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   BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01   

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BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01 (https://dejure.org/2002,6607)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2002 - 3 AZR 561/01 (https://dejure.org/2002,6607)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 (https://dejure.org/2002,6607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Versorgungsfähige Bezüge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Betriebsrente; Berücksichtigung von Vergütungen für Überstunden und Rufbereitschaften; "Regelmäßige" Bezüge; Betriebliche Übung; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung; Gleichbehandlung - Auslegung; versorgungsfähige Bezüge; "letztes Grundgehalt"; "regelmäßige monatliche Bezüge"; "fallweise bezahlte Überstunden"; Rufbereitschaften; betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 296/86

    Voraussetzungen für regelmäßige Überstunden und deren regelmäßige Bezüge -

    Auszug aus BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01
    Er hat sich auf das nichtveröffentlichte Urteil des Senats vom 25. August 1987 (- 3 AZR 296/86 -) berufen, das sich bereits mit der Auslegung der auch im vorliegenden Fall umstrittenen Versorgungsregelung befaßt hatte.

    Die Beklagte hat sich gegen die im Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 3 AZR 296/86 - vertretene Auslegung gewandt.

    Der Senat ist im nichtveröffentlichten Urteil vom 25. August 1987 (- 3 AZR 296/86 -) zu dem Ergebnis gelangt, von regelmäßigen Überstunden und in deren Folge von regelmäßigen Bezügen sei nach Wortsinn und Rechtssprache dann auszugehen, "wenn sie in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum angefallen und auch in Zukunft zu erwarten" seien.

  • LAG Köln, 10.08.2001 - 11 Sa 1006/00

    Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Überstunden; Rufbereitschaft; Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. August 2001 - 11 Sa 1006/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 628/02

    Versorgungsfähige Bezüge - Vergütung für Rufbereitschaften

    Der Senat hielt im Urteil vom 19. November 2002 (- 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84) an seiner früheren Auslegung nicht fest.

    Bei der Rufbereitschaftsvergütung handelte es sich daher zwar um einen "monatlichen", aber nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht um einen "regelmäßigen" Bezug (vgl. dazu BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 1 der Gründe).

    Eine attributive Verwendung des Adjektivs "regelmäßig" ist von der adverbiellen und prädikativen Verwendung zu unterscheiden und deutet daraufhin, dass eine Gleichsetzung des Wortes "regelmäßige" mit den Worten "in der Regel" nicht gewollt war (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - aaO, zu I 1 a der Gründe).

    Dagegen regelt Abschnitt VIII B RL 58 und 68, ob variable Vergütungsbestandteile überhaupt ruhegehaltsfähig sind (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 3 der Gründe).

    Diese gleichmäßige Aufeinanderfolge ist auch nach allgemeinem Sprachgebrauch für "regelmäßige Bezüge" typisch (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 a der Gründe).

    Damit kommt es auf die Art der Bezahlung an (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 b der Gründe).

    Es gibt keinen stichhaltigen Grund, in die Versorgungsordnung eine Lücke hinein zu interpretieren (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 c der Gründe).

    Den RL 58/68 ist zu entnehmen, dass die Vergütung für unterschiedlich anfallende Rufbereitschaften nicht berücksichtigt wird (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 3 a der Gründe).

    Wird nach tatsächlich abgeleisteten Rufbereitschaften abgerechnet, so verfügt der Arbeitnehmer über keine gesicherte Rechtsposition (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 3 b der Gründe).

  • LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13

    Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der

    Abänderungsklage nach Änderung der BAG-Rechtsprechung 19.11.2002, 3 AZR 561/01.

    Schließlich sei durch die Entscheidung des BAG vom 19. November 2002 (3 AZR 561/01) eine Rechtssprechungsänderung hinsichtlich der Ermittlung des pensionsfähigen Einkommens erfolgt, so dass die Überstundenvergütungen nicht mehr einzubeziehen seien.

    Schließlich habe der Erblasser unter Zugrundelegung der Ausführungen des BAG vom 19. November 200 (3 AZR 561/01) weder gleichmäßig hohe noch regelmäßige Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütungen erhalten.

    Zum einen habe das Bundesarbeitsgericht seine Auslegung bezogen auf die Berücksichtigung von Überstundenvergütung bei der Ermittlung des pensionsfähigen Einkommens mit der Entscheidung vom 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - geändert.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu der hier maßgeblichen Versorgungsordnung ausgeführt, es halte an der Auslegung, dass Überstunden als regelmäßige Bezüge in das pensionspflichtige Entgelt einzubeziehen seien, wenn sie in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum angefallen und auch in Zukunft zu erwarten seien (so BAG, 25. August 1987, 3 AZR 296/86, juris, Rz. 14), nicht fest.

    Überstunden jedoch, die entsprechend dem jeweiligen Arbeitsanfall und damit nach der von Fall zu Fall aufgewandten Arbeitszeit entlohnt würden, würden nicht dazu gehören (BAG, 19. November 2002, 3 AZR 561/01, juris, Rz. 25).

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Der Begriff Bruttomonatsgehalt bezieht sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23; 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe) .

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe) .

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Der Begriff Bruttomonatsgehalt bezieht sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84) .

    Hätten variable Bezüge einbezogen werden sollen, so hätte es zur Vermeidung von Zufallsergebnissen einer Durchschnittsberechnung über einen repräsentativen Referenzzeitraum bedurft (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Das Versorgungsziel wie auch die Nettoobergrenze sind keine - objektiv - vorgegebenen Größen, sondern ergeben sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 10. März 2009 - 3 AZR 199/08 - Rn. 19; 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

    Der Wortbestandteil "Monatsentgelt" lässt erkennen, dass auf den monatlichen Zahlungs- und Abrechnungszeitraum abzustellen ist (zum Begriff "Bruttomonatsgehalt" vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22; 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe) .

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (vgl. bereits BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe) .

  • BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08

    Betriebliche Altersversorgung - maßgebliche Bezüge

    Die Ausdrücke "Monatsgehalt" und "monatliche Bezüge" beziehen sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84).

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des

    Die Betriebspartner haben mit der Herausnahme allein der Überstunden- bzw. sonstigen Zuschläge aus dem Brutto-Grundgehalt nicht zum Ausdruck gebracht, dass nur regelmäßige Bezüge für die Bemessung der Betriebsrente Bedeutung haben und die Bemessungsgrundlagen damit zugleich von Zufälligkeiten und Einflussnahmen des Arbeitnehmers freigehalten werden sollten (vgl. zu dieser Konstellation BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 -AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 b der Gründe; 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 3 der Gründe).

    Das Versorgungsziel ist dabei keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 3 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens -

    Das "Grundgehalt" ist gekennzeichnet durch kontinuierliche Wiederkehr und konstante Höhe (vgl. BAG, Urteil vom 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23).

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei der Wortlaut und Systematik im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 AZR 433/14 - BeckRS 2016, 66944 Rz. 21 m. w. N.; vom 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23).

  • LAG Köln, 19.10.2016 - 11 Sa 120/16

    Betriebliche Altersversorgung; Monatsverdienst

    Der Ausdruck "monatlich" bezieht sich auf die die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl.: BAG, Urt. v. 19.11.2002 - 3 AZR 561/01 - BAG, Urt. v. 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - ).

    Eine gesicherte Rechtsposition, wonach der Kläger mit Zahlungen in bestimmter Höhe rechnen konnte (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 19.11.2002 - 3 AZR 561/01 - ), ist nicht erkennbar.

  • LAG Köln, 04.04.2012 - 9 Sa 976/11

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 401/13

    Auslegung eines Versorgungsplans - Berücksichtigung einer tariflichen Nachtzulage

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 272/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2006 - 9 Sa 867/05

    Eingruppierung: Grundsatz der Gleichbehandlung bei freiwilliger Gehaltserhöhung;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 271/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 273/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 274/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1209/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 295/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1210/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 9 Sa 319/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

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