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   BAG, 19.06.1962 - 3 AZR 413/61   

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https://dejure.org/1962,965
BAG, 19.06.1962 - 3 AZR 413/61 (https://dejure.org/1962,965)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1962 - 3 AZR 413/61 (https://dejure.org/1962,965)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - 3 AZR 413/61 (https://dejure.org/1962,965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inkrafttreten des Tarifvertrages - Tarifgebundene Arbeitsverhältnisse - Tarifgebundenheit - Rückwirkung einzelner Betsimmungen - Rückwirkungszeitraum

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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus

    Ohne einen solchen besteht eine Vermutung dafür, daß eine rückwirkende Gehaltserhöhung als eine die Arbeitnehmer begünstigende Regelung auch für schon ausgeschiedene Arbeitnehmer gelten soll (BAG 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 2; 19. Juni 1962 - 3 AZR 413/61 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 5; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 240).

    Andernfalls würde die Tarifbindung über die abschließenden Regelungen in § 3 und § 5 TVG hinaus erweitert (13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - BAGE 77, 353; 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - aaO; 19. Juni 1962 - 3 AZR 413/61 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2005 - 11 Sa 586/05

    Tarifbindung bei normativer Rückwirkung eines firmenbezogenen

    Andernfalls würde die Tarifbindung über die abschließenden Regelungen in § 3 und § 5 TVG hinaus erweitert (BAG v. 13.09.1994, BAG v. 20.06.1958 - 1 AZR 245/57 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 2; BAG v. 19..06.1962 - 3 AZR 413/61 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 5; BAG 13.09.1994 3 AZR 148/94 AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1993 - 1 Sa 741/92

    Betriebsteil; Betriebsübernahme; Betriebsübergang; Notarieller Vertrag;

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  • LAG Sachsen, 14.06.1995 - 12 Sa 148/95

    Bemessung der Länge einer Kündigungsfrist; Rückwirkende Bestimmung einer

    In der Entscheidung vom 19.06.1962 (3 AZR 413/61, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Rückwirkung) ging es um die Frage der Rückwirkung einzelner Bestimmungen eines Tarifvertrages über das Datum des Inkrafttretens hinaus.
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