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   BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88   

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BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88 (https://dejure.org/1990,14)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1990 - 3 AZR 641/88 (https://dejure.org/1990,14)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 (https://dejure.org/1990,14)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 u. 2 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 5, § 10 Abs. 3 Nr. 2; EStG § 40b
    Betriebliche Altersversorgung: Gehaltsumwandlung in Direktversicherung als betriebliche Versorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenzschutz - Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 215
  • NJW 1991, 717
  • NJW-RR 1991, 473 (Ls.)
  • ZIP 1991, 49
  • MDR 1991, 281
  • NZA 1991, 144
  • VersR 1991, 241
  • BB 1991, 482
  • BB 1991, 72
  • DB 1990, 2475
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 a der Gründe, m.w.N., und zuletzt Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das Bestehen oder Nichtbestehen einer betrieblichen Altersversorgung hängt nicht von den Anlässen und Gründen ab, die zu einer Versorgungszusage führten (BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -).

  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 184/87

    Mißbrauch - Insolvenzsicherung - Rentenerhöhung - Anpassung - Wegfall des

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    c) § 7 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG enthält zwar eine widerlegbare Vermutung für die Annahme einer mißbräuchlichen Beleihung (BAGE 60, 228, 236 = AP Nr. 21 zu § 16 BetrAVG ).
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Je stärker der Entgeltcharakter betont wird (vgl. unter anderem BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG : Treuebruch; 32, 303; 32, 317 = AP Nr. 7 und 8 zu § 16 BetrAVG ), desto eher sind Barlohn und betriebliche Altersversorgung austauschbar und desto mehr spricht für eine formale Abgrenzung.
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Je stärker der Entgeltcharakter betont wird (vgl. unter anderem BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG : Treuebruch; 32, 303; 32, 317 = AP Nr. 7 und 8 zu § 16 BetrAVG ), desto eher sind Barlohn und betriebliche Altersversorgung austauschbar und desto mehr spricht für eine formale Abgrenzung.
  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Für die Anwendung der Regeln über einen Beweis des ersten Anscheins fehlen im vorliegenden Fall sowohl ein hinreichend zuverlässiger Erfahrungssatz als auch ein formelhafter, typischer Geschehensablauf, der so sehr das Gepräge des üblichen und Gewöhnlichen trägt, daß demgegenüber die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. BGH Urteil vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 - VersR 1956, 84 f.).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 a der Gründe, m.w.N., und zuletzt Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78

    Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust -

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88
    Je stärker der Entgeltcharakter betont wird (vgl. unter anderem BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG : Treuebruch; 32, 303; 32, 317 = AP Nr. 7 und 8 zu § 16 BetrAVG ), desto eher sind Barlohn und betriebliche Altersversorgung austauschbar und desto mehr spricht für eine formale Abgrenzung.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Bei einer Entgeltumwandlung vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Anspruch auf Barauszahlung endgültig untergeht und durch eine Versorgungsanwartschaft ersetzt wird (vgl. BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 65, 215; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7; vgl. auch Nr. 2 der Entgeltumwandlungsvereinbarung vom 2./3. November 2004).

    Der Senat hatte bereits mit Urteil vom 26. Juni 1990 (- 3 AZR 641/88 - zu I der Gründe, BAGE 65, 215) entschieden, dass für eine Einschränkung des Begriffs der betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlungen kein stichhaltiger Grund besteht und auch diese Form der betrieblichen Altersversorgung insolvenzgeschützt ist.

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Bereits vor der Einführung von § 1 Abs. 5 BetrAVG aF durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) war von der Rechtsprechung anerkannt, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegen kann, wenn die Versicherungsprämien vereinbarungsgemäß anstelle der Vergütung auf das Leben des Arbeitnehmers gezahlt werden (vgl. BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - zu I 2 a aa bis cc der Gründe, BAGE 65, 215) .
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94

    Insolvenzschutz nach Beleihung einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

    Die Voraussetzungen eines Versicherungsmißbrauchs sind in § 7 Abs. 5 BetrAVG geregelt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer zwar wirtschaftliche Schwierigkeiten seines Arbeitgebers bekannt sind, er aber angenommen hat und auch annehmen durfte, daß die vorgesehene Sanierung erfolgreich sein werde und die Insolvenzsicherung nicht in Anspruch genommen werden müsse (Fortführung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe).

    Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind auf Beleihungen der Ansprüche aus Direktversicherungen nicht anwendbar (Bestätigung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe).

    § 7 Abs. 2 und 5 BetrAVG hat aber bewußt davon abgesehen, bei jeder Gefahrerhöhung oder bei jeder nachträglichen Zustimmung zu einer Beleihung den Insolvenzschutz auszuschließen (Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    aa) Da § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG Mißbrauchstatbestände umschreibt und die Sanktion (Fehlen des Versicherungsschutzes) den Arbeitnehmer trifft, muß dieser nach dem Normzweck des § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG an einer mißbräuchlichen Maßnahme, hier also an einer mißbräuchlichen Beleihung, beteiligt gewesen sein (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2953 und 2954; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 284).

    bb) Der Beklagte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, die die Einwendung nach § 7 Abs. 5 BetrAVG begründen sollen (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 2 der Gründe).

    c) Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind nicht anwendbar (BAGE 65, 215, 224 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe; zustimmend u.a. Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2956, 2960; Steinmeyer, BB 1992, 1553, 1558 f.; a.A. u.a. Walther, BetrAV 1992, 254, 259 f. = SAE 1992, 268, 274 f.; differenzierend Otto, EWiR 1991, 1163 f.).

    Wie der Senat im Urteil vom 26. Juni 1990 (aaO) näher ausgeführt hat, gilt § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG für Beleihungen weder direkt noch entsprechend.

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