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   BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76   

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BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 (https://dejure.org/1977,223)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 (https://dejure.org/1977,223)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1977 - 3 AZR 654/76 (https://dejure.org/1977,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - Billigkeitskontrolle - Dynamisierung der Renten aus der Sozialversicherung - Anpassung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Hälftigkeitsprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 294
  • NJW 1977, 2370
  • VersR 1977, 1138
  • DB 1977, 1804
  • DB 1977, 1903
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 97/54

    Anwendungsbereich des Regelungsgesetzes zu Art. 131 GG

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Es hat den Klageanspruch für die Zeit vor und nach dem 1. Januar 1975 allein nach den Grundsätzen beurteilt, die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor Erlaß des BetrAVG zur Anpassung betrieblicher Versorgungsleistungen entwickelt wurden (BAG 25, 146 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung).

    Wenn dagegen die Zusage auf eine bestimmte Geldleistung gerichtet sei, so sei das als Indiz dafür zu werten, daß die Betriebsrente von der Sozialversicherungsrente isoliert sei; dies gelte dann auch für die Frage, ob ein Anpassungsbedarf für die Betriebsrente vorliege (vgl. Fürer- Förster-Rössler, BetrAV 197» 56 [573 und dies. Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu 7 a und b ] ; Richardi, db 1976, 1718 [1722 zu VI]; ders. DB 1977, 207 [210 zu V 23).

    Zum anderen wird darauf verwiesen, daß mit der Anpassung die Beteiligung der Rentner am Produktivitätszuwachs beabsichtigt sei und dies nicht uneingeschränkt beim Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung verrechnet werden dürfe (vgl. Fürer-Förster-Rössler, BetrAV 1974, 56 [57 zu 3 f3; dies, in Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu 7 a und f]; Schaub-Schusinski- Ströer, Altersvorsorge, S. 95 Nr. 8; wohl auch Höhne in Heubeck-Höhne-Paulsdorff-Rau-Weinert, BetrAVG, § 16 Anm. 145).

    In BAG 25, 146 [166] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] und BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] hat der Senat es abgelehnt, solchen Erwägungen nachzugeben.

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Es hat den Klageanspruch für die Zeit vor und nach dem 1. Januar 1975 allein nach den Grundsätzen beurteilt, die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor Erlaß des BetrAVG zur Anpassung betrieblicher Versorgungsleistungen entwickelt wurden (BAG 25, 146 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung).

    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, die vom Senat (vgl BAG 25, 146 [16?] AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 4 der Gründe]) als schwierig bezeichnete Frage aufzugreifen und zu klären, ob und inwieweit es bei den Belangen der Versorgungsempfänger eine Rolle spielt, wenn sie neben der Betriebsrente eine Sozialversicherungsrente beziehen und deren Anpassung die Kaufkraft der Gesamtversorgung erhalten hat.

    In BAG 25, 146 [166] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] und BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] hat der Senat es abgelehnt, solchen Erwägungen nachzugeben.

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Nach dieser Vorschrift ist die Anpassung solcher betrieblicher Versorgungsleistungen zu prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. dazu die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/76 - AP Nr. 1 zu § 1 6 BetrAVG = DB 1976, 1435; die weitere Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG RdA 1976, 333 und die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977» 828).

    Der Senat hat in seiner zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG [zu VI der Gründe] = NJW 1977, 828 naher dargelegt, daß das Ausmaß der Teuerung der Änderung des Preisindexes für die Lebenshaltung von Vier-Personen- Arbeitnehmerhaushalten mit mittlerem Einkommen, Basisjahr 1970, zu entnehmen ist.

    Höhne hat in einem Beitrag (BB 1977, 508) erklärt, mit dieser Entscheidung seien, abgesehen von dem Gesamtversorgungsproblem, die Fragen geklärt, die bei der Anwendung von § 16 BetrAVG zu beachten seien.

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    § 16 BetrAVG in Verbindung mit der im Betriebsrentengesetz enthaltenen Regelung über die Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG) erlaubt jedoch folgende allgemeine Aussage: Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist nicht gleichzusetzen mit der wirtschaftlichen Notlage, die nach der Rechtsprechung zu einem Widerruf der Versorgungsleistungen berechtigt (BAG 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr. 157 und Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und die nach § 7 BetrAVG dazu führt, daß der Insolvenzschutz einsetzt (ebenso Richardi, DB 1976, 1718 [1721]; ders. in Anm. zu AP Nr. 3 und 4 zu § 16 BetrAVG [zu V 33).

    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß die Betriebspensionäre auf ihren früheren Betrieb und seine Arbeitnehmer Rücksicht nehmen müssen, weil dieser Betrieb und seine aktiven Arbeitnehmer die Erträge erwirtschaften, die notwendig sind, um u. a. auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen zu können (BAG 24, 63 [713 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 a der Gründe]).

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Es hat den Klageanspruch für die Zeit vor und nach dem 1. Januar 1975 allein nach den Grundsätzen beurteilt, die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor Erlaß des BetrAVG zur Anpassung betrieblicher Versorgungsleistungen entwickelt wurden (BAG 25, 146 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung).

    In BAG 25, 146 [166] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] und BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B V 2 der Gründe] hat der Senat es abgelehnt, solchen Erwägungen nachzugeben.

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Nach dieser Vorschrift ist die Anpassung solcher betrieblicher Versorgungsleistungen zu prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. dazu die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/76 - AP Nr. 1 zu § 1 6 BetrAVG = DB 1976, 1435; die weitere Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG RdA 1976, 333 und die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977» 828).

    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber bei seiner Regelung in Rechnung gestellt und ihr Anliegen, die Entwertung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Möglichkeit zu verhindern oder abzumildern, aufgegriffen und fortgeführt (vgl. die Entscheidung vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG [zu I 1 a der Gründe] = DB 1976, 14-35 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    BergGes zu verweisen (vgl. BAG 12, 311 C320 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur [zu IV 3 der Gründe]).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    c) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23. Mai 1977 (WM 1977, 778 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 2 2 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung) ausgesprochen, als Ausgangsbasis für die Anpassung könnten nach Lage des Palles auch die Preisverhält nisse im Zeitpunkt einer vor dem Eintritt des Pensionsfalles getroffenen Versorgungsabrede in Betracht kommen.
  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 37/76

    Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
    Nach dieser Vorschrift ist die Anpassung solcher betrieblicher Versorgungsleistungen zu prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. dazu die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/76 - AP Nr. 1 zu § 1 6 BetrAVG = DB 1976, 1435; die weitere Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG RdA 1976, 333 und die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977» 828).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    c) Der Senat hat stets betont, daß die Anpassung eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nicht verhindern und Arbeitsplätze nicht in Gefahr bringen darf (vgl. u.a. BAGE 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Je nach dem Umfang der Belastung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens könnte unter Umständen auch eine nur teilweise Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung den Grundsätzen der Billigkeit und des Vertrauensschutzes genügen (vgl. zu ähnlichen Überlegungen bei der ersten Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG: BAG 29, 294, 317 f. = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu C I und II der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Bereits in seinem Urteil vom 15. September 1977 (BAG 29, 294, 314 f. = AP Nr. 5 zu § 16 Betr. AVG, zu B II 3 b (1) der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine entsprechende Begrenzung geboten ist, weil der Arbeitgeber sonst Unverständnis und Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer befürchten müsse.

    Eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung darf nicht verhindert werden (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe).

    Insoweit müssen die Pensionäre auf ihren früheren Betrieb und die aktiven Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, weil diese den Ertrag erwirtschaften, der auch für die künftigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung notwendig ist (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe, und BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe).

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