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   BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81   

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https://dejure.org/1983,233
BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 (https://dejure.org/1983,233)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 (https://dejure.org/1983,233)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 (https://dejure.org/1983,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle - Richtlinien des Unternehmensverbandes Ruhrbergbau über die Ablösung von Hausbrandkohlenansprüchen - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 61
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65

    Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Das gilt insbesondere für das von der Revision angezogene Urteil vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 528/65 - (BAG 18, 308 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Bergbau).

    Allerdings wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz verneint, wenn ein Tarifvertrag (es handelte sich um den ArbMTV vom 7. April 1953) allein für die beim Inkrafttreten aktiven Arbeitnehmer Verbesserungen einführt und die Rentner von Verbesserungen ausschließt (BAG 18, 308, 312 = AP, aaO, zu 4 der Gründe).

    Eine Unterscheidung ergab sich nur im Falle der Zechenstillegung (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Mai 1966, aaO).

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 673/76

    Deputatanspruch - Lieferung von Gütern - Eigene Produktion des

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Allerdings beruht das Recht auf Bezug von Hausbrand aus der eigenen Produktion des Arbeitgebers, das sogenannte Kohledeputat, auf alter Bergsitte und hat seine rechtliche Wurzel in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Boldt in Anm. zu BAG, Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 673/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Deputat).

    Das Bundesarbeitsgericht hatte bisher keinen Anlaß zu entscheiden, ob die Fürsorgepflicht eine so weitgehende Umgestaltung vertraglicher oder tariflicher Rechte gebieten könnte; es gelangte jeweils unter Abwägung aller Umstände zu einem Interessenausgleich im Einzelfall (vgl. zum Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Deputatansprüchen bei Veränderung der Verhältnisse BAG, Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 673/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Boldt und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 1088/77 - BAG 32, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Wolf).

  • BAG, 06.06.1974 - 3 AZR 44/74

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Der Senat hat sich bisher in drei Entscheidungen mit der Zulässigkeit von Stichtagsregelungen unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes befaßt, und zwar in den Urteilen vom 6. Juni 1974 (BAG 26, 178 = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Schröder), vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck) und vom 11. September 1978(- 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Herschel).

    Für die in den Richtlinien vom 13. April 1976 getroffene Unterscheidung beruft sich die Beklagte vor allem auf das Urteil des Senats vom 6. Juni 1974 (aaO), wonach es zulässig ist, aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgungsordnung nur für solche Arbeitnehmer zu verbessern, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand treten (aaO, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es, bei der Bildung von Gruppen willkürlich vorzugehen; er fordert, daß nur in einer sachgerechten Weise unter Berücksichtigung der vom Arbeitsrecht anerkannten Wertungen unterschieden wird (Urteil des Senats vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 b der Gründe).

    Der Senat hat sich bisher in drei Entscheidungen mit der Zulässigkeit von Stichtagsregelungen unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes befaßt, und zwar in den Urteilen vom 6. Juni 1974 (BAG 26, 178 = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Schröder), vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck) und vom 11. September 1978(- 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Herschel).

  • BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 1088/77

    Bergbauunternehmen - Aktive Arbeitnehmer - Barabgeltung des Hausbrandanspruchs -

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Das Deputat ist nach alter Tradition an den Bedarf des Bezugsberechtigten gebunden (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 1088/77 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Deputat, zu 3 der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hatte bisher keinen Anlaß zu entscheiden, ob die Fürsorgepflicht eine so weitgehende Umgestaltung vertraglicher oder tariflicher Rechte gebieten könnte; es gelangte jeweils unter Abwägung aller Umstände zu einem Interessenausgleich im Einzelfall (vgl. zum Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Deputatansprüchen bei Veränderung der Verhältnisse BAG, Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 673/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Boldt und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 1088/77 - BAG 32, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Wolf).

  • BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77

    Auslegung eines Sozialplans - Hausbrand

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Entgegen der Ansicht der Beklagten waren die Tarifvertragsparteien zwar nicht gehindert, tarifliche Ansprüche zugunsten der Rentner zu begründen (BAG, Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II 3 a der Gründe), sie haben das aber nicht getan, sondern die Arbeitgeber des Ruhrbergbaues auf das Regelungsmittel der Gesamtzusage verwiesen.
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Der Senat hat sich bisher in drei Entscheidungen mit der Zulässigkeit von Stichtagsregelungen unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes befaßt, und zwar in den Urteilen vom 6. Juni 1974 (BAG 26, 178 = AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Schröder), vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck) und vom 11. September 1978(- 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Herschel).
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Der ursprünglich auf Naturallieferung von Kohle beschränkte Deputatanspruch ist weithin in einen Lohn- oder Versorgungsanspruch umgewandelt worden ist (BAG 36, 39, 44 f. = AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Boldt, aaO).
  • BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 1078/77

    Beschäftigungsanspruch - Öffentlicher Dienst - Beschäftigung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81
    Das Bundesarbeitsgericht hatte bisher keinen Anlaß zu entscheiden, ob die Fürsorgepflicht eine so weitgehende Umgestaltung vertraglicher oder tariflicher Rechte gebieten könnte; es gelangte jeweils unter Abwägung aller Umstände zu einem Interessenausgleich im Einzelfall (vgl. zum Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Deputatansprüchen bei Veränderung der Verhältnisse BAG, Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 673/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Boldt und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 1088/77 - BAG 32, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Deputat mit Anm. von Wolf).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe, BAGE 44, 61) .
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nicht allein deshalb vor, weil - wie hier - die Verbesserungen für die aktiven Arbeitnehmer nicht auf die Rentner erstreckt werden (vgl. Senat 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - BAGE 44, 61, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Entscheidend sind die Gründe, die sich hinter der Stichtagsregelung verbergen (BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - BAGE 44, 61, 67).
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