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   BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91   

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BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 (https://dejure.org/1991,786)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 (https://dejure.org/1991,786)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 (https://dejure.org/1991,786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung - Verletzung einer Verpflichtung zum Hinweis auf die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersversorgung durch eine Pensionskasse zu erreichen - Verwirkung eines Anspruchs - Begriff des Zeitmoments - Begriff des ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 242; BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280; BGB § 611
    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 611, § 280, § 249, § 254; BetrAVG § 1
    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 242, § 611, §§ 280, 249, 254
    Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes wegen unterlassener Aufklärung über Zusatzversorgungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 973
  • VersR 1992, 1423
  • BB 1992, 2081
  • DB 1992, 1938
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23.5.1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - m. w. N.).

    Als solcher ist die Beklagte verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
    Dieser Hinweis- und Aufklärungspflicht wird der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Regel dadurch genügen, daß er die Vorschriften der Versorgungsregelung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zur Kenntnis bringt, insbesondere ihm ein entsprechendes Satzungsexemplar aushändigt (BAG vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 = VersR 86, 691 = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG - Zusatzversorgungskassen - zu II 2b der Gründe).

    Dieser Hinweis- und Aufklärungspflicht wird der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Regel dadurch genügen, daß er die Vorschriften der Versorgungsregelung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zur Kenntnis bringt, insbesondere ihm ein entsprechendes Satzungsexemplar aushändigt (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Auszug aus BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
    Sie sollen aber nicht Ansprüche beschneiden, die erst entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Ruhestand beginnt (BAG Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
    Als solcher ist die Beklagte verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
    Es kann daher zugunsten eines Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der Beweislastumkehr als erwiesen angesehen werden, daß er bei sachgemäßer Belehrung sein Eigeninteresse in vernünftiger Weise gewahrt hätte (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, unter 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Dies beruht jedoch darauf, dass der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen über die bestehenden Versorgungssysteme nicht hinreichend unterrichtet ist, während der Arbeitgeber über die notwendigen Kenntnisse verfügt (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 -) und dass auch nicht erwartet werden kann, dass der Arbeitnehmer mit der Ausgestaltung der komplexen Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes vertraut ist (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 -) .
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, aber nicht Ansprüche beschneiden, deren Verletzung sich erst auswirkt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Ruhestand beginnt (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    In der Regel wahrt ein Arbeitnehmer bei sachgerechter Belehrung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise und verhält sich nicht rentenschädigend (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 3 der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Maßgeblich ist dabei die Gewichtung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im konkreten Fall (BGH 20.01.1998 a.a.O. Rn. 11; BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02, juris Rn. 29; s.a. BAG 17.12.1991 - 3 AZR 44/91, juris Rn. 33).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    a) Das anzufechtende Urteil weicht nicht von der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1991 (- 3 AZR 44/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) ab.
  • LAG Saarland, 22.08.2001 - 2 Sa 4/00

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst hinsichtlich

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in seinen Entscheidungen (vom 15.10.1985, Aktenzeichen 3 AZR 612/83, vom 13.12.1988, Aktenzeichen 3 AZR 252/87 und vom 17.12.1991, Aktenzeichen 3 AZR 44/91) sei ausdrücklich festgehalten, dass der Dienstherr dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet sei, laufende Fristen für Versorgungsmöglichkeiten zu überwachen und ihm die notwendigen Druckschriften der Versorgungsanstalt zur Verfügung zu stellen.

    Eine Übertragungsmöglichkeit der Entscheidungsinhalte der Entscheidung des BAG vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - (NZA 1992 Seite 973/974) sieht das erstinstanzliche Gericht nicht, da dort die Bereitschaft einer Pensionskasse beitreten zu wollen schon vom Arbeitnehmer im Personalfragebogen offenbart worden sei.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - bestehe darüber hinaus auch eine Verpflichtung für den Dienstherrn, die laufenden Fristen zu überwachen und eine entsprechende Erinnerung an die Arbeitnehmer abzugeben.

    Diese grundlegenden Festlegungen sind auch in der Entscheidung des BAG vom 17.12.1991 Aktenzeichen 3 AZR 44/91 (in NZA 1992 Seite 973-974) erneut aufgegriffen und weiter fortentwickelt worden.

    Im übrigen sind vom BAG in seinen Entscheidungen vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 (AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen); vom 13.12.1988 - 3 AZR 252/87 - (AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - (NZA 1992 S. 973-974) bereits zu der Frage der Hinweispflicht auf Zusatzversorgungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst entwickelte Grundsätze angewandt worden unter Beachtung der Entscheidungslinie des LAG Saarland in seinem Urteil vom 08.04.1987 - 2 Sa 2/86 (vgl. Bl.117-129 d.A.).

  • LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19

    Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung;

    1991 - 3 AZR 44/91 ).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 27.07.2011 - 6 Sa 566/11

    Arbeitgeber muss nicht auf Möglichkeit einer Entgeltumwandlung hinweisen

  • LAG Hessen, 18.11.1998 - 2 Sa 2172/96
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

  • LAG Köln, 29.10.2009 - 13 Sa 634/09

    Schadensersatz wegen Versorgungsschaden bei unzureichender Belehrung durch

  • LAG Hamm, 27.01.2009 - 4 Sa 378/07

    Betriebsrente; nicht ruhegeldfähige Lohnbestandteile; Aufstockungsbetrag 2; GIZ

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZN 335/94

    Erfüllung von Provisionansprüchen: Zumutbarkeit - Verwirkung

  • LAG Nürnberg, 18.01.1994 - 6 Sa 270/92

    Arbeitszeugnis: Anspruch bei einzelvertraglich vereinbarter Ausschlußklausel

  • ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11

    Entgeltumwandlung - keine Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 11.11.1998 - 2 Sa 2186/97

    Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Anmeldung zur Zusatzversicherung bei

  • LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97

    Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08

    Zusatzversorgungsrente - Altersvorsorge-TV-Kommunal - Ausschlussfrist -

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
  • LAG Hamm, 26.05.2011 - 17 Sa 247/11

    § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA i.V.m. Protokollerklärungen Nr. 1 und Nr. 5.

  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93

    Rechtsfähigkeit des Internationalen Suchdienstes

  • LAG Hamm, 12.02.1993 - 10 Sa 1337/92

    Teilzeit; Zusatzversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 57/92

    Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Internationale Zuständigkeit

  • LAG Köln, 04.12.1992 - 14 Sa 768/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Baugewerbe; Bauaufsicht; Bewährungsaufstieg

  • LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00

    Betriebsübergang: Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Berlin, 22.11.1996 - 6 Sa 80/96

    Arbeitsentgelt: Überstundenvergütung - Verwirkung und Verjährung

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11

    Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter wegen Verletzung der

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