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   BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03   

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https://dejure.org/2004,1930
BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03 (https://dejure.org/2004,1930)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 AZR 318/03 (https://dejure.org/2004,1930)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 (https://dejure.org/2004,1930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klage zur Zulässigkeit der Kürzung einer Betriebsaltersrente um einen versicherungsmathematischen Abschlag; Anforderungen an die Revisionsbegründungsschrift; Geltung einer Veränderungssperre nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 5; ; Leistungsordnung des Bochumer V... erbandes in der ab 22. Dezember 1974 gültigen Fassung § 3; ; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der ab 1. Januar 1985 gültigen Fassung § 3; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2 Abs. 5
    Geltung der Veränderungssperre für versicherungsmathematische Abschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre für Regelungen über versicherungsmathematische Abschläge bei vorgezogener Inanspruchnahme von Altersrente

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung künftiger Entwicklung nach Ausscheiden: Anwendungsbereich und Inhalt der Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Geltung der Veränderungssperre für versicherungsmathematische Abschläge

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltung der Veränderungssperre für versicherungsmathematische Abschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 319
  • VersR 2005, 858
  • BB 2005, 720
  • DB 2005, 563
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Der sich hieraus ergebende Betrag durfte im Hinblick auf das vorzeitige Ausscheiden des Versorgungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG in dem Verhältnis der tatsächlich zurückgelegten Beschäftigungszeit zu der bis zum Erreichen der festen Altersgrenze möglichen Beschäftigungszeit gekürzt werden (vgl. 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Der sich hieraus ergebende Betrag durfte im Hinblick auf das vorzeitige Ausscheiden des Versorgungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG in dem Verhältnis der tatsächlich zurückgelegten Beschäftigungszeit zu der bis zum Erreichen der festen Altersgrenze möglichen Beschäftigungszeit gekürzt werden (vgl. 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; ua. bestätigt 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 26, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgegeben.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; ua. bestätigt 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 26, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 5 Sa 1489/02

    Versicherungsmathematischer Abschlag in der betrieblichen Altersversorgung,

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2003 - 5 Sa 1489/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Der sich hieraus ergebende Betrag durfte im Hinblick auf das vorzeitige Ausscheiden des Versorgungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG in dem Verhältnis der tatsächlich zurückgelegten Beschäftigungszeit zu der bis zum Erreichen der festen Altersgrenze möglichen Beschäftigungszeit gekürzt werden (vgl. 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
    Davon ist der Senat bereits im Urteil vom 24. Juli 2001 (- 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 221) ausgegangen.
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Dadurch, dass der Kläger nicht nur vorzeitig ausgeschieden ist, sondern seine Betriebsrente auch vorgezogen in Anspruch genommen hat, ergeben sich keine Änderungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 - BAGE 111, 319, zu B III 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

    Dabei ist auf die Versorgungsordnung abzustellen, die zu dem in § 2 Abs. 5 BetrAVG bestimmten Zeitpunkt, also dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, gilt (vgl. BAG 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 111, 319) .
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 521/04

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage für leitende

    Eine solche Abweichung zu Gunsten der Versorgungsberechtigten kann jedoch ohne deutliche Anhaltspunkte nicht unterstellt werden (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 - AP BetrAVG § 2 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 22, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Rn. 23).
  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 Sa 305/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

    Diese Auslegungsregel kann allerdings nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2004 (3 AZR 318/03 DB 2005 Seite 563) keine Bedeutung mehr erlangen.
  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 (7) Sa 590/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

    Diese Auslegungsregel kann allerdings nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2004 (3 AZR 318/03 DB 2005 Seite 563) keine Bedeutung mehr erlangen.
  • LAG Köln, 15.01.2008 - 9 Sa 1142/07

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - mehrere

    Erfasst wird der gesamte Leistungsinhalt der Versorgungszusage (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2006 - 4 Sa 399/05

    Anwartschaft, Berücksichtigung künftiger Entwicklung, Lebenshaltungskosten

    Wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, werden seine Versorgungsrechte also von der künftigen Entwicklung sowohl der Versorgungsregelungen als auch der Bemessungsgrundlagen abgekoppelt (BAG, Urt. v. 17. August 2004, 3 AZR 318/03, unter III. 3. der Entscheidungsgründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 15 Sa 1459/07

    Betriebliche Altersversorgung - Grundsatztarifvertrag der Rundfunkanstalten 2005

    Soweit der Kläger selbst in der letzten Berufungsverhandlung auf die Entscheidung des BAG vom 17.08.2004 - 3 AZR 318/03 - hingewiesen hat, führt auch dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2012 - 9 Sa 164/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Typischerweise am Abschluss von Versorgungsvereinbarungen beteiligte Verkehrskreise hätten dieses gesetzliche Regelungsmodell bei ihrem Verständnis der hier fraglichen Klausel in Rechnung gestellt und berücksichtigt, dass zwar von der Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, eine solche Abweichung zu Gunsten der Versorgungsberechtigten jedoch ohne deutliche Anhaltspunkte nicht unterstellt werden kann (BAG 17.8. 2004 - 3 AZR 318/03 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 22).
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