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   BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70   

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https://dejure.org/1971,25
BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche Handhabung - Dauerbindung - Betriebliche Versorgungszusage - Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 151 § 195 § 196 Abs. 1 Nr. 8 § 242

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 213
  • NJW 1971, 1422
  • MDR 1971, 695
  • DB 1971, 1117
 
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
    neigt zu der Annahme, daß Versorgungsansprüche aus betrieblicher Übung in gleicher Weise wie Ansprüche aus einer auf einzelvertraglicher Grundlage erlassenen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst und inhaltlich geändert werden können» Er verweist hierzu auf sein Urteil vom 30° Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - AP Nr» 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen» Die Beklagte zu 1) hat aber mit ihrem Betriebsrat über die Ablösung ihrer früheren Übung keine Betrieb svereinbarung abgeschlossen» Ihrer bloßen Mitteilung in dem Schreiben an den Betriebsrat vom 16» Dezember 1963 kann eine rechtliche Wirkung umso weniger zukommen, als noch nicht einmal vorgetragen ist, daß der Betriebsrat diese Mitteilung den einzelnen Arbeitnehmern weitergegeben hätte» 3° Auch aus dem in den Pensionszusagen enthaltenen Vorbehalt kann die Beklagte zu 1) nichts für ihre Rechtsansicht herleiten» Nach ihrem eigenen Vortrag hat sie von dem Vorbehalt keinen Gebrauch gemacht; denn sie hat nicht erklärt, daß sie die Übung aufgeben wollte» Sie hat auch nicht vorgetragen, inwiefern sich die Verhältnisse so nachhaltig geändert haben sollen, daß ihr nicht zugemutet werden könnte, die begonnene Versorgungsregelung fortzusetzen» Da der Parteivortrag nichts darüber enthielt, rügt die Revision zu Unrecht, daß das Landesarbeitsgericht nicht nach den Voraussetzungen des Vorbehalts gefragt hat».
  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56

    Zulässigkeit einer Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
    b) Die neuere zivilrechtliche Lehre sieht die Begründung für die Rechtsgeltung der Betriebsübung eher darin, daß dem Arbeitgeber sein Verhalten und der durch dieses Verhalten erzeugte Vertrtuenstatbestand als Haftungsgrund zugerechnet wird (vgl» Seiter, fDie Betriebsübung, 1967, S. 92 ffo, im Anschluß an Hübner| Zurechnung statt Fiktion einer Willenserklärung, Festschrift für Nipperdey, 1965, Bda I, So 373 ff=; Wiedemann, Anm» zu BAG AP Nr0 121 zu § 242. BGB Ruhegehalt; so auch BAG 5, 44 £"""47 7 AP Nr, 2 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung zu I der GründeJT und AP Nr» 6 aaO /""zu I 1 der GründeJ/")0.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Dagegen nehmen das eine Gefälligkeitshandlung betreffende Urteil BGHZ 21, 102, 106 ff = NJW 1956, 1313 und die Entscheidungen des BAG in NJW 1971, 1422, 1423 und in DB 1973, 1129, 1130 an, daß es nicht auf den verborgen gebliebenen inneren Willen des Erklärenden, sondern darauf ankomme, wie der Erklärungsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände die Äußerung verstehen durfte.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1971 (- 3 AZR 28/70 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 23, 213) hatte der Senat ausgeführt, wenn in einem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zugesagt und gewährt würden, pflege sich das schnell herumzusprechen.

    Ebenso wie Versorgungszusagen schaffen entsprechende Betriebsübungen für den Arbeitnehmer einen Anreiz, die vorausgesetzte Betriebstreue zu erbringen (BAG 19. Juni 1980 - 3 AZR 958/79 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 8; 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - zu I 3 und III der Gründe, BAGE 23, 213) .

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Bei der Anspruchsentstehung ist nicht entscheidend ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern nur die Frage, wie die Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen durften (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).

    Erforderlich ist nur, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe).

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