Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5967
BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 (https://dejure.org/2017,5967)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 (https://dejure.org/2017,5967)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 (https://dejure.org/2017,5967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG
    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • IWW

    § 17 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 KBV, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1922 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 10 KBV, § 77 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 43 SGB VI, § 10 Abs. 1 Satz 2 KBV, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliches Schriftformerfordernis bei Urkunden und weiteren in Bezug genommenen Unterlagen; Schriftformerfordernis bei Betriebsvereinbarungen und weiteren in Bezug genommenen Unterlagen; Zukünftige Änderungen bei Gesamtversorgungszusagen des Arbeitgebers; ...

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer Versorgungsordnung bei betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • rewis.io

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente; Ablösung einer Versorgungsordnung; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit; Einführung eines Antragserfordernisses; Konzernbetriebsvereinbarung; dynamische Verweisung; Schadensersatz; Hinweispflicht; Vermutung ...

  • rechtsportal.de

    Gesetzliches Schriftformerfordernis bei Urkunden und weiteren in Bezug genommenen Unterlagen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - Einführung eines Antragserfordernisses - Konzernbetriebsvereinbarung - dynamische Verweisung - Schadensersatz - Hinweispflicht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablösung einer Versorgungsordnung bei betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Aufklärung über Antragserfordernis für Betriebsrente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 944
  • BB 2017, 1140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .

    Damit sind die Versorgungsregelungen von vornherein für die Begünstigten erkennbar einem etwaigen zukünftigen Änderungsbedarf ausgesetzt (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 49) .

    Sagt der Arbeitgeber eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zu, so gehören daher dazu nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 50; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 33) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 56 mwN) .

    Für solche Änderungen ist unmittelbar auf die dem dreistufigen Prüfungsschema zugrunde liegenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zurückzugreifen (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .

    Sagt der Arbeitgeber eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zu, so gehören daher dazu nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 50; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 33) .

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Zwar kommt den Klägern hinsichtlich der Voraussetzung, dass der Schaden durch eine Schutzpflichtverletzung der Rechtsvorgängerin der Beklagten verursacht worden ist, die Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens zugute, wonach grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Betroffene bei ausreichender Information seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt hätte (vgl. nur BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 35; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Zwar kommt den Klägern hinsichtlich der Voraussetzung, dass der Schaden durch eine Schutzpflichtverletzung der Rechtsvorgängerin der Beklagten verursacht worden ist, die Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens zugute, wonach grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Betroffene bei ausreichender Information seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt hätte (vgl. nur BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 35; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375) .
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Darin liegt ein unzulässiger Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Der Senat hat die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit durch ein dreistufiges Prüfungsschema konkretisiert (st. Rspr. seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Darin liegt ein unzulässiger Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 AZR 807/12

    Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Dies erfordert, dass das Bezugsobjekt bei Abschluss der Betriebsvereinbarung in schriftlicher Form vorliegt und von einem darauf bezogenen Verweis in eindeutiger Form bezeichnet wird (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 AZR 807/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 273) .
  • LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14

    Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15
    Auf die Anschlussrevision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 2015 - 12 Sa 500/14 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Vergleichbar der Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 45; MüKoBGB/Emmerich 8. Aufl. § 311 Rn. 207 ff.) kann bezogen auf die Kausalität zwischen Verhandlungsverschulden und Schaden davon ausgegangen werden, dass ein Arbeitnehmer ohne die unfaire Behandlung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt und den Aufhebungsvertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu II 4 e der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    in welchem Umfang Ansprüche gegen ihn erhoben werden, um Planungssicherheit zu haben (vgl. hierzu BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

    Ein Antragserfordernis ist in diese Fällen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

    Allerdings dürfen an die Antragstellung keine unangemessenen Anforderungen gestellt werden, wie dies insbesondere der Fall sein kann, wenn die Antragstellung zu ihrer Wirksamkeit der Beifügung von Unterlagen bedarf (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    aa) Zwar kommt der Klägerin grundsätzlich die Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens zugute, wonach davon auszugehen ist, dass sie bei entsprechender Information der Beklagten über die zum Ende 2014/Anfang 2015 im FBF zu besetzenden Sachbearbeiterstellen ihre Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt und sich auf diese Stellen beworben hätte (zur Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens vgl. etwa BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 18; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60; im Ergebnis ebenso für Versorgungszusagen, die auf einer Gesamtzusage beruhen: BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 34; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz - Entschädigung - Vertragsstrafe

    Diese Vermutung reicht nicht so weit, dass unterstellt werden kann, der Geschädigte hätte ihm nicht bekannte Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 45; 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 36) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 18; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60; im Ergebnis ebenso für Versorgungszusagen, die auf einer Gesamtzusage beruhen: BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 34; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

    Ist dies der Fall, ergibt sich daraus noch nicht, dass die Regelung wirksam ist (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 38, juris).

    Die Ablösung ist vielmehr so zu behandeln wie die Ablösung einer Betriebsvereinbarung und unterliegt daher derselben Inhaltskontrolle (BAG v. 21.02.2017 aaO).

    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (BAG v. 21.02.2017 aaO; vgl. auch BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 56 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

    Darüber hinaus habe das Bundesarbeitsgericht am 21.02.2017 (3 AZR 542/15) entschieden, dass die Einführung eines Antragserfordernis durch Kollektivvereinbarung unverhältnismäßig sein könne.

    Darüber hinaus habe das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2017 entschieden, dass die Einführung eines Antragserfordernisses verhältnismäßig sein müsse (21.02.2017 - 3 AZR 542/15).

    In seiner Entscheidung vom 21.02.2017 (3 AZR 542/15 - Rn. 23) hat das Bundesarbeitsgericht ein in einer Konzernbetriebsvereinbarung geregeltes Antragserfordernis für wirksam erachtet.

    Es ist davon ausgegangen, dass eine Regelung über die Einführung des Antragserfordernisses im Hinblick auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit die Interessen sowohl des Rentenbezugsberechtigten als auch des zur Rentenzahlung Verpflichteten angemessen berücksichtigt (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 41).

    An die Antragstellung werden vorliegend auch keine unangemessenen Anforderungen gestellt, wie dies insbesondere der Fall sein kann, wenn die Antragstellung zu ihrer Wirksamkeit der Beifügung von Unterlagen bedarf (vgl. BAG 21.02.2017 -3 AZR 542/15 - Rn. 31; LAG Düsseldorf 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 - Rn. 160 mwN.).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17

    Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?

    Ist dies der Fall, ergibt sich daraus noch nicht, dass die Regelung wirksam ist (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 38, juris).

    Die Ablösung ist vielmehr so zu behandeln wie die Ablösung einer Betriebsvereinbarung und unterliegt daher derselben Inhaltskontrolle (BAG v. 21.02.2017 aaO).

    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (BAG v. 21.02.2017 aaO; vgl. auch BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 56 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 40/17

    Bindung eines nichtkirchlichen Betriebserwerbers an arbeitsvertragliche

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 162/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 2 Sa 145/19

    Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Rentenansprüche aus einer betrieblichen

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21

    Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung

  • LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend

  • ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
  • ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruches zu flexibler Arbeitszeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht