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   BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07   

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BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07 (https://dejure.org/2009,1197)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 AZR 285/07 (https://dejure.org/2009,1197)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 (https://dejure.org/2009,1197)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Klageerweiterung im Berufungsrechtszug; [Dynamische] Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht bezüglich Beihilfe im Krankheitsfall; Abweichen von den Grundsätzen des Betriebsrentengesetzes

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ZPO § 268; ; ZPO § 533; ; BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 17; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerweiterung im Berufungsrechtszug; [Dynamische] Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht bezüglich Beihilfe im Krankheitsfall; Abweichen von den Grundsätzen des Betriebsrentengesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang einer Betriebsrente: Zulässige dynamische Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 2004
  • JR 2010, 321
  • NZA-RR 2010, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Der Gesetzgeber muss ua. das Rechtsstaatsprinzip beachten, was auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gebot des Vertrauensschutzes einschließt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4).

    Diese Bezugnahme ist aber zulässig, weil sie sowohl Chancen als auch Risiken birgt (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4).

    Der Anspruchsinhalt wird also durch sie bestimmt, es wird nicht in einen bestehenden Anspruch eingegriffen (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4).

    Eine Vertragsanpassung nach den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 6 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4).

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 381/98

    Konkurrenzverbot bei Vereinbarung eines Übergangsgeldes

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Die Erstreckung der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes auf diesen Personenkreis liefe ins Leere, könnte ohne Weiteres von den gesetzlichen Schutzregelungen durch vertragliche Vereinbarungen abgewichen werden (vgl. BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - zu II der Gründe, NZA 2001, 612; Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 17 Rn. 210 mwN; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 17 Rn. 5666).

    Dementsprechend hat auch der BGH bislang einen unabdingbaren Schutz des Betriebsrentengesetzes für Organmitglieder nur in Fällen angenommen, bei denen es um die tariflich nicht abdingbaren Unverfallbarkeitsregelungen ging (vgl. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - NZA 2001, 612).

    Dabei mag der BGH "als selbstverständlich angenommen" haben, dass auch Organmitglieder am Schutz des Betriebsrentengesetzes in vollem Umfang teilnehmen (so die Beurteilung dieser Entscheidung bei BGH 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - zu II der Gründe, aaO).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98

    Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Die Erstreckung der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes auf diesen Personenkreis liefe ins Leere, könnte ohne Weiteres von den gesetzlichen Schutzregelungen durch vertragliche Vereinbarungen abgewichen werden (vgl. BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - zu II der Gründe, NZA 2001, 612; Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 17 Rn. 210 mwN; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 17 Rn. 5666).

    Eine weitergehende Unabdingbarkeit würde nicht nur dazu führen, dass dieser Personenkreis aus "sozialen Gründen den Regelungen des BetrAVG als Arbeitnehmerschutzgesetz unterstellt" würde (so die Formulierung bei BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - zu 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 17 Nr. 8), sondern dass er besser geschützt wäre als Arbeitnehmer.

    Dementsprechend hat auch der BGH bislang einen unabdingbaren Schutz des Betriebsrentengesetzes für Organmitglieder nur in Fällen angenommen, bei denen es um die tariflich nicht abdingbaren Unverfallbarkeitsregelungen ging (vgl. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - NZA 2001, 612).

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Die Inbezugnahme des jeweils geltenden Beamtenrechts im Betriebsrentenrecht ist grundsätzlich möglich und nicht zu beanstanden (vgl. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - zu 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Sie ist auf Betriebsrentner nicht anwendbar (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 121, 321).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Die Auslegung typischer Verträge durch das Landesarbeitsgericht unterliegt dagegen einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - zu I 2 a aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Im Urteil vom 18. Mai 1998 (- II ZR 19/97 - DB 1998, 2158 = NJW 1998, 2966) ging es um die Auslegung, im Urteil vom 8. Dezember 1988 (- II ZR 153/88 - MDR 1989, 428) um die ergänzende Auslegung einer Versorgungszusage.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Das gilt insbesondere für die Einschränkungen durch die Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C der Gründe, BVerfGE 114, 258).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - zu B I 5 a der Gründe mwN, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13).
  • BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88

    Dynamisierung einer Anwartschaft aufgrund einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07
    Im Urteil vom 18. Mai 1998 (- II ZR 19/97 - DB 1998, 2158 = NJW 1998, 2966) ging es um die Auslegung, im Urteil vom 8. Dezember 1988 (- II ZR 153/88 - MDR 1989, 428) um die ergänzende Auslegung einer Versorgungszusage.
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 97/85

    Berechnung der Versorgungshöchstgrenze beim Zusammentreffen von Ruhestandsbezügen

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 146/07

    Projektbefristung

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06

    Eingriff in Versorgungsregelung

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Bei der arbeitsvertraglichen Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung, die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Die Verweisung ist dabei dynamisch auf die jeweils geltenden Grundsätze des Beamtenrechts bezogen und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A I der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17; 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 3 und 28, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    (4) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes angenommen hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Ein ausreichender Schutz des Versorgungsempfängers vor unangemessenen Eingriffen wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber des Beamtenversorgungsrechts seinerseits an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und der Versorgungsempfänger insoweit nur verfassungsmäßige Einschränkungen hinzunehmen hat (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Sie gelten nicht bei dem mit der Verweisung auf das Beamtenrecht geregelten Fall des Ausscheidens wegen des Eintritts in den Ruhestand, sondern lediglich für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer und während des Zeitraums zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und dem Eintritt des Versorgungsfalls (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Eine entsprechende Prüfung wäre nur veranlasst, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten gewesen wäre (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 16, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24, BAGE 121, 36).

    Die Zulässigkeit der von den Klägern im Berufungsverfahren vorgenommenen Klageänderung unterliegt nach § 268 ZPO ebenso keiner Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2008, 262).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

    Die Rechte der Versorgungsempfänger gehen nicht weiter als die Versorgungszusage, die an die Änderung der Einkommen anknüpft (vgl. für Verweis auf Beamtenversorgungsrecht: BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Tarifliche Regelungen beruhen auf einem Verhandlungsmechanismus, der regelmäßig zu ausgewogenen Ergebnissen führt (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 45, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

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