Rechtsprechung
BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung der Trennungsentschädigung auf Grund betrieblicher Übung - Erfordernis der schriftformbedürftigen Nebenabrede - Definition der betrieblichen Übung - Voraussetzungen eines wirksamen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.06.1979 - 19 Ca 1315/79
- LAG München, 04.12.1979 - 4 Sa 748/79
- BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Papierfundstellen
- BAGE 40, 126
- BB 1983, 1032
Wird zitiert von ... (141) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Aus ihr erwachsen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I der Gründe).Entscheidend ist, daß er den objektiven Tatbestand der betrieblichen Übung wissentlich herbeigeführt hat (BAG 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe; zuletzt Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Will der Arbeitgeber verhindern, daß aus einer einmal begonnen Übung eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, so muß der entsprechende Vorbehalt, der das Entstehen eines Vertrauenstatbestandes verhindern soll, klar und für alle in Betracht kommenden Arbeitnehmer unmißverständlich kundgetan werden (BAG 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe).
- BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78
Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Somit begründet auch die Verweisung im Tarifvertrag einen solchen Anspruch nicht (vgl. im einzelnen BAG 35, 7 =AP Nr. 3 zu § 19 TVArb Bundespost).Auch die Zusage der Trennungsgeldgewährung hat der Vierte Senat als Nebenabrede angesehen (BAG 35, 7 = AP Nr. 3 zu § 3 TVArb Bundespost).
Bei der in § 3 Abs. 2 TVArb vorgeschriebenen Schriftform handelt es sich um eine gesetzliche Schriftform im Sinne des § 126 BGB (z. B. BAG 35, 7 = AP Nr. 3 zu § 3 TVArb Bundespost).
- BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71
Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse - …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Dagegen nimmt der Vierte Senat eine Nebenabrede an, wenn es um Leistungen geht, die besondere Aufwendungen des Arbeitnehmers ausgleichen sollen und nicht als eigentliches Arbeitsentgelt anzusehen sind, z. B. betriebliche Sozialleistungen (Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG 29, 182 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; Urteil vom 7. Dezember 1977 -4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT).§ 3 Abs. 2 TVArb begründet einen gesetzlichen Schriftformzwang im Sinne des § 126 BGB (BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT).
Grundsätzlich hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ergeben (z. B. BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT m. w. N. aus Rechtsprechung und Lehre).
- BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71
Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Wenn die Abrede die gegenseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag betrifft, also vornehmlich Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt zum Gegenstand hat, soll es sich nach dieser Rechtsprechung nicht um eine schriftformbedürftige Nebenabrede handeln (z. B. BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71- AP Nr. 2 zu § 4 BAT).Grundsätzlich hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ergeben (z. B. BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT m. w. N. aus Rechtsprechung und Lehre).
- BAG, 06.07.1974 - 4 AZR 240/72
Trennungsgeld - Deutsche Bundespost - Verstoß gegen EWG-Vertrag - Aus dem Ausland …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Ihre Zulässigkeit wurde durch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1974 - 152/73 - (AP Nr. 6 zu Art. 177 EWG-Vertrag) sowie durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1974 - 4 AZR 240/72.(BAG 26, 214 = AP Nr. 7 zu Art. 177 EWG-Vertrag) bejaht.
- BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79
Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Entscheidend ist, daß er den objektiven Tatbestand der betrieblichen Übung wissentlich herbeigeführt hat (BAG 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe; zuletzt Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Richtig ist, daß eine Erklärung, die Leistung werde freiwillig oder ohne Rechtspflicht erbracht, in der Regel als Widerrufsvorbehalt zu verstehen ist, der die Aufhebung der Zusage ermöglicht (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 25, 194, 200 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1958 - 1 AZR 589/57 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 32, 56, 59 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu I der Gründe m. w. N.). - BAG, 27.06.1958 - 1 AZR 589/57
Vorbehalt der Freiwilligkeit - Weihnachtsgratifikation - Entstehung eines …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Richtig ist, daß eine Erklärung, die Leistung werde freiwillig oder ohne Rechtspflicht erbracht, in der Regel als Widerrufsvorbehalt zu verstehen ist, der die Aufhebung der Zusage ermöglicht (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 25, 194, 200 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1958 - 1 AZR 589/57 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 32, 56, 59 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu I der Gründe m. w. N.). - EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Ihre Zulässigkeit wurde durch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1974 - 152/73 - (AP Nr. 6 zu Art. 177 EWG-Vertrag) sowie durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1974 - 4 AZR 240/72. - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Auszug aus BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Richtig ist, daß eine Erklärung, die Leistung werde freiwillig oder ohne Rechtspflicht erbracht, in der Regel als Widerrufsvorbehalt zu verstehen ist, der die Aufhebung der Zusage ermöglicht (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 25, 194, 200 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1958 - 1 AZR 589/57 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 32, 56, 59 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu I der Gründe m. w. N.). - BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 383/76
Zuschußzahlung - Krankenvereinsbeiträge - Nebenabrede - Schriftformerfordernis - …
- BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76
Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform - …
- BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03
Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit
a) Die Berufung auf einen Formmangel kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200: Für vereinbarte Schriftform bei Kündigung und Aufhebungsvertrag; 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126: Für formnichtige betriebliche Übungen; BGH 12. Mai 1986 - II ZR 225/85 - WM 1986, 939 und 28. November 1957 - VII ZR 42/57 - BGHZ 26, 142, jeweils für Bürgschaften). - BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1), die ihrerseits auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. September 1982 (- 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126) verweist.Insbesondere liegt nicht der Fall der überraschenden Abkehr von einer jahrelang gewährten Leistung vor, wie sie das Bundesarbeitsgericht für die 16jährige Gewährung auf der Basis eines ministeriellen Erlasses angenommen hat (vgl. BAG 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - aaO).
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 282/86
Trennungsentschädigung: Familienwohnsitz, Betriebliche Übung
Die von der Deutschen Bundespost ihren ausländischen Arbeitnehmern gewährte Trennungsentschädigung entfällt mit der Begründung eines gemeinsamen inländischen Familienwohnsitzes am Dienstort (Fortführung von BAGE 40, 126 = AP § 3 TV Arb Bundespost Nr. 1).Die danach erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen (Anordnung der Trennungsentschädigung mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde) liegen jedoch nicht vor (BAGE 35, 7 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAGE 40, 126 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost).
Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteile vom 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/87 - und vom 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 -, jeweils zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP, aaO; BAGE 49, 290 = AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - und vom 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 -, jeweils zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) kommt es dabei für die Begründung eines Anspruchs durch betriebliche Übung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen gehandelt hat oder nicht.
Auch wenn entsprechend diesen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - (BAGE 40, 126 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost), auf die sich die Kläger zur Stützung ihrer Ansicht vor allem berufen, von einer betrieblichen Übung ausgegangen wird, sind mit der Zusammenführung der Familien im Juni 1976 (Kläger zu 1) bzw. im September 1977 (Kläger zu 2), also mit dem Beziehen einer gemeinsamen Familienwohnung in München, die Voraussetzungen für die Zahlung einer Trennungsentschädigung entfallen.
Denn Nebenabreden, wie die hier in Frage stehende Abrede auf Zahlung einer im Tarifvertrag nicht vorgesehenen Trennungsentschädigung (BAGE 35, 7 ff. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAGE 40, 126 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; auch BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der in § 3 Abs. 2 TV Arb vorgesehenen Schriftform (§ 126 BGB).
Das gilt ebenso für die betriebliche Übung, weil auch eine stillschweigende Abrede keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung begründen kann (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 40, 126 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG).
Die Bewilligung der Trennungsentschädigung erfolgte lediglich durch eine behördeninterne Maßnahme mit anschließender Auszahlung, nicht aber durch einen schriftlich erteilten Bescheid (BAGE 35, 7 ff. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAGE 40, 126 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost).
Es entspricht zwar gefestigter Rechtsprechung, daß die Berufung auf die Nichteinhaltung formbedürftiger Abreden eine unzulässig Rechtsausübung darstellen kann (vgl z.B. BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 40, 126 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAGE 39, 271 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG).
Anders als in dem vom Dritten Senat entschiedenen Fall (Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) hat die Beklagte auch nicht den Eindruck erweckt, auf die Einhaltung der Schriftform verzichten zu wollen (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG).
- BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85
Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage
Die Weitergewährung des Essenszuschusses kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch nicht kraft betrieblicher Übung verlangen, die dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber bestimmte Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (…BAG Urteil vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 8; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 60, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Auch für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung ist allein entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen mußte (vgl. BAGE 40, 126, 133, aaO; BAG Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG ; vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; und vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 18; BGH Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - BB 1984, 1317).
Demgegenüber hält es der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 40, 126, 131, aaO; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 - AP Nr. 9 zu § 17 BAT ; BAGE 39, 271, 275 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) für zweifelhaft, ob die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenpflichten stets zu einer sachgerechten Abgrenzung führt und meint, allein das Regelungsziel, das die Tarifvertragsparteien mit der Bestimmung verfolgt haben, sei entscheidungserheblich.
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann aber auch eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (…BAGE 35, 7, 12 ff., aaO;… BAGE 37, 228, 234 ff., aaO ; BAGE 40, 126, 136, aaO;… BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).
Im allgemeinen hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ergeben (BAGE 40, 126, 137;… BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - jeweils aaO; BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 295/84 - nicht veröffentlicht).
Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, daß die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet es die Rechtssicherheit, daß die Vorschrift nicht ohne zwingenden Grund unbeachtet bleibt (BAGE 40, 126, 136 f., aaO).
Dient die Schriftform dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien des Vertrages geht (BAGE 40, 126, 137, aaO).
Ungeachtet der langjährigen Gewährung des Essenszuschusses liegen keine Besonderheiten vor, aufgrund derer die Berufung auf den Formmangel wegen des angestrebten Zwecks oder des angewandten Mittels zu mißbilligen ist (BAGE 40, 126, 137, aaO).
- BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen …
Nur so erkläre sich der scheinbare Widerspruch, daß die für die Parteien des Arbeitsvertrags wichtigen Hauptabreden formfrei möglich sind, während weniger wichtige Modalitäten nur schriftlich vereinbart werden können (Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 131 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu II 1 der Gründe).Bei der in § 3 Abs. 2 TV Arb Bundespost vorgeschriebenen Schriftform handelt es sich um eine gesetzliche Schriftform im Sinne des § 126 BGB (BAG 35, 7, 12 f. = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 40, 126, 132 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu II 3 der Gründe).
Unter betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen, die bei den Betriebsangehörigen den Eindruck einer Gesetzmäßigkeit oder eines Brauchs erwecken (vgl. BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
Insoweit genügt, daß der Arbeitgeber wissentlich den objektiven Tatbestand einer betrieblichen Übung, d. h. der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen, gesetzt hat, den die begünstigten Arbeitnehmer als Zusage einer dauernden, auch künftig zu gewährenden Leistung verstehen durften (BAG 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe; BAG 39, 271, 276 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 6. März 1984 - 3 AZR 340/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Aus einer stillschweigenden Zusage entstehen keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung begründen könnte (BAG 37, 228, 233 f. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG 40, 126, 136 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 c der Gründe).
Die Berufung auf die Formnichtigkeit einer Abrede kann nur ausnahmsweise eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen (vgl. BAG 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG 40, 126, 136 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 2 und 2 b der Gründe).
In dem genannten Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - (BAG 40, 126, 137 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 3 c der Gründe) hat der Dritte Senat der beklagten Bundespost die Berufung auf die Formvorschrift wegen Rechtsmißbrauchs versagt, weil eine Reihe von Besonderheiten vorlag, insbesondere der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen durch allgemeine Anordnung die dort umstrittene Frage der Trennungsentschädigung ausländischer Arbeitnehmer geregelt und dadurch sowie in einem Rechtsstreit vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den Eindruck erweckt hatte, für die freiwillige Leistungsgewährung komme es auf die einzuhaltende Schriftform für vertragliche Ansprüche nicht an.
- BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83
Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung …
Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen dann vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV-Arb Bundespost; BAG Urteil vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV-Arb Bundespost = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 8 = AR-Blattei Betriebsübung, Entscheidung 9; Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - DB 1986, 230; Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = SAE 1986, 281, mit zust. Anm. von Hromadka = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils m. w. N.) kommt es dabei für die Begründung eines Anspruchs durch betriebliche Übung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen handelt.
Hiervon werden auch solche Nebenabreden erfaßt, die auf eine betriebliche Übung gestützt werden (BAGE 35, 7, 12 f. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV-Arb Bundespost; BAGE 37, 228, 233 ff. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 40, 126, 136 = AP Nr. 1 zu § 3 TV-Arb Bundespost; BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 295/84 - und vom 19. März 1986 - 5 AZR 254/85 - beide nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
Demgegenüber hält es der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 126, 131 f., aaO) für zweifelhaft, ob die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenpflichten stets zu einer sachgerechten Abgrenzung führt.
Mit dieser Begründung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Zusage von Trennungsentschädigung (ebenso wie der Vierte Senat - BAGE 40, 126 ff., aaO) für eine Nebenabrede gehalten, während er die Übertragung zusätzlicher Reinigungsarbeiten auf Schulhausmeister die unter den Bezirkszusatztarifvertrag zum BAT für Schulhausmeister bei kommunalen Arbeitgebern in Nordrhein-Westfalen fielen (Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 - AP Nr. 9 zu § 17 BAT), die Zahlung eines höheren Wechselschichtzuschlags anstelle des tariflich vorgeschriebenen Schichtzuschlags (…BAGE 39, 271, 275 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79], aaO) und die Anrechnung einer Pause auf die Arbeitszeit bei der Deutschen Bundespost (Urteil vom 8. März 1983 - 3 AZR 284/80 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) als Hauptabrede angesehen hat.
- BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 720/85
Anspruch auf Essenszuschuss - Anspruch aus betrieblicher Übung oder …
Die Weitergewährung des Essenszuschusses kann der Kläger entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch nicht kraft betrieblicher Übung verlangen, die dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber bestimmte Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (…BAG Urteil vom 14. August 1986 - 6 AZR 427/85 -, aaO; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 8; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 60, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Auch für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung ist allein entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen mußte (vgl. BAGE 40, 126, 133, aaO; BAG Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG; vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; und vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 18; BGH Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - BB 1984, 1317).
Demgegenüber hält es der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 40, 126, 131, aaO; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 - AP Nr. 9 zu § 17 BAT; BAGE 39, 271, 275 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) für zweifelhaft, ob die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenpflichten stets zu einer sachgerechten Abgrenzung führt und meint, allein das Regelungsziel, das die Tarifvertragsparteien mit der Bestimmung verfolgt haben, sei entscheidungserheblich.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann aber auch eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (…BAGE 35, 7, 12 ff. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78], aaO;… BAGE 37, 228, 234 ff., aaO; BAGE 40, 126, 136, aaO;… BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).
Im allgemeinen hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ergeben (BAGE 40, 126, 137;… BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, jeweils aaO; BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 295/84 - nicht veröffentlicht).
Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, daß die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet es die Rechtssicherheit, daß die Vorschrift nicht ohne zwingenden Grund unbeachtet bleibt (BAGE 40, 126, 136 f., aaO).
Dient die Schriftform dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien des Vertrages geht (BAGE 40, 126, 137, aaO).
Ungeachtet der langjährigen Gewährung des Essenszuschusses liegen keine Besonderheiten vor, aufgrund derer die Berufung auf den Formmangel wegen des angestrebten Zwecks oder des angewandten Mittels zu mißbilligen ist (BAGE 40, 126, 137, aaO).
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Auch die Lösungsvorschläge des für den zu beurteilenden Gegenstand nach der Geschäftsverteilung nicht mehr zuständigen Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 40, 126, 132 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) vermag der erkennende Senat nicht zu übernehmen, obwohl darin teilweise gewisse Übereinstimmungen mit seiner Rechtsprechung zu erkennen sind.Einmal hat nämlich der Dritte Senat in der langjährigen Zahlung von Trennungsentschädigung an eine große Zahl von Arbeitnehmern der Bundespost mit Familienwohnsitz im Ausland bei fehlender Umzugswilligkeit eine irreguläre, im Tarifsystem nicht vorgesehene Leistung erblickt (vgl. BAG 40, 126, 132 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) und demgemäß bei dieser Fallgestaltung eine formbedürftige Nebenabrede bejaht.
Dazu hat im übrigen zutreffend der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil BAG 40, 126, 136 (= AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) ausgeführt, soweit außertarifliche Sozialleistungen im öffentlichen Dienst ohne Einhaltung der tariflich geforderten Schriftform zugesagt worden seien, könne schon deswegen eine wirksame betriebliche Übung nicht entstehen.
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten
Aus diesem als Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. nur BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost; aus neuester Zeit BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen …
Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger oder Dritten zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126, 137 f.; 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1). - BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
Betriebsübung - Schriftform
- BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung
- BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85
Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage - …
- BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86
Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers, …
- BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 254/85
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich Erstattung der Kosten zum …
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 11 Sa 39/17
Stundenweise Gewährung von Urlaub - TVöD - betriebliche Übung
- BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
Arbeitsfreistellung am Heiligabend
- BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93
Zulage bei Heimerziehung
- BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 216/86
Nebenabreden: Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst, Personalrabatt bei Bezug …
- BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88
Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens
- BAG, 26.01.1989 - 6 AZR 566/86
Arbeitsentgelt: Mehrarbeit - Überstundenvergütung aufgrund betrieblicher Übung
- BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84
Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20
Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20
Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10
Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …
- BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87
Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 154/87
Anspruch auf Weiterzahlung eines Mankogeldes eines Fahrscheinverwalters
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86
Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für …
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1457/84
Manteltarifvertrag; Pflegepersonal; Hauptleistungspflicht; Zulagenzahlung; …
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 177/87
Nebenabreden: Betriebliche Übung und Schriftformerfordernis, Treu und Glauben, …
- BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 484/87
Arbeitszeit: Anspruch auf Mehrarbeite kraft betrieblicher Übung
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung
- BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94
Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage
- BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 633/85
Befreiung von Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung - Bestehen einer …
- BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 402/85
Bestimmung der Anforderungen an eine betriebliche Übung in öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83
Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld - …
- LAG Düsseldorf, 03.09.1993 - 17 Sa 584/93
Arbeitszeit: Freistellung für Rosenmontag - betriebliche Übung
- LAG Düsseldorf, 08.06.1995 - 12 Sa 510/95
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 302/82
Arbeitsentgelt: Ausstellung von Todesbescheinigungen durch angestellte …
- ArbG Düsseldorf, 29.08.2008 - 12 Ca 3625/08
Anspruchsbegehren eines Fluggastkontrolleurs gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 10/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 494/86
Anspruch auf einen arbeitstäglichen Essenszuschuss - Betriebliche Übung - …
- BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 173/85
Betriebliche Übung in einer Stiftung des öffentlichen Rechts - Anspruch auf …
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
Zulage bei Heimerziehung
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 21/87
Änderungskündigung zu ohnehin geltenden Bedingungen - Anforderungen an die …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80
Anspruch auf Zusatzurlaub
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
- BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 18/87
- BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
Voraussetzungen für die betriebliche Übung und deren Bindungswirkung
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 139/86
Bezahlung von Ruhepausen eines Omnibusfahrers - Verwendung des tariflichen …
- BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 11/86
Anspruch auf Essenszuschuss aus betrieblicher Übung
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13
Betriebliche Übung - Schriftformerfordernis - Pauschalierung - …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 14/87
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 13/87
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 22/87
- BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 387/86
Anspruch auf monatliche Zulage aufgrund eines Einzelvertrages oder einer …
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 363/86
Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Zulage - Geltung eines …
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 364/86
Anspruch auf Zahlung monatlicher Zulage - Geltung des Zulagentarifvertrages - …
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 365/86
Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Zulage aus Zulagentarifvertrag zum BAT - …
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 142/86
Bezahlung von Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Auslegung und …
- BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 95/86
Anspruch auf Zahlung eines Essenszuschusses - Anforderungen an einen …
- BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84
Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst
- BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 295/84
Arbeitszeit: Verlängerung auf das tariflich vereinbarte Maß
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - 10 Sa 10/13
Betriebliche Übung -Schriftformerfordernis - Pauschalierung - …
- LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94
Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage
- BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 347/85
Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 372/83
Anspruch auf Gehaltserhöhung aufgrund betrieblicher Übung - Ausschluss der …
- BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 154/84
Anspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf bisher gewährte Sozialzulagen …
- BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 1048/79
Nebenabreden und tarifvertragliches Schriftformerfordernis
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.1997 - 7 Sa 61/96
- BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 19/88
- BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 362/86
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 191/82
Anspruch auf Zahlung einer höheren Bereitschaftsdienstvergütung auf Grund …
- LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 817/10
"Beamtenähnliche Versorgung"
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels …
- BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81
Betriebliche Übung
- LAG München, 13.07.2006 - 6 Sa 1150/05
Eigenkündigung
- LAG Hessen, 22.05.1992 - 9 Sa 949/91
Anspruch auf Vergütung für über 10 Minuten hinausgehende Wegezeit ; …
- BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 604/89
Flugstunden für Flugzeugführer
- BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87
Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit
- LAG München, 13.07.2006 - 6 Sa 1150/06
Eigenkündigung, Schriftform, Treu und Glauben
- LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 274/11
"Beamtenähnliche Versorgung"
- LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 652/10
"Beamtenähnliche Versorgung"
- BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91
Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen …
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 256/88
Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der …
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 268/88
Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der …
- LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 277/11
"Beamtenähnliche Versorgung"
- LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10
"Beamtenähnliche Versorgung"
- LAG Düsseldorf, 25.07.2002 - 11 Sa 392/02
Voraussetzungen der Vorschussfiktion; Wertung von gezahlten Krankenbezügen als …
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90
Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf …
- BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 193/89
Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten - Tarifvertragliche Pausenregelung - …
- LAG Hessen, 23.06.2008 - 17 Sa 98/08
- BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 351/95
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Abschluss eines schriftlichen …
- LAG Düsseldorf, 28.09.1995 - 5 Sa 872/95
Tarifvertragsauslegung, Überstundenvergütung für sogenannte Ersatzsonntage
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 250/88
Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der …
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 119/86
- BAG, 12.07.1983 - 3 AZR 129/81
Reinigungsarbeiten von Schulhausmeistern - Kommunale Arbeitgeber - Pflichtpensum …
- LAG Hamburg, 25.06.1998 - 7 Sa 98/97
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen ; Begriff der betrieblichen Übung ; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 Sa 1097/17
Zusage höherer Vergütung durch öffentlichen Arbeitgeber
- LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00
Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer …
- LAG Hessen, 03.09.1996 - 15 Sa 1727/95
Aus- und Weiterbildung: Wartezeit bei Neubegründung des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 377/87
Bedienen mehrerer Heizungsanlagen durch Kesselwärter - Anspruch auf Lohnzuschlag …
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 376/87
Kesselwärter - Bedienen mehrerer Heizungsanlagen - Anspruch auf tariflichen …
- BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung …
- BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 226/84
Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst - Abgrenzung von Rufbereitschaft …
- BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 49/84
Herbeiführung des Tatbestands der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber - …
- LAG Hessen, 11.06.1999 - 7 Sa 2186/98
- BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 595/85
- BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 296/86
Voraussetzungen für regelmäßige Überstunden und deren regelmäßige Bezüge - …
- BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
Anspruch auf kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte im Rahmen …
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 190/82
Anspruch auf Zahlung einer höheren Bereitschaftsdienstvergütung auf Grund …
- BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 270/92
Voraussetzungen eines Anspruchs auf bezahlte Freizeit aus einem Arbeitsvertrag - …
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 380/87
Kesselwärter - Bedienen mehrerer Heizungsanlagen - Anspruch auf Lohnzuschlag aus …
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 381/87
Bedienen mehrerer Heizungsanlagen durch Kesselwärter - Anspruch auf Lohnzuschlag …
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 379/87
- BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 375/87
- BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 300/87
Erschwerniszuschlag bei Toilettenreinigung - Bestimmtheit und Auslegung des …
- LAG München, 22.12.2011 - 4 Sa 239/11
"Beamtenähnliche Versorgung"
- LAG München, 17.05.2002 - 9 Sa 854/01
Rechtmäßigkeit einer einseitigen Kürzung einer Qualifikationszulage durch den …
- BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 106/92
Anspruch auf Freistellung am Rosenmontag - Eingeschränkte Möglichkeit …
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 295/88
Abschluss einer Vorruhestandsregelung nach dem Vorruhestands-Tarifvertrag - …
- BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 501/85
- BAG, 25.09.1986 - 6 AZR 175/84
Anspruch eines dem BAT unterliegenden Arztes auf Vergütung der …
- ArbG Essen, 24.10.2008 - 5 Ca 2250/08
Verhinderung des Entstehens einer betrieblichen Übung durch ein konstitutives …
- LAG Nürnberg, 28.07.1994 - 8 (7) Sa 187/92
Betriebliche Übung; Individualübung; Zivilangestellten bei US-Streitkräften; …
- BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 655/86
Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld aufgrund betrieblicher Übung
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 25/87
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 465/83
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 464/83
Pauschalierter "Gedingezuschlag" bei Arbeitern einer Staatswerft
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Pauschalierter "Gedingezuschlag" - Vertraglicher Anspruch eines bei einer …
- BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 51/84
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Beförderung mit dem …
- LAG Hamm, 11.02.1985 - 16 (11) Sa 1220/84
Widerruf einer Vereinbarung; Blutprobe; Arbeitsvergütung
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 157/86
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 78/86