Rechtsprechung
   BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3896
BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 (https://dejure.org/2011,3896)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 (https://dejure.org/2011,3896)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 (https://dejure.org/2011,3896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • openjur.de

    Betriebsrente; vorgezogene Inanspruchnahme; vorzeitiges Ausscheiden

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG
    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG
    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Wertes der Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden

  • rewis.io

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Wertes der Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1120
  • DB 2011, 1588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23) .

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Sie musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 22) .
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Dies musste sie nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23) .
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Davon geht auch § 2 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Berechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen (vgl. BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268) .
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Es ist auch grundsätzlich in erster Linie Sache der Versorgungsordnungen, die Regeln für die Berechnung der nach § 6 BetrAVG zu zahlenden Betriebsrente aufzustellen (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 101, 163) .
  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. März 2009 - 3 Sa 587/07 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Dies musste sie nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
    Selbst wenn für den Fall der Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalls eine besonders günstige Regelung getroffen wurde, ergibt sich daraus keine Pflicht der Beklagten, diese Vergünstigung auch beim vorzeitigen Ausscheiden zu gewähren (vgl. BAG 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - zu B II 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 6 Nr. 27) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Es ist auch grundsätzlich in erster Linie Sache der Versorgungsordnungen, die Regeln für die Berechnung der nach § 6 BetrAVG zu zahlenden Betriebsrente aufzustellen (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 18 mwN) .

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

    Davon geht auch § 2 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Berechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • LAG Köln, 17.08.2011 - 9 Sa 318/11

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Ratierliche Kürzung für die Zukunft

    Dies ergibt die gebotene Auslegung des Feststellungsantrags (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - ).

    Sie musste den Feststellungsantrag nicht für die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung fälligen Rentendifferenzbeträge auf Leistung umstellen (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - ).

    Der zweite Gesichtspunkt kann zu einem sogenannten versicherungsmathematischen Abschlag berechtigen (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - ).

  • LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11

    Betriebliche Altersversorgung; Diskriminierungsverbot; Mittelbare Benachteiligun

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG, Urteil vom 19.04.2011, 3 AZR 318/09, EzA § 2 BetrAVG Nr. 32; BAG, Urteil vom 17.09.2008, 3 AZR 1061/06, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31).

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG, Urteil vom 19.04.2011, 3 AZR 318/09, EzA § 2 BetrAVG Nr. 32 m.w.N.).

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 334/13

    Betriebliche Altersversorgung - Ausscheiden mit 63 - versicherungsmathematischer

    Dieser erfolgt durch eine weitere zeitratierliche Kürzung der bereits in einem ersten Schritt gekürzten Betriebsrente in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG vom 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27; BAG vom 15.11.2011 - 3 AZR 778/09, Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 95/13

    Rechtsfolgen des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis hinsichtlich einer

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG, 19.4.2011, 3 AZR 318/09, juris Tz. 26).

    Wenn und soweit diesem Gesichtspunkt in der Versorgungsregelung Rechnung getragen wird, verbleibt es dabei, d.h. eine weitere zeitratierliche Kürzung findet nicht statt (vgl. BAG, 5.11.2011, 3 AZR 778/09, juris Tz. 35; 19.4.2011, 3 AZR 318/09, juris Tz. 27).

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10, Rn. 24; BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26; BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34).
  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

    Weiterhin verschieben sich die in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, indem die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch genommen wird (BAG vom 12.12.2006 - 3 AZR 716/05; BAG vom 30.11.2012 a.a.O.; BAG vom 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 - juris).
  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

    Die durch den Kläger zitierte Rechtsprechung und Literatur betrifft, soweit der Kläger sich auf sie beruft, nicht die Berechnung des Versorgungsbesitzstandes bzw. der bereits erdienten Anwartschaft, sondern die dem erst nachfolgende Berechnung der Leistung in Anwendung des sogenannten "untechnischen versicherungsmathematischen Abschlags" im Fall des Leistungsbeginns vor der Regelaltersgrenze (zu diesem vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - AP BetrAVG § 2 Nr. 63 Rn. 27) und ergibt schon deshalb keine von den vorstehend angewandten abweichenden Grundsätze.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 5 Sa 257/12

    Erwerbsminderungsrente - Beginn - Differenzierung zwischen ordentlichen und

  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • ArbG Gießen, 24.04.2015 - 3 Ca 623/14

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht