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   BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04   

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BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 (https://dejure.org/2005,2786)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 (https://dejure.org/2005,2786)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 (https://dejure.org/2005,2786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen, Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Arbeitnehmers auf eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft nach den Versorgungsbestimmungen des Arbeitgebers; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Zulässigkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung über die anspruchsausschließende Wartezeit; Wartezeitregelung ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 2; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 5; ; BGB § 242 Gleichbehandlung; ; BGB § 613a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartezeiten mit anspruchsausschließender Funktion in Versorgungsordnung - Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang - Berechnungsregeln für die Beschäftigungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang: Auswirkungen auf Wartezeitregelung beim Betriebserwerber ? Keine Verpflichtung zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten beim früheren Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 840 (Ls.)
  • DB 2005, 1748
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 570/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    a) Anspruchsausschließende Wartezeiten sind grundsätzlich zulässig (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - BAGE 29, 227, 230 f., zu I 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2, zu II 1 b der Gründe; Kemper in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler BetrAVG § 1b Rn. 116 f.).

    Wartezeiten sind auch dann grundsätzlich zulässig, wenn sie bis spätestens zur Regelaltersgrenze zurückgelegt sein müssen, also wie ein Höchstaufnahmealter wirken (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

    Für diesen Fall ordnet das Gesetz an, dass der mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidende Arbeitnehmer den restlichen Teil der geforderten Wartezeit auch noch außerhalb des Arbeitsverhältnisses erfüllen kann (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - BAGE 29, 227, 232, zu I 3 c der Gründe).

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    a) Anspruchsausschließende Wartezeiten sind grundsätzlich zulässig (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - BAGE 29, 227, 230 f., zu I 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2, zu II 1 b der Gründe; Kemper in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler BetrAVG § 1b Rn. 116 f.).

    Eine solche Regelung ist auch im Hinblick auf § 1b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG zulässig (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2, zu II 1 b und 2 der Gründe).

  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78

    Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage -

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Daher ist der Betriebserwerber nicht nach § 613a BGB verpflichtet, bei der Berechnung von Versorgungsleistungen auf Grund einer eigenen Versorgungszusage solche Beschäftigungszeiten anzurechnen, die von ihm übernommene Arbeitnehmer bei einem früheren Betriebsinhaber zurückgelegt haben (BAG 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - AP BGB § 613a Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 23, zu 1 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - BAGE 97, 1, 6, zu B II 2 a der Gründe).

    Bei der Aufstellung von Berechnungsregeln ist der Arbeitgeber frei, Vorbeschäftigungszeiten als wertbildende Faktoren außer Ansatz zu lassen (BAG 30. August 1979 - 3 AZR 58/78 - aaO, zu 1 der Gründe; 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Zu beachten ist aber der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101, zu 1 der Gründe; 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Jedoch werden Wartezeitklauseln mit ausschließender Wirkung, die eine Aufnahmevoraussetzung darstellen, von § 1b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG nicht berührt (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 375 f., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    a) Anspruchsausschließende Wartezeiten sind grundsätzlich zulässig (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - BAGE 29, 227, 230 f., zu I 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2, zu II 1 b der Gründe; Kemper in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler BetrAVG § 1b Rn. 116 f.).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81

    Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Dies verkennt die Revision, wenn sie meint, frühere Dienstjahre seien auch für die Wartezeit mitzuzählen, weil das Bundesarbeitsgericht bei der Anwendung der Unverfallbarkeitsgrundsätze des § 1 BetrAVG die Betriebszugehörigkeit insgesamt, also auch die bei früheren Betriebsinhabern, berücksichtige (8. Februar 1983 - 3 AZR 229/81 - BAGE 44, 7, 11, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Diese Ungleichbehandlung ist durch sachlich einleuchtende Gründe gerechtfertigt (BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 88; BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79, zu III 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Eine solche Abgrenzung des begünstigten Personenkreises nach dem Lebensalter ist nicht willkürlich (31. August 1978 - 3 AZR 313/77 - BAGE 31, 67, 70, zu II 1 der Gründe; 14. Januar 1986 - 3 AZR 456/84 - BAGE 50, 356, 359 f., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
    Zu beachten ist aber der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101, zu 1 der Gründe; 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/99

    Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten bei einem

  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • LAG Sachsen, 23.03.2004 - 7 Sa 731/03
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch handhabbaren Regelung führt (BAG 19.04.2005, 3 AZR 469/04 Rn. 21 - zitiert nach juris; BAG v. 17.11.1998, 1 AZR 221/982 RN. 20 - zitiert nach juris; Fitting § 77 Rn. 15 ff).
  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne es ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 - 3 AZR 469/04, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).

    Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass eine zehnjährige, schon bislang zulässige Wartezeit (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26) auch unter der Geltung des AGG zulässig bleibt.

    Mit Wartezeiten lassen sich das Versorgungsrisiko und damit die Kosten der Altersversorgung beschränken und das Interesse der Arbeitnehmer an längerer Betriebszugehörigkeit fördern (BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26).

    Durch die Wartezeit wird eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Versorgungsanspruch festgelegt, die dazu führt, dass Teile der Belegschaft aus dem Versorgungswerk ausgenommen sind (BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 28).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09

    Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die

    bb)Durch die Festlegung einer Wartezeit mit ausschließender Funktion wird privatautonom eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Versorgungsanspruch festgelegt, die dazu führt, dass Teile der Belegschaft von vornherein aus dem Versorgungswerk ausgenommen sind (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Eine solche Regelung ist grundsätzlich - auch im Hinblick auf § 1 b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG - zulässig (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00 - NZA 2002, 351).

    Wartezeiten sind auch dann grundsätzlich zulässig, wenn sie bis spätestens zur Regelaltersgrenze zurückgelegt sein müssen, also wie ein Höchstaufnahmealter wirken (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Solche Arbeitnehmer wissen, dass sie für ihre künftige Betriebstreue keine Versorgung zu erwarten haben, selbst wenn sie bis zur Altersgrenze im Betrieb verbleiben, da sie bis zu dieser Altersgrenze die Wartezeit nicht mehr in erforderlichen Dauer zurücklegen können (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03 - NZA 2004, 789).

    aa)Zwar ist ein Betriebserwerber nicht nach § 613 a BGB verpflichtet, bei der Berechnung von Versorgungsleistungen aufgrund einer eigenen Versorgungszusage solche Beschäftigungszeiten anzurechnen, die von ihm übernommene Arbeitnehmer bei einem früheren Betriebsinhaber zurückgelegt haben (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - NZA 2002, 495).

    Hingegen ergibt sich aus § 613 a BGB nicht, dass durch den Betriebsübergang neue Betriebsrentenansprüche der übernommenen Arbeitnehmer begründet werden (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10

    Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach

    bb)Durch die Festlegung einer Wartezeit mit ausschließender Funktion wird privatautonom eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Versorgungsanspruch festgelegt, die dazu führt, dass Teile der Belegschaft von vornherein aus dem Versorgungswerk ausgenommen sind (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Eine solche Regelung ist grundsätzlich - auch im Hinblick auf § 1 b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG - zulässig (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00 - NZA 2002, 351).

    Wartezeiten sind auch dann grundsätzlich zulässig, wenn sie bis spätestens zur Regelaltersgrenze zurückgelegt sein müssen, also wie ein Höchstaufnahmealter wirken (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Solche Arbeitnehmer wissen, dass sie für ihre künftige Betriebstreue keine Versorgung zu erwarten haben, selbst wenn sie bis zur Altersgrenze im Betrieb verbleiben, da sie bis zu dieser Altersgrenze die Wartezeit nicht mehr in erforderlichen Dauer zurücklegen können (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03 - NZA 2004, 789).

    aa)Zwar ist ein Betriebserwerber nicht nach § 613 a BGB verpflichtet, bei der Berechnung von Versorgungsleistungen aufgrund einer eigenen Versorgungszusage solche Beschäftigungszeiten anzurechnen, die von ihm übernommene Arbeitnehmer bei einem früheren Betriebsinhaber zurückgelegt haben (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - NZA 2002, 495).

    Hingegen ergibt sich aus § 613 a BGB nicht, dass durch den Betriebsübergang neue Betriebsrentenansprüche der übernommenen Arbeitnehmer begründet werden (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    So kann eine Versorgungszusage im Erwerberunternehmen Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB übergegangen sind, von der Anrechnung ausnehmen, soweit sie vor dem Betriebsübergang geleistet wurden (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - BAGE 97, 1, 6 mwN; 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 3; vgl. zu dem nach § 613a BGB übergehenden Bestand von Rechten und Pflichten ausführlich Senat 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

    Aus § 613a BGB ergibt sich nicht, dass durch den Betriebsübergang neue Ansprüche der übernommenen Arbeitnehmer begründet werden (vgl. für Betriebsrentenansprüche BAG 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 3).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin wegen der Anrechnung von Vordienstzeiten auf ihre bei der Beklagten zurückgelegte Dienstzeit auf die Urteile des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 451/99 - BAGE 97, 1) und vom 19. April 2005 (- 3 AZR 469/04 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach

    bb)Durch die Festlegung einer Wartezeit mit ausschließender Funktion wird privatautonom eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Versorgungsanspruch festgelegt, die dazu führt, dass Teile der Belegschaft von vornherein aus dem Versorgungswerk ausgenommen sind (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Eine solche Regelung ist grundsätzlich - auch im Hinblick auf § 1 b Abs. 1 Satz 5 BetrAVG - zulässig (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00 - NZA 2002, 351).

    Wartezeiten sind auch dann grundsätzlich zulässig, wenn sie bis spätestens zur Regelaltersgrenze zurückgelegt sein müssen, also wie ein Höchstaufnahmealter wirken (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840).

    Solche Arbeitnehmer wissen, dass sie für ihre künftige Betriebstreue keine Versorgung zu erwarten haben, selbst wenn sie bis zur Altersgrenze im Betrieb verbleiben, da sie bis zu dieser Altersgrenze die Wartezeit nicht mehr in erforderlichen Dauer zurücklegen können (BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - NZA 2005, 840; BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03 - NZA 2004, 789).

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

    Berücksichtigt man, dass anspruchsausschließende Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich anerkannt sind (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 - 3 AZR 469/04, juris), ist die hier gewählte auch unter Berücksichtigung der Interessen der Versorgungsberechtigten nicht zu beanstanden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 7 Sa 2463/11

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    2.2.1 Anspruchsausschließende Wartezeiten sind grundsätzlich zulässig (std Rspr BAG vgl. z. B. BAG vom 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - in juris; vom 20.02.2001 - 3 AZR 21/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2; vom 19.12.2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24).

    Auf diese Weise lassen sich das Versorgungsrisiko und damit die Kosten der Altersversorgung beschränken (vgl. BAG vom 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 Rz. 26).

    Durch diese gesetzliche Bestimmung soll verhindert werden, dass mittels Wartezeitregelungen der Normzweck der Unverfallbarkeitsvorschriften unterlaufen wird (BAG v. 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 - a.a.O).

    Für diesen Fall ordnet das Gesetz an, dass der mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidende Arbeitnehmer den restlichen Teil der geforderten Wartezeit auch noch außerhalb des Arbeitsverhältnisses erfüllen kann (vgl. BAG vom 19.04.2005 - 3 AZR 469/04 -a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22

    Betriebliche Altersversorgung - ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

    Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die vom Arbeitnehmer in Erwartung der Versorgungsleistung erbrachte Betriebszugehörigkeit und Arbeitsleistung nicht entschädigungslos bleiben dürfen, wenn seine Teilleistung einen bestimmten Umfang erreicht hat (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19 f.; BAG 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - zu 3 b der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 246/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 8 Sa 251/18

    Anrechnung von Tätigkeitszeiten - Übergangsversorgung - Tarifvertragsauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung -

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1055/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BGH, 17.03.2010 - IV ZR 92/07

    Versicherungsrente aus einer Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der

  • LAG Düsseldorf, 30.06.2005 - 5 Sa 625/05

    Heimarbeit, Heimarbeitsvergütung in der Kündigungsfrist, Berücksichtigung von

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 184/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten

  • LAG Köln, 08.05.2006 - 2 Sa 940/05

    Wartezeit, Anwartschaft, Unverfallbarkeit, betriebliche Altersversorgung

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