Rechtsprechung
BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BeschFG 1985 Art. 1 § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1
Nichtigkeit tariflicher Regelung bei Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 27.08.1987 - 5 Ca 252/87
- LAG Niedersachsen, 16.03.1988 - 4 Sa 1679/87
- BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Papierfundstellen
- BAGE 62, 334
- NZA 1990, 37
- BB 1989, 2116
- DB 1989, 2338
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
Auszug aus BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Das Motiv für die Öffnungsklausel des Art. 1 § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 liegt darin, daß die Tarifvertragsparteien sachlich gerechtfertigte Ausnahmebestimmungen zu gesetzlichen Regelungen, insbesondere branchenspezifische Regelungen besser als der Gesetzgeber treffen können und dabei auch die Schutzinteressen der Arbeitnehmer ausreichend berücksichtigen (BAGE 61, 43, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd. …
Das Verbot gilt allerdings auch dann, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, sofern eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt und die andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten von einzelnen Leistungen ausgeschlossen wird (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 224 f.; 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 337 zu der früheren Regelung des § 2 Abs. 1 BeschFG).Dies hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen Ende der achtziger Jahre ausgeführt (Senat 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77, 85 f.; BAG 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 337).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 und 42 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 und II der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994, BAGE 79, 8 = DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, zu II 1 der Gründe). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Aber auch wenn man, wie der Senat, den Ausschluß von Arbeitnehmern vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags als ein rechtstechnisches Mittel zum Ausschluß der Arbeitnehmer von tariflich vorgesehenen Leistungen ansieht, wäre eine solche "Regelung" mit dem Ziel des Ausschlusses unterhalbzeitig bzw. unter 18 Wochenstunden beschäftigter Arbeitnehmer ohne das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe unwirksam (Beschluß des Senats vom 29. August 1989, BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990, BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).
Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (…so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989. BAGE 62, 334 = AP, aaO).
- BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98
Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer
§ 6 Abs. 1 BeschFG eröffnet aber den Tarifvertragsparteien nicht die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigte aus unsachlichen Gründen schlechter zu behandeln (BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 76, 90, 100 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT; BAGE 79, 236 = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAGE 82, 344, 347 = AP Nr. 49 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben auch die Tarifvertragsparteien das Benachteiligungsverbot des § 2 Abs. 1 BeschFG zu beachten; § 6 Abs. 1 BeschFG gestattet ihnen keine Abweichung von dem in § 2 Abs. 1 BeschFG konkretisierten Gebot der Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten (vgl. BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …
Aber auch wenn man, wie der Senat, den Ausschluß von Arbeitnehmern vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags als ein rechtstechnisches Mittel zum Ausschluß der Arbeitnehmer von tariflich vorgesehenen Leistungen ansieht, wäre eine solche "Regelung" mit dem Ziel des Ausschlusses unterhalbzeitig bzw. unter 18 Wochenstunden beschäftigter Arbeitnehmer ohne das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe unwirksam (Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).Auch für die unterschiedliche Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bedarf es sachlicher Gründe, wenn die eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt, die andere Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer jedoch von Leistungen ausgeschlossen werden soll (Beschluß des Senats vom 29. August 1989, BAGE 62, 334, 337 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985, zu B der Gründe).
Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).
Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (…so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89
Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter
b) Aus dem Benachteiligungsverbot in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985, das auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten ist (vgl. BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985), folgt nicht, daß eine unterschiedliche Vergütungsregelung für Bereitschaftsdienst, der von vollbeschäftigten Angestellten über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und für Bereitschaftsdienst, der von nichtvollbeschäftigten Angestellten über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wird, unzulässig wäre und deshalb nichtvollbeschäftigten Angestellten insoweit ein Anspruch auf Zahlung der Überstundenvergütung zusteht. - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte
Aber auch wenn man, wie der Senat, den Ausschluß von Arbeitnehmern vom Geltungsbereich eines Tarifvertrags als ein rechtstechnisches Mittel zum Ausschluß der Arbeitnehmer von tariflich vorgesehenen Leistungen ansieht, wäre eine solche "Regelung" mit dem Ziel des Ausschlusses unterhalbzeitig bzw. unter 18 Wochenstunden beschäftigter Arbeitnehmer ohne das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe unwirksam (Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).
Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (…so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).
- BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01
Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten
Das Verbot des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 gilt somit umfassend für alle tarifvertraglichen Regelungen (…Senat 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - aaO; BAG 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140 = AP TzBfG § 4 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 65; 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 6 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 3; 13. Dezember 2000 - 10 AZR 383/99 -). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 der Gründe). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92
Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 606/02
Gleichbehandlung von nicht vollbeschäftigtem Reinigungspersonal
- BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00
Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92
Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte
- BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99
Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen …
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; …
- BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 239/97
Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der …
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89
Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt
- LAG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Sa 31/94
Vergütungsanspruch; Lehrer; Klassenfahrt; Klassenreise; Vollzeit; Teilzeit; …
- BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94
Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96
Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 175/96
Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88
Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung
- LAG Hessen, 01.03.2002 - 9 Sa 270/01
Nichtigkeit eines Manteltarifvertrages, der nicht vollzeitbeschäftigtes …
- BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92
Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88
Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte
- LAG Hamm, 12.02.1993 - 10 Sa 1337/92
Teilzeit; Zusatzversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
Zusatzversorgung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch Versorgungsanstalt des …
- BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 538/89
Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst - Anspuch auf Sonderzuwendung - Verstoß …
- BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage …
- LAG Hamburg, 04.02.1994 - 3 Sa 37/92
Anspruch auf Gewährung von tariflicher Altersfreizeit an Teilzeitbeschäftigte; …
- BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 691/92
Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung
- LAG Hessen, 10.11.1989 - 13 Sa 255/89
Ausschluss der Teilzeitarbeitskräfte von der gleitenden Arbeitszeit durch …
- BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche …
- BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 486/94
TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 420/91
Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung
- LAG München, 22.08.1996 - 10 Sa 175/96
Teilzeitbeschäftigte: voller Schichtlohnzuschlag nach Tarifvertrag
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 12 Sa 35/93
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 396/92
Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeitnehmern - Beihilfe
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 6/89
Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt
- LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
Anteilige Gewährung tariflicher Ansprüche von Teilzeitkräften im Verhältnis zu …
- BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94
Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 352/90
Eingruppierung eines Angestellten an einer Universität nach vereinbarten …
- BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 294/90
Eingruppierung eines Angestellten an einer Universität nach vereinbarten …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 421/91
Ausschluss teilzeitbeschäftigter Postarbeiterin aus Lohnerhöhung - Anspruch auf …
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
Rechtliche Ausgestaltung der Vergütung von Bereitschaftsdienst eines …
- BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 295/90
Eingruppierung eines Musiklehrers an einer Universität ohne wissenschaftliche …
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 602/88
Berechnung des Urlaubsentgelts - Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz …
- BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 164/92
Anspruch einer Teilzeitbeschäftigten auf eine Wechselschichtzulage in voller Höhe …
- LAG Niedersachsen, 22.09.1989 - 3 Sa 1551/88
Anspruch auf Vergütungsdifferenz; Geschlechtsspezifisch gleichheitswidrige …
- BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 383/99
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 220/96
Volle Anrechnung für Betriebszugehörigkeit
- LAG Hamm, 12.05.1995 - 5 Sa 1787/94
Anteilige Kürzung der Zulage für Teilzeitbeschäftigte bei Arbeit an …
- BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 709/92
Teilzeitbeschäftigter Postarbeiter - Pflicht zur Weitergabe einer …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 550/91
Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeiter vom Anspruch auf erhöhten Monatslohn - …
- BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf übliche Vergütung - Anspruch …
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 539/88
Berechnung des Urlaubsentgelts - Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 355/99
- BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 523/88
Fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Mindesturlaub …
- BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 708/92
Vergütungshöhe einer teilzeitbeschäftigten Postarbeiterin - Teilnichtigkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 12 Sa 2/92
Anspruch auf Zahlung einer Funktionszulage; Sinn und Zweck einer Funktionszulage
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 495/99
- LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1058/94
Funktionszulage; Stellenzulage; Teilzeit; Öffentlicher Dienst
- LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94
Funktionszulage; Stellenzulage; Teilzeit; Öffentlicher Dienst
- LAG Berlin, 27.08.1999 - 6 Sa 564/99
Arbeitsentgelt: Besitzstandszulage - Anpassung - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 24.09.1998 - 17 Sa 682/98
Zahlung der Geriatriezulage; Erbringung der Grund- und Behandlungspflege bei …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 356/99
- LAG Hessen, 17.07.1997 - 3 Sa 627/96
Gerichtliche Überprüfung der Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes …
- LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot und Tarifvertrag
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 550/89
Rechtliche Ausgestaltung der Vergütung von Bereitschaftsdienst eines …
- ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02
Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ; …
- LAG Hessen, 06.10.1994 - 3 Sa 1523/93
Anspruch einer studentischen Teilzeitkraft auf Leistungen nach einer …
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 16.12.2004 - 1 KG 46/04
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 16.12.2004 - 1 KG 46/04