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   BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95   

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BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 (https://dejure.org/1996,437)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 (https://dejure.org/1996,437)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 (https://dejure.org/1996,437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Liquidiertes Unternehmen - Verbleibender Gesellschaftszweck - Abwicklung der Versorgungsverbindlichkeiten - Rentnergesellschaft - Anpassung der Betriebsrenten - Finanzierung der Anpassungslasten - Anpassungsentscheidung - Berechnungsdurchgriff - Leistungsfähigkeit der ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16
    Betriebsrentenanpassung durch nicht mehr werbend tätiges Unternehmen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16
    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 246
  • ZIP 1997, 1303
  • MDR 1997, 751
  • NZA 1997, 1111
  • VersR 1997, 1166
  • BB 1998, 111
  • DB 1997, 1287
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
    Darüber hinaus muß die fehlende Anpassungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin darauf zurückzuführen sein, daß sich ein konzerntypisches Risiko realisiert hat; dies ist der Fall, wenn die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (Bestätigung von BAGE 78, 87 = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 78, 87, 94 = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, zu A der Gründe).

    a) In seinem Urteil vom 4. Oktober 1994 (BAGE 78, 87, 100 ff. = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, zu B II 4 b der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 b bb der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat der Senat die Voraussetzungen zusammengefaßt, unter denen ein Berechnungsdurchgriff stattfindet.

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
    Darüber hinaus muß die fehlende Anpassungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin darauf zurückzuführen sein, daß sich ein konzerntypisches Risiko realisiert hat; dies ist der Fall, wenn die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (Bestätigung von BAGE 78, 87 = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.

    a) In seinem Urteil vom 4. Oktober 1994 (BAGE 78, 87, 100 ff. = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, zu B II 4 b der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 b bb der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat der Senat die Voraussetzungen zusammengefaßt, unter denen ein Berechnungsdurchgriff stattfindet.

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
    Ein Arbeitgeber, der die laufende Rente an einen eingetretenen Kaufkraftverlust entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anpaßt, verbessert die ursprünglich erteilte Versorgungszusage (BAGE 76, 299, 302 = AP Nr. 30 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 78, 87, 94 = AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, zu A der Gründe).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen sind die künftigen, auf § 16 BetrAVG beruhenden Anpassungen auch in der Steuerbilanz nicht zu berücksichtigen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4, Nr. 2 2. Halbs. EStG; vgl. dazu BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 -BAGE 84, 246, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    aa) Bei einer Rentnergesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das liquidiert wurde bzw. wird und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten ist (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246) .

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

    Liegen dessen Voraussetzungen vor, wird dem Versorgungsschuldner die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens zugerechnet (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

    Liegen dessen Voraussetzungen vor, wird dem Versorgungsschuldner die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens zugerechnet (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Er kann eine dementsprechende Anpassung ablehnen, soweit seine wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 -BAGE 84, 246, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    aa) Bei einer Rentnergesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das liquidiert wurde bzw. wird und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten ist (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246) .

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

    Liegen dessen Voraussetzungen vor, wird dem Versorgungsschuldner die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens zugerechnet (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Der Arbeitgeber muß in der Lage sein, den Teuerungsausgleich aus den Erträgen des Unternehmens und dessen Wertzuwachs in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (st. Rspr. des Senats vgl. ua. 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 250 mwN).

    Eine verdichtete Konzernverbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein konzernangehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (vgl. ua. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 254).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Dies hat der Senat bereits für den Fall einer Rentnergesellschaft bejaht, also für ein Unternehmen, das liquidiert wurde und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten war (23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Im Urteil zur Rentnergesellschaft vom 23. Oktober 1996 (- 3 AZR 514/95 - aaO, zu II 1 c der Gründe) hatte der Senat zwar die Frage, ob sich bei einer solchen Gesellschaft deren Anpassungsfähigkeit ausschließlich nach den von ihr erzielten Erträgen richtet oder ob in einem solchen Fall zur Finanzierung des Anpassungsbedarfs auch ein angemessener Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners zumutbar sein kann und billigem Ermessen entspricht, noch offen gelassen.

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    Es ist vorliegend nicht ersichtlich, daß durch das herrschende Unternehmen (S AG oder Pr AG) die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens (P AG oder die Beklagte) keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (Senat 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09

    Betriebsrente, Anpassungsprüfung, Berechnungsdurchgriff, Patronatserklärung,

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 474/98
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2004 - 2 Sa 38/04

    Wiedereinsetzung - Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage -

  • LAG Köln, 08.04.2003 - 1 Sa 1219/02

    Zur Frage der Wirksamkeit der Lossagung des Arbeitgebers von einer durch

  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 4 Sa 112/12

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Existenzvernichtungshaftung

  • LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12

    Rentenanpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09

    Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 Sa 733/06

    Anpassung von Betriebsrente: Übermäßige Belastung durch Betriebsrentenerhöhung;

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

  • LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 672/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12

    Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

  • LAG Köln, 06.11.1998 - 12 Sa 511/98

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente wegen Steigerung der

  • LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Sa 62/11

    Anpassung von Versorgungsbezügen

  • LAG Hessen, 16.11.2011 - 8 Sa 490/11

    Betriebsrente - Anpassung

  • LAG Köln, 09.12.2009 - 8 Sa 1004/08

    Anpassung der Betriebsrente; unbegründete Klage bei negativem Anpassungspotential

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14

    Betriebsrentenanpassung

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 7 Sa 344/11

    Anpassung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG - Konzerntochter

  • LAG Köln, 28.01.2009 - 8 Sa 217/08

    Betriebsrentenanpassung, Nichtberücksichtigung außerordentlicher Ergebnisse

  • ArbG Gelsenkirchen, 21.05.2013 - 5 Ca 1891/12

    Nachholung des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrente bei übermäßiger

  • ArbG Aachen, 22.11.2006 - 9 Ca 7517/03

    Betriebsrente Anpassung

  • LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 209/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • ArbG Essen, 14.06.2005 - 2 Ca 3931/04

    Auslegung der Formulierung "erhält ... eine lebenslängliche Pension ... , die der

  • LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 653/11

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 Ca 3084/08

    Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber

  • ArbG Köln, 29.09.2009 - 14 Ca 8037/08

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des

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