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   BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04   

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https://dejure.org/2006,2238
BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 (https://dejure.org/2006,2238)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 (https://dejure.org/2006,2238)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 (https://dejure.org/2006,2238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Rechtsansprüchen bei der betrieblichen Altersversorgung; Anforderungen an einen einseitigen Widerruf arbeitgeberseitiger Leistungen; Annahme einer Teilkündigung bei Widerruf der Versorgungszusage; Rechtfertigung eines Eingriffs in die Versorgungsordnungen; ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BetrAVG § 1 Auslegung; ; BGB § 242; ; BetrVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BGB § 242; BetrVG § 75
    Betriebliche Altersversorgung - Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtversorgungszusage: Voraussetzungen für den Widerruf ? Keine generelle Anpassungspflicht des Arbeitgebers im Fall des Abbaus einer Überversorgung in Versorgungssystem, von dem nur ein Teil der Beschäftigten erfasst wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1431 (Ls.)
  • DB 2006, 1621
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Allerdings sind auch die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen nach § 75 BetrVG an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B III 2 der Gründe; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 -BAGE 104, 220, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 2 d bb (2) der Gründe).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Tatbestandliche Voraussetzung der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist eine verteilende Entscheidung durch den Arbeitgeber (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - BB 2006, 440, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Einer Annahmeerklärung der Arbeitnehmer bedarf es nicht; eine solche Erklärung ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten (§ 151 BGB; BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, zu C II 1 a der Gründe).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Die Einführung der nettolohnbezogenen Obergrenze diente dem rechtmäßigen Abbau einer Überversorgung (vgl. BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - BGHZ 103, 370; 16. März 1988 - IVa ZR 142/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 25).
  • LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03

    Altersversorgungszusage, Widerruf

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2004 - 3 Sa 1400/03 - aufgehoben.
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    In der betrieblichen Altersversorgung bewirkt der Ausschluss von Rechtsansprüchen lediglich, dass ein Widerrufsrecht besteht, das an sachliche Gründe gebunden ist (Senat 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80, zu IV 1 a der Gründe).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Die Einführung der nettolohnbezogenen Obergrenze diente dem rechtmäßigen Abbau einer Überversorgung (vgl. BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - BGHZ 103, 370; 16. März 1988 - IVa ZR 142/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 25).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B III 2 der Gründe; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 -BAGE 104, 220, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Die unter einem Widerrufsvorbehalt stehende Gesamtzusage kann dann so widerrufen werden, wie sie erteilt worden ist (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 -).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Die für Vergütungsabreden entwickelten Grundsätze gelten auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - DB 2006, 1621, zu II 2 b dd (1) der Gründe).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich der Kläger nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06

    Altersversorgungszusage, Widerruf

    (im Anschluss an BAG 24.01.2006, Az 3 AZR 583/04).

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 07.10.2004 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des zurückverweisenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 - verwiesen.

    Er wurde zudem in der Betriebsstätte des Klägers in einer Weise bekannt gemacht, die es diesem typischerweise ermöglichte, davon Kenntnis zu nehmen (BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04; BAG vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02; BAG vom 24.01.2005 - 3 AZR 583/04).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auch Gesamtzusagen kommen durch eine Willenserklärung des Arbeitgebers und eine Annahme durch die Arbeitnehmer, deren Zugang nach § 151 BGB entbehrlich ist, zustande (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    Dieses Auslegungsergebnis ist auf Grund der allgemeinen Auslegungsregeln eindeutig, so dass für eine Anwendung der Unklarheitenregel (nunmehr kodifiziert in § 305c Abs. 2 BGB) kein Raum ist (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    Dieses Auslegungsergebnis ist auf Grund der allgemeinen Auslegungsregeln eindeutig, so dass für eine Anwendung der auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie sie hier vorliegen, anzuwendenden Unklarheitenregel (nunmehr kodifiziert in § 305c Abs. 2 BGB) kein Raum ist (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich die Klägerin nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss (vgl. Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich die Klägerin nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss (vgl. Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09

    Nichtige Anpassung der Betriebsrente bei Beschränkung der Anpassungsverpflichtung

    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich die Klägerin nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss ( BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1) .
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 460/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 19 Sa 1791/09

    Versicherungsrechtlicher Anspruch des begünstigten Arbeitnehmers auf Zahlung

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 831/10

    Bestehen einer betrieblichen Alterversorgung auf Grund der Erteilung einer

  • ArbG Dortmund, 19.01.2007 - 5 Ca 1895/06

    Zahlung einer Betriebsrente

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