08

    Schadenersatz wegen Videoüberwachung - Verdacht strafbarer Handlungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04

    Rechtsweg

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 7 Sa 391/09

    Schadenersatz und Erstattung von Detektivkosten

  • AG Siegburg, 29.09.2004 - 4 C 805/03

    Vergütungsanspruch aus einem Detektivvertrag; "Sittenwidrigkeit" eines

  • LAG Hamm, 05.04.2000 - 10 Sa 2239/99

    Verstoß gegen das vertragliche Konkurrenzverbot durch einen gewerblichen

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als sog.

  • LAG Hamburg, 07.11.1995 - 3 Ta 13/95

    Anrechnungsfähigkeit von Aufwendungen zur Vorbereitung eines Prozesses sowie für

  • LAG Nürnberg, 12.09.1994 - 7 Ta 104/94

    Berücksichtigung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren bei Bestehen eines

  • ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04

    Kostenerstattung - Videoüberwachung

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