Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2275
BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99 (https://dejure.org/2000,2275)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2000 - 3 AZR 387/99 (https://dejure.org/2000,2275)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 (https://dejure.org/2000,2275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Wirksamkeit der so genannten "Haupternährerklausel"; Beurteilung durch Gesamtbetrachtung oder Bewertung der Zeit unmittelbar vor dem Nachversorgungsfall; Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung; Feststellung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Auslegung der "Haupternährerklausel" in einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel" - Gesamtbetrachtung oder Bewertung der Zeit unmittelbar vor dem Nachversorgungsfall?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer "Haupternährerklausel" im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auslegung einer "Haupternährerklausel" im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 54 (Ls.)
  • VersR 2001, 1308
  • BB 2000, 2158
  • DB 2000, 2075
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.04.1997 - C-147/95

    Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos

    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    Eine betriebliche Hinterbliebenenrente ist auch Entgelt iSd. Art. 141 EG (EuGH 17. April 1997 - Rs. C-147/95 - Evrenopoulos EuGHE I 1997, 2057; Oetker/Preis EAS Stand August 2000 EG-Vertrag Art. 119 Nr. 41 Rn. 22).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    Einem nach dem Wortlaut möglichen Auslegungsergebnis, das diesen Anforderungen anders als die Auslegungsalternative genügt, gebührt deshalb der Vorrang (BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 478/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 57 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 116, zu I 1 c aa der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 08.12.1998 - 6 Sa 674/98

    Gewährung einer betrieblichen Witwenrente ; Anwartschaft auf die zugesagte

    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    Auf Bedenken im Hinblick auf das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt hat der Senat bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 7. Juli 1992 (- 3 AZR 530/91 - DB 1992, 1484) hingewiesen, das auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs gegenstandslos wurde und aufgehoben worden ist (aA LAG Hamm 8. Dezember 1998 - 6 Sa 674/98 - nv.; Höfer BetrAVG Stand Juli 2000 ART Rn. 582.25; zweifelnd Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 221; unklar Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der Betrieblichen Altersversorgung Teil 4 A Rn. 57 einerseits, Teil 9 C Rn. 52 andererseits).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.1999 - 2 (12) Sa 12/99

    Betriebliche Altersversorgung: Haupternährereigenschaft - Trennung der Ehepartner

    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 1999 - 2 (12) Sa 12/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    aa) Ein Arbeitgeber, der Hinterbliebenenversorgung zusagt, verspricht ein zusätzliches Entgelt für die von ihm erwartete Betriebstreue seines Arbeitnehmers (BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, 350).
  • BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 530/91
    Auszug aus BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99
    Auf Bedenken im Hinblick auf das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt hat der Senat bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 7. Juli 1992 (- 3 AZR 530/91 - DB 1992, 1484) hingewiesen, das auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs gegenstandslos wurde und aufgehoben worden ist (aA LAG Hamm 8. Dezember 1998 - 6 Sa 674/98 - nv.; Höfer BetrAVG Stand Juli 2000 ART Rn. 582.25; zweifelnd Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 221; unklar Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der Betrieblichen Altersversorgung Teil 4 A Rn. 57 einerseits, Teil 9 C Rn. 52 andererseits).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Nichts anderes gilt, wenn man mit der Entscheidung des Senats vom 26. September 2000 (- 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu II der Gründe) auf eine "Gesamtbetrachtung" abstellen wollte.

    b) Wird - wie hier - männlichen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung einschließlich einer unbedingten Witwenversorgung gewährt und zugleich weiblichen Arbeitnehmern nur eine betriebliche Altersversorgung mit einer Witwerversorgung zugesagt, die unter der Bedingung steht, dass die Ehefrau den überwiegenden Teil des Unterhalts bestritten hat, so liegt hierin eine unterschiedliche Entlohnung, die allein auf dem Geschlecht beruht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 der Gründe sowie 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu III der Gründe).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Das schließt es aus, für die unterschiedliche Behandlung an Unterscheidungsmerkmale anzuknüpfen, die keinen unmittelbaren tatsächlichen Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Versorgungsbedarf herstellen (vgl. BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8: Haupternährerklausel).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    (c) Letztlich kommt auch dem Umstand Bedeutung zu, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage im Jahr 2003 das Urteil des Senats vom 26. September 2000 (- 3 AZR 387/99 - zu II der Gründe) bekannt war.

    (a) Dies gilt zunächst im Hinblick auf den Zeitraum, in dem der Versorgungsberechtigte "Haupternährer" seiner Familie gewesen sein muss (in diesem Sinne bereits BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - zu II 1 der Gründe) .

    (c) Unklar bleibt letztlich auch, welche Einkünfte der Ehegatten im Rahmen der Prüfung der "Haupternährereigenschaft" nach § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage zu berücksichtigen sein sollen (vgl. bereits BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - zu III der Gründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 289/16

    Kündigungsfrist - ordentliche Kündigung - befristeter Formulararbeitsvertrag

    Rspr. BAG 30.09.2014 - 3 AZR 387/99, NZA 2015, 231, 235 vgl. so auch bereits zu § 6 Abs. 1 AGBG BGH 16.01.1992 - IX ZR 113/91, NJW 1992, 896, 897).
  • LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11

    Auslegung der in einer Pensionszusage für die Witwenrente enthaltenen

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2000 (3 AZR 387/99, NZA 2002, 54) die - in dem dortigen Streitfall in einer Betriebsvereinbarung (Versorgungsordnung) enthaltene -Haupternährerklausel u.a. nach Sinn und Zweck dahin ausgelegt, dass für die Feststellung der Haupternährereigenschaft auf eine "Gesamtbetrachtung" abzustellen sei, wobei das Bundesarbeitsgericht offen gelassen hat, ob es auf die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses des früheren Arbeitnehmers oder auf die Zeit bis zu dessen Tod ankommen soll.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage in der Entscheidung vom 26.09.2000 (3 AZR 387/99, NZA 2002, 54, unter III der Gründe) angesprochen und Bedenken geäußert, letztlich aber dahinstehen lassen.

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 583/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung betreffend die Ruhegeld- und

    Der Lebensstandard des Arbeitnehmers, an den angeknüpft werden soll, bildet sich nicht alleine in der letzten Zeit vor dem Eintritt in den Ruhestand, sondern über einen längeren Zeitraum (vgl. BAG 26.09.2000 - 3 AZR 387/99, juris Rn. 24, 31).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
    Vielmehr ist zum einen die Altersversorgung, namentlich die Witwenversorgung, Teil der vom Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis erdienten Vergütung und damit Entgelt i. S. d. europarechtlichen Diskriminierungsverbotes des Art. 141 EG-Vertrag (BAG, Urteil vom 19.11.2002, 3 AZR 631/97, DB 2003, 398, Urteil vom 26.09.2000, 3 AZR 387/99 VersR 2001, 1308 ["Haupternährerklausel"]).
  • AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
    Das schließt es aus, für die unter schiedliche Behandlung an Unterscheidungsmerkmale anzuknüpfen, die keinen un - 9 mittelbaren tatsächlichen Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Versorgungs bedarf herstellen (vgl. BAG 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrA VG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8: Hauptemährerklausel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht