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   BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06   

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BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2988)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2988)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Anpassung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers aus einem Mitgliedsunternehmen des Bochumer Verbandes; Voraussetzungen für die Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer nachträglichen Anpassung der Betriebsrente; Erlöschen des Anspruchs ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit dem 1. Januar 1985 geltenden Fassung § 20; ; Satzung des Bochumer Verbandes § 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente; Bochumer Verband; außergerichtliche Rüge; Verwirkung des Klagerechts; vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; Erstanpassung: zeitanteiliger oder voller Anpassungssatz; Veränderungssperre; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrente ? Verwirkung des Anspruchs auf Anpassung ? Höhe der Anpassung bei vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2720
  • NZA-RR 2008, 198
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -).

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) stehe nicht entgegen.

    a) Der Anspruch des Klägers auf ungekürzte Anpassung seiner Betriebsrente um 5, 5 % ab 1. Januar 2003 kann allerdings nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) gestützt werden.

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) ausgeführt hat, setzt sich auf diese Weise "letztlich die in bestimmten Zeitabschnitten erfolgende Erhöhung der Anwartschaft in einer entsprechenden Entwicklung des Versorgungsanspruchs fort.

    Die im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) angesprochene nahtlose Verbindung von Anwartschaftsdynamisierung und Betriebsrentenanpassung ist in diesen Fällen nicht mehr gegeben.

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 a der Gründe).

    Am 1. Januar 2000 erlosch jedenfalls der Anspruch der Mitglieder des VdF auf eine höhere Anpassung zum 1. Januar 1997 nicht (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).

    Auf den Beginn der Verjährungsfrist, über den der Senat mit Urteil vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55) entschieden hat, kommt es nicht an, wenn das Recht, eine höhere nachträgliche Anpassung einzuklagen, verwirkt ist.

    Sie muss nicht dem einzelnen Versorgungsempfänger zugehen, sondern wird bereits mit dem Wirksamwerden des Anpassungsbeschlusses des Bochumer Verbandes verbindlich (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Daran hat die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Neufassung des § 16 BetrAVG nichts geändert (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 21, BAGE 115, 353).

    Eine nachholende Anpassung iSd. § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, zu II 2 c der Gründe; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 23, aaO).

    Soweit sich die erste Anpassungsentscheidung um höchstens sechs Monate verzögert, sind auch die Grenzen der Bündelung von Anpassungsentscheidungen nicht überschritten (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Während Interessen des Versorgungsberechtigten in der Regel nicht entgegenstehen, hat der Versorgungspflichtige ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten, zumal die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 21, AP BetrAVG § 16 Nr. 60 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 48).

    Ein Ausnahmefall liegt hier ebenso wenig wie im Revisionsverfahren - 3 AZR 372/05 - vor.

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Da der Anpassungsbeschluss typisierte Versorgungsbedingungen für eine ganze Branche schafft und es sich beim Bochumer Verband um eine Einrichtung der Arbeitgeber handelt (vgl. dazu ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, zu I 3 c der Gründe), gehen bestehende Unklarheiten zu Lasten der Arbeitgeber.
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Sie erstreckt sich nicht auf die Entwicklung der Betriebsrenten nach Eintritt des Versorgungsfalles, sondern bezieht sich nur auf den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt des Versorgungsfalles (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 30, DB 2007, 1763).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Für den Zinsbeginn gilt § 187 Abs. 1 BGB entsprechend (BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2, zu III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2006 - 16 Sa 1334/05

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung; Erlöschen des Anspruchs auf Anpassung

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Dem stehen Interessen des Versorgungsberechtigten in der Regel nicht entgegen, wohingegen der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten hat, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12

    Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG

    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, unzureichende Anpassungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen, sofern seine wirtschaftliche Lage zum aktuellen Anpassungsstichtag nicht entgegensteht (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15) .

    Demgegenüber hat der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 16 Nr. 70; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16, BAGE 123, 319; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 353; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349) .
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, unzureichende Anpassungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen, sofern seine wirtschaftliche Lage zum aktuellen Anpassungsstichtag nicht entgegensteht (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15) .

    Demgegenüber hat der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Insbesondere erstreckt sich die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht auf die Entwicklung der Betriebsrente nach Eintritt des Versorgungsfalls, sondern bezieht sich nur auf den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt des Versorgungsfalls (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 29, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51) .
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

    Hat sich demzufolge der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat auch das Gericht in einem späteren Prozess nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 937/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 149, 326; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 18) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Da der Prüfungszeitraum nicht auf die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag begrenzt ist, sind unzureichende Anpassungen wegen fehlerhafter Bestimmung der reallohnbezogenen Obergrenze bei späteren Anpassungsentscheidungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

    Hat sich der Versorgungsempfänger rechtzeitig gegen die Anpassungsentscheidung gewandt, so hat das Gericht nicht nur die geltend gemachten Bedenken zu berücksichtigen, sondern die Anpassungsentscheidung umfassend zu überprüfen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Deshalb kann im vorliegenden Fall ebenso wie in den Urteilen des Senats vom 17. August 2004 (- 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55) und vom 21. August 2007 (- 3 AZR 330/06 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51) offenbleiben, ob die Rüge des Verbandes der Führungskräfte (VdF) den nicht bei ihm organisierten Versorgungsempfängern zugute kommt.
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, unzureichende Anpassungen mit Wirkung für die Zukunft auszugleichen, sofern seine wirtschaftliche Lage zum aktuellen Anpassungsstichtag nicht entgegensteht (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15) .

    Demgegenüber hat der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

    a) Die Arbeitnehmer können durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten (vgl. BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

  • ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08

    Prüfung einer Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld muss gemäß § 16 Abs.1

  • ArbG Dortmund, 19.04.2008 - 7 Ca 5877/07

    Betriebliche Altersrente, Garantieanpassung, individuelle Anpassung,

  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 9 Sa 989/17
  • ArbG Dortmund, 15.05.2008 - 3 Ca 6333/07
  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 354/11

    Maßstab für die Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11

    Anpassungsentscheidung - Anpassungsstichtag - Betriebsrente - rechtzeitige

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen

  • LAG Köln, 28.05.2008 - 5 Sa 426/08

    Zuschuss zum Anpassungsgeld im Bergbau

  • ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16

    Anpassung der Betriebsrente nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsmaßstab - Prüfungszeitraum

  • LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11

    Tariflicher Strukturausgleich nach Übergangsrecht; Zahlungsklage eines

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2008 - 14 Sa 1872/07

    Gleichbehandlung bei verspätetem Widerspruch gegen Anpassung der Betriebsrente;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21

    Rückzahlung einbehaltener Gelder - Schadensersatzansprüche im beendeten

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