Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.11.2002

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   BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03   

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BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03 (https://dejure.org/2004,515)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 3 AZR 550/03 (https://dejure.org/2004,515)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 3 AZR 550/03 (https://dejure.org/2004,515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Pensionskasse gegen den Gleichheitsgrundsatz; Diskriminierung auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit durch die Versorgungsregelungen der Pensionskasse; Anspruch auf eine höhere Betriebsrente wegen der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 2; ; EG Art. 141; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; EGV Art. 141; EGV Art. 234 Abs. 3
    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch Festlegung eines unterschiedlichen Rentenzugangsalters in den AVB einer Pensionskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung: Diskriminierung durch Altersgrenzenregelungen; Arbeitgeberhaftung bei Pensionskassenversorgung; Berechnung von Betriebsrentenanteilen, die auf die Zeit bis zum 17. Mai 1990 und die Zeit danach zurückgehen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlechtsspezifische Altersgrenzenregelung diskriminierend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Geschlechtsdiskriminierung in der Leistungsordnung einer Pensionskasse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsdiskriminierung in der Leistungsordnung einer Pensionskasse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Gleich hohe Betriebsrenten für Männer und Frauen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.9.2004)

    Höhere Betriebsrenten für viele Männer // Arbeitgeber muss für Gleichstellung mit Frauen sorgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 1
  • NZA 2005, 1239
  • VersR 2006, 720
  • BB 2006, 336
  • DB 2005, 507
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den Arbeitgeber.

    Daran, dass es sich um eine "sonstige Vergütung" iSv. Art. 141 Abs. 2 EG handelt, ändert auch der Umstand nichts, dass eine Versorgungsleistung nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine von ihm eingeschaltete, rechtlich selbständige Stelle wie eine Pensionskasse erbracht werden soll (EuGH 28. September 1994 - Rs. C-200/91 - Coloroll - EuGHE I 1994, 4389, Rn. 20 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 mwN).

    Die für die begünstigte Arbeitnehmergruppe geltenden Regeln sind auch für die benachteiligte Gruppe maßgeblich (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.).

    Die sich aus dieser Pflicht zu diskriminierungsfreier Anspruchsberechnung ergebenden Differenzbeträge schuldet nicht nur die streitverkündete Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.), sondern auch die Beklagte (vgl. auch Steinmeyer BetrAV 2004, 436, 439).

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Daran, dass es sich um eine "sonstige Vergütung" iSv. Art. 141 Abs. 2 EG handelt, ändert auch der Umstand nichts, dass eine Versorgungsleistung nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine von ihm eingeschaltete, rechtlich selbständige Stelle wie eine Pensionskasse erbracht werden soll (EuGH 28. September 1994 - Rs. C-200/91 - Coloroll - EuGHE I 1994, 4389, Rn. 20 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 mwN).

    In seinem Urteil vom 28. September 1994 (- Rs. C-200/91 - Coloroll - EuGHE I 1994, 4389, Rn. 90 f. = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57) hat der Europäische Gerichtshof darauf erkannt, dass Leistungen dann nicht unter Art. 119 EG-Vertrag (jetzt: Art. 141 EG) fallen, wenn sie auf freiwillig und zusätzlich vom Arbeitnehmer übernommene Beiträge zurückgehen und gesondert und nach dem Wert der gezahlten Beiträge berechnet werden.

    Entscheidend sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die auch vorliegend erfüllten Merkmale einer vom Versicherten unabhängig vom Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich übernommenen Beitragspflicht und die gesonderte Behandlung der sich aus diesen Beiträgen ergebenden Versorgungsrechte: "Zusätzliche Leistungen, die auf freiwilligen Beitragszahlungen der Arbeitnehmer beruhen, fallen ... nicht in den Anwendungsbereich des Art. 119, soweit ein Betriebsrentensystem den ihm angeschlossenen Personenkreis lediglich den erforderlichen organisatorischen Rahmen hierfür zur Verfügung stellt." (EuGH 28. September 1994 - Rs. C-200/91 - aaO, Rn. 93).

  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den Arbeitgeber.

    Die sich aus dieser Pflicht zu diskriminierungsfreier Anspruchsberechnung ergebenden Differenzbeträge schuldet nicht nur die streitverkündete Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.), sondern auch die Beklagte (vgl. auch Steinmeyer BetrAV 2004, 436, 439).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht hinzunehmen hinsichtlich der Versorgungsanwartschaften, die auf die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung in Sachen "Barber" (EuGH 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 4) zurückgehen (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Dieser Verschaffungsanspruch (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) ergibt sich heute aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht hinzunehmen hinsichtlich der Versorgungsanwartschaften, die auf die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung in Sachen "Barber" (EuGH 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 4) zurückgehen (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13).
  • LAG Hessen, 23.07.2003 - 8 Sa 739/02

    Gebot der Lohngleichheit von Männern und Frauen; Berechnung einer Alterspension

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Auf die Revisionen der Parteien und der Streitverkündeten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2003 - 8 Sa 739/02 - aufgehoben.
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht hinzunehmen hinsichtlich der Versorgungsanwartschaften, die auf die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung in Sachen "Barber" (EuGH 17. Mai 1990 - Rs. C-262/88 - EuGHE I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 4) zurückgehen (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Art. 141 EG ist ebenso wie die Vorgängerbestimmung des Art. 119 EG-Vertrag in Deutschland als einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar geltendes Recht (EuGH 8. April 1976 - Rs. 43/75 - Defrenne - EuGHE Erster Teil 1976, 455 f., 472 f.; BAG 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
    Hierzu zählen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (EuGH 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 - Bilka - EuGHE Zweiter Teil 1986, 1607 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 10).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auf solche Zusagen passt weder die gesetzliche Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht des § 2 BetrAVG (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 1) .

    Damit hat sie im Arbeitsvertrag eine typische betriebsrentenrechtliche Versorgungszusage erteilt, aufgrund derer sie verpflichtet ist, dem Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu verschaffen (vgl. BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 1) .

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Mit ihr werden keine künftigen Versorgungsleistungen versprochen, wie dies § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verlangt, sondern nur zusätzliche Zahlungen während des aktiven Arbeitslebens, die vergleichbar vermögenswirksamen Leistungen zur Bildung von Vermögen oder von Versorgungsanwartschaften an Dritte auszuzahlen sind und bei denen der Arbeitnehmer das volle Anlage- und Insolvenzrisiko trägt (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 1) .

    Die reguläre Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des Versorgungsversprechens stand damit nicht in seinem freien Belieben (vgl. zu diesem Aspekt: BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47; 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 1) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Die reguläre Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des Versorgungsversprechens stand damit nicht in seinem freien Belieben (vgl. zu diesem Aspekt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47; 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 1) .

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Februar 2015 (- 3 AZR 65/14 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

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   BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 550/03   

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