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   BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13   

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https://dejure.org/2015,29960
BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 (https://dejure.org/2015,29960)
BAG, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 (https://dejure.org/2015,29960)
BAG, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 AZR 479/13 (https://dejure.org/2015,29960)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung- Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über die Höhe der Betriebsrente

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung- Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über die Höhe der Betriebsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 25 mwN) .

    Da die Beklagte die vom Kläger geltend gemachte Berechnungsgrundlage für seine künftige Altersrente bestreitet, hat der Kläger bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse daran, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang seiner Versorgungsrechte klären zu lassen (vgl. dazu BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 819/11

    Betriebsrentenanwartschaft; Versorgungsordnung; ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. November 2012 - 7 Sa 819/11 - aufgehoben.
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Da im Übrigen über die Berechnung der künftigen Altersrente des Klägers zwischen den Parteien kein Streit mehr besteht, kann durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden (vgl. hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 106) .
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Da es sich bei der VO 1991 um eine Betriebsvereinbarung handelt, unterliegt ihre Auslegung entgegen der Ansicht des Klägers der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. nur BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE   77, 335) .
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13
    Diese ergibt, dass sich die Ermittlung des Brutto-Arbeitseinkommens des Klägers nach § 5 Abs. 2 Unterabs. 2 VO 1991 und nicht nach § 5 Abs. 2 Unterabs. 3 VO 1991 richtet (zu den Auslegungsgrundsätzen bei Betriebsvereinbarungen vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Der Revisionskläger muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 479/13 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Bestimmungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG v. 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 - Rn. 19, juris; BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 833/12 - Rn. 17, AP Nr. 44 zu § 1 BetrAVG Auslegung).
  • LAG Köln, 17.11.2021 - 11 Sa 1243/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bruttoentgelt; Car Compensation

    Das Arbeitsgericht hat überzeugend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 04.08.2015 (3 AZR 479/13) zur vorliegenden Versorgungsordnung verwiesen, der sich die Berufungskammer mehrfach (vgl. z.B.: LAG Köln, Urt. v. 08.11.2017 - 11 Sa 76/17 -) angeschlossen hat.

    Diese sind nur dann bei der Ermittlung des Brutto-Arbeitseinkommens zu berücksichtigen, wenn sie nach § 5 Abs. 2 Unterabs. 3 VO 1992 Bestandteil des Jahresgehalts sind und nicht - als sonstige Vergütungen iSd § 5 Abs. 4 VO 1992 - zusätzlich zu einem festen Jahresgehalt gewährt werden (vgl.: BAG, Urt. v. 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 - zu II. 2. B) der Gründe).

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 312/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

    Zur Begründung hat es im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (BAG, Urt. v. 04.08.2015- 3 AZR 479/13 -) im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger unterfalle nicht der Gruppe der Arbeitnehmer, die ein Jahresgehalt mit variablen Gehaltsbestandteilen erhielten.

    Das Arbeitsgericht har überzeugend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 04.08.2015 (3 AZR 479/13) zur vorliegenden Versorgungsordnung verwiesen.

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 80/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

    Zur Begründung hat es im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (BAG, Urt. v. 04.08.2015- 3 AZR 479/13 -) im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin unterfalle nicht der Gruppe der Arbeitnehmer, die ein Jahresgehalt mit variablen Gehaltsbestandteilen erhielten.

    Das Arbeitsgericht har überzeugend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 04.08.2015 (3 AZR 479/13) zur vorliegenden Versorgungsordnung verwiesen.

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 97/17

    Auslegung Versorgungsordnung; Gleichbehandlung; unterschiedliche

    Zur Begründung hat es im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (BAG, Urt. v. 04.08.2015- 3 AZR 479/13 -) im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger unterfalle nicht der Gruppe der Arbeitnehmer, die ein Jahresgehalt mit variablen Gehaltsbestandteilen erhielten.

    Das Arbeitsgericht har überzeugend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 04.08.2015 (3 AZR 479/13) zur vorliegenden Versorgungsordnung verwiesen.

  • LAG Köln, 08.11.2017 - 11 Sa 76/17

    Rechtmäßigkeit der Differenzierung von Mitarbeitern mit variablen

    Zur Begründung hat es im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (BAG, Urt. v. 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 -) im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger unterfalle nicht der Gruppe der Arbeitnehmer, die ein Jahresgehalt mit variablen Gehaltsbestandteilen erhielten.

    Das Arbeitsgericht har überzeugend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 04.08.2015 (3 AZR 479/13) zur vorliegenden Versorgungsordnung verwiesen.

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
    Da die Beklagte die vom Kläger geltend gemachte Höhe der künftigen Altersrente und in diesem Zusammenhang die anwendbaren Versorgungsbestimmungen bestreitet, hat er bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse daran, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang seiner Versorgungsrechte klären zu lassen (vgl. BAG v. 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 - Rn. 20, juris; BAG v. 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 26, juris; LAG Düsseldorf v. 24.01.2020 - 6 Sa 450/19, n.v.).
  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
    Da die Beklagte die vom Kläger geltend gemachte Höhe der künftigen Altersrente und in diesem Zusammenhang die anwendbaren Versorgungsbestimmungen bestreitet, hat er bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse daran, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang seiner Versorgungsrechte klären zu lassen (vgl. BAG, Urteil vom 04.08.2015 - 3 AZR 479/13 - Rdnr. 20, juris; BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - Rdnr. 26 m.w.N., juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2020 - 6 Sa 450/19 -).
  • ArbG Siegburg, 15.10.2020 - 1 Ca 714/20
    Wenn die Parteien über die Berechnungsgrundlage für die künftige Altersrente streiten, besteht auch schon vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse an der Klärung des Umfangs der Versorgungsrechte (BAG BeckRS 2016, 65016).
  • ArbG München, 11.05.2016 - 20 Ca 13429/15

    Einhaltung des Alimentationsprinzips nach formularmäßiger Versorgungszusage mit

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