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   BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86   

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BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86 (https://dejure.org/1987,547)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1987 - 3 AZR 6/86 (https://dejure.org/1987,547)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 (https://dejure.org/1987,547)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 158
  • FamRZ 1988, 498 (Ls.)
  • VersR 1988, 306
  • BB 1988, 834
  • DB 1988, 347
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.09.1979 - 1 BvR 92/79
    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat gegen diese Entscheidungen gerichtete und auf Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluß vom 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - AP Nr. 182 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183 a zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Deshalb kann auch die sog. Unklarheitenregel keine Auslegung zu Lasten der Beklagten rechtfertigen (zur Auslegung unklarer Versorgungsregelungen vgl. BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB).
  • BVerfG, 29.02.1980 - 1 BvR 1231/79

    Verfassungsmäßigkeit der Getrenntlebensklausel in einer betrieblichen

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat gegen diese Entscheidungen gerichtete und auf Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluß vom 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - AP Nr. 182 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183 a zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, die Zusage einer Witwenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen (BAGE 24, 370 = AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 06.09.1979 - 3 AZR 358/78

    Versorgungszusage - Zusage - Zahlung einer Witwenrente - Härtefall -

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, die Zusage einer Witwenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen (BAGE 24, 370 = AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71

    Versorgungsordnung - Witwenrente

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, die Zusage einer Witwenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen (BAGE 24, 370 = AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Deshalb kann auch die sog. Unklarheitenregel keine Auslegung zu Lasten der Beklagten rechtfertigen (zur Auslegung unklarer Versorgungsregelungen vgl. BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB).
  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Deshalb kann auch die sog. Unklarheitenregel keine Auslegung zu Lasten der Beklagten rechtfertigen (zur Auslegung unklarer Versorgungsregelungen vgl. BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
    Es trifft nicht zu, daß im Recht der betrieblichen Altersversorgung zugunsten der Hinterbliebenen vertraglich unabdingbare Besitzstände bestünden, die eine Scheidung überdauern müßten (so Uhle in dem für den vorliegenden Rechtsstreit erstatteten Rechtsgutachten vom 11. Januar 1985; ebenso Schröder, FamRz 1973, 244 ff.).
  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

    Mithin ist er grundsätzlich berechtigt, die Versorgung hinterbliebener Ehegatten an zusätzliche Voraussetzungen zu knüpfen (BAG v. 19.12.2000 - 3 AZR 186/00, NZA 2001, 1260; BAG v. 26.8. 1997 - 3 AZR 235/96, NZA 1998, 817; BAG v. 11.8. 1987 - 3 AZR 6/86, NZA 1988, 158; vgl. auch BAG v. 20.4. 2010, a.a.O.).

    Entsprechend kann der Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 11.8. 1987, a.a.O; BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262) ausführt, nur diejenige Ehefrau hinterbliebenenversorgungsberechtigt ausstatten, welche die Berufsarbeit des rentenberechtigten Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hatte.

    Ein solcher Fall einer Versorgungsehe kann auch bei Wiederheirat eines früheren Ehegatten nicht generell ausgeschlossen werden (so bereits BAG v. 11.8. 1987, a.a.O., unter II. 4.).

    Die Annahme, eine durch die getroffene und wirksame Spätehenklausel an sich nicht versorgungsberechtigte Ehefrau nach der Wiederheirat nach Eintritt des Versorgungsfalles in den Kreis der (wieder) Hinterbliebenenversorgungsberechtigten aufzunehmen, setzte voraus, dass in der Versorgungsordnung ein entsprechender Vermutungstatbestand geschaffen wäre (so bereits BAG v. 11.8. 1987, a.a.O.).

    Dabei hat er im Rahmen der Vertragsfreiheit einen Ermessenspielraum, auf welche Weise die Begrenzung der Versorgungsansprüche erfolgen soll, sei es durch Aufnahme einer Spätehenklausel (dazu oben II. 2. c.), durch Festsetzung einer bestimmten Ehedauer als Voraussetzung für den Erhalt von Hinterbliebenenversorgungsansprüchen (etwa BAG v. 11.8. 1987, a.a.O.), etc. Wie oben (II. 2. c.) ausgeführt, sind Späteheklauseln, welche Ehegatten von einer Hinterbliebenenversorgung ausnehmen, die den Arbeitnehmer erst nach Erreichen eines bestimmten Alters oder nach dessen Eintritt in den Ruhestand geehelicht haben, von der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ausnehmen, statthaft (dazu auch Höfer , a.a.O., Rz. 886 m.w.N.).

    Demzufolge ist er ebenso berechtigt, die eingeführte Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Eheschließung vor Ruhestandseintritt, abhängig zu machen und auf diese Weise bestimmte Gruppen von Hinterbliebenen der Arbeitnehmer von dieser Versorgung auszuschließen(BAG 20.4. 2010, a.a.O., unter Rz. 74 [juris]; BAG 19.2. 2002, a.a.O., unter Rz. 24 ff. [juris]; BAG 19.12.2000, a.a.O., unter Rz. 27 [juris]; BAG v. 11.8. 1987, a.a.O., unter Rz. 28 [juris]).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 115, 317).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Damit wird der "mittelbaren Mitwirkung am Wohlergehen des Unternehmens" Rechnung getragen (vgl. dazu BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2, zu II 3 der Gründe).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Eine Ehemindestdauer als Voraussetzung einer Hinterbliebenenversorgung verstößt nicht gegen grundrechtliche Wertmaßstäbe (BVerfG, Beschluss vom 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - [...]; BAG, Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - DB 1988, 347).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Dementsprechend ist er grundsätzlich berechtigt, sie von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen (BAG Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung = Heither, ES-BetrAVG 3200/1, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    In einem Urteil vom 11. August 1987 (- 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2) entschied der Senat über eine Regelung, wonach der Anspruch auf Witwenversorgung voraussetzte, daß die Ehe vor dem Eintritt des Versorgungsfalles oder vor dem vorzeitigen Ausscheiden geschlossen worden war und bis zum Zeitpunkt des Todes des Ehemannes mindestens zwei Jahre bestanden hatte.
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

    Dabei kann es insbesondere auch sachgerecht sein, wenn Witwenbezüge nur einer Witwe desjenigen Arbeitnehmers zustehen sollen, welche die Berufsarbeit des Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hat (vgl. BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe

    Die sog. Unklarheitenregel ist nur dann anwendbar, wenn nach Ausschöpfen aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bestehen bleibt (BAG Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 2 der Gründe).

    Er muß überhaupt keine Witwenversorgung versprechen (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu III 2 der Gründe).

  • LAG Hamm, 17.12.1991 - 6 Sa 1212/91

    Wirksamkeit einer Versorgungsordnung; Versorgungsordnung; Witwenversorgung;

    Ebenso BAG-Urteil vom 11.8.1987, DB 1988 S. 347 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2.

    Für einen ähnlich gelagerten Fall ebenso BAG-Urteil vom 11.8.1987, DB 1988 S. 347 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung.

    Ähnlich BAG-Urteil vom 11.8.1987, DB 1988 S. 347 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG interbliebenenversorgung.

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Dem Interesse des Arbeitnehmers an einer angemessenen Versorgung seiner Familienangehörigen steht das finanzielle Interesse des Arbeitgebers, der eine betriebliche Versorgung ohne Begünstigung der Hinterbliebenen versprechen kann (Senatsurteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung), an einer Begrenzung der Versorgungslasten gegenüber.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10767/07

    Änderung einer Rechtsanwaltsversorgungssatzung; Versorgungsehe

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 635/06

    Auslegung einer Versorgungsvereinbarung - Beitragszusage oder Zusage nach BetrAVG

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdiskriminierung,

  • LAG München, 18.10.2000 - 9 Sa 392/00

    Betriebliche Altersversorgung: Witwenrente - Voraussetzungen

  • LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90

    Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen

  • LAG Bremen, 26.03.1998 - 1 TaBV 9/98

    Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

  • LAG Köln, 26.07.2002 - 4 Sa 232/02

    Betriebliche Altersversorgung, ergänzende Auslegung, versicherungsmathematischer

  • LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97

    Anwartschaft auf eine betriebliche Witwenrente der Ehefrau des Arbeitnehmers;

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02

    Anspruch der Wahlvorschlagsliste gegen den Wahlvorstand auf Zulassung zur

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