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   BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A)   

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BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) (https://dejure.org/2006,196)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) (https://dejure.org/2006,196)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) (https://dejure.org/2006,196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • openjur.de

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Altersdiskriminierung im Primärrecht der Eruopäischen Gemeinschaft (EG); Gewährung des Schutzes durch die Mitgliedsstaaten bei fehlendem gemeinschaftsrechtlichen Bezug der diskriminierenden Behandlung; Herstellung eines gemeinschaftlichen Bezugs; Rechte und ...

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    EG Art. 13; ; EU Art. 6 Abs. 2; ; EGRL 2000/78; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung; Europarecht; Altersdiskriminierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Verstößt Altersabstandsklausel gegen EU-Recht?

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Verstößt Altersabstandsklausel gegen EU-Recht?

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Verstößt Altersabstandsklausel gegen EU-Recht?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersabstandsklausel und Gemeinschaftsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 340
  • NZA 2006, 1276
  • BB 2006, 2536
  • DB 2006, 2524
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat nämlich in seinem Urteil in der Rechtssache Mangold (22. November 2005 - C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21) festgestellt, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters sich nicht aus der Rahmenrichtlinie selbst ergibt, sondern dass es als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen ist.

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Mangold einerseits dem vorlegenden Gericht Auslegungshinweise unter Hinweis darauf erteilt, dass die dort streitbefangene Maßnahme in den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fiel (22. November 2005 - C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 75).

    Er hat andererseits dem nationalen Gericht umfassend auferlegt, dem Einzelnen den rechtlichen Schutz zu gewähren, der aus diesem Verbot folgt (22. November 2005 - C-144/04 - aaO, Rn. 77).

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Mangold (22. November 2005 - C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21) dem nationalen Gericht aufgegeben, die volle Wirksamkeit des allgemeinen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters zu gewährleisten und jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen (Rn. 77 und 78).

    Soweit der Gerichtshof hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters Rechtfertigungsgründe erwogen hat, verlangt er einerseits, dass ein legitimes Ziel vorliegt und andererseits die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 58).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Danach ist der nationale Richter im Rahmen seiner Zuständigkeit verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (vgl. dazu nur EuGH 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 - [Pfeiffer ua.] EuGHE I 2004, 8835, Rn. 114).

    Dieses Gebot beinhaltet für den nationalen Richter zugleich die Verpflichtung, die Grundsätze, die es ermöglichen, das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden unter bestimmten Umständen so auszulegen, dass eine Kollision mit einer anderen Norm innerstaatlichen Rechts vermieden wird, auch im Hinblick auf das EG-Recht anzuwenden (EuGH 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -[Pfeiffer ua.] aaO, Rn. 116).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Vorraussetzung für die Wirksamkeit einer derartigen Begrenzung ist, dass ein ausreichender Zusammenhang mit einleuchtenden Risikoerwägungen vorliegt (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a aa, bb der Gründe).

    Nach dem aus Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes folgenden Grundsatz der Gewaltenteilung haben die Gerichte vorher keine Zuständigkeit, die Richtlinie für das deutsche Recht zu konkretisieren und dabei auch den Anwendungsbereich der Ausnahmen festzulegen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b bb der Gründe).

  • EuGH, 24.09.1998 - C-35/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Die Frage, ob bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts Vertrauensschutz zu gewähren ist, ist Sache des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH 24. September 1998 - C-35/97 - [Kommission/Frankreich] EuGHE I 1998, 5325, Rn. 49).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-328/04

    Vajnai - Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Nur dann erteilt der Gerichtshof den nationalen Gerichten Anwendungshinweise (6. Oktober 2005 - C-328/04 - [Vajnai] Rn. 12, 13).
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Der Gerichtshof hat gerade in Fragen der betrieblichen Altersversorgung bereits in der Vergangenheit Vertrauensschutz gewährt (17. Mai 1990 - 262/88 - [Barber] AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; 14. Dezember 1993 - C-110/91 - [Moroni] EuGHE I 1993, 6591; 8. April 1976 - 43/75 -[Defrenne I] EuGHE 1976, 455, 480).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Der Gerichtshof hat gerade in Fragen der betrieblichen Altersversorgung bereits in der Vergangenheit Vertrauensschutz gewährt (17. Mai 1990 - 262/88 - [Barber] AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; 14. Dezember 1993 - C-110/91 - [Moroni] EuGHE I 1993, 6591; 8. April 1976 - 43/75 -[Defrenne I] EuGHE 1976, 455, 480).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Die durch die genannten Autoren aufgeworfenen Fragen sind nach Auffassung des Senats nicht so eindeutig zu beantworten, dass von einem acte claire im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs gesprochen werden kann (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - 283/81 - [SRL C.I.L.F.I.T] EuGHE 1982, 3415).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-442/00

    Rodríguez Caballero

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Die Mitgliedstaaten sind also an die Grundrechte gebunden, soweit sie Gemeinschaftsrecht umsetzen (EuGH 12. Dezember 2002 - C-442/00 - [Caballero] EuGHE I 2002, 11915).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
    Sie sind jedoch auch im Verhältnis zwischen Privaten bei der Anwendung des allgemeinen Rechts, insbesondere seiner Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch), Sittenwidrigkeit (§§ 138, 826 Bürgerliches Gesetzbuch) zu berücksichtigen (grundlegend: BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198, 204 ff. - "Lüth-Urteil").
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BVerfG, 11.09.1979 - 1 BvR 92/79
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auch der Senat hat zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und AGB-Recht unterschieden (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - Rn. 11, BAGE 118, 340) , gleichzeitig aber den Ausschluss nicht als unangemessen benachteiligend angesehen, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse gehabt habe (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - Rn. 19, aaO) .
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auch § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG als gesetzliche Ausprägung enthält keine Einschränkung (vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - BAGE 118, 340, 342 f.).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Danach kommt ein Härtefall nur in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinausgehend erheblich betroffen wird, weil er aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt (vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - Rn. 20, BAGE 118, 340) .
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