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   BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85   

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BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85 (https://dejure.org/1987,684)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1987 - 3 AZR 662/85 (https://dejure.org/1987,684)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 (https://dejure.org/1987,684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer Betriebsrente durch gesetzliche Insolvenzsicherung - Berechnungsgrundlage bei Änderung der ursprünglichen Betriebsvereinbarung - Zweckbestimmung einer Absenkung von Versorgungsverbindlichkeiten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 138
  • ZIP 1988, 117
  • NZA 1988, 732
  • BB 1988, 412
  • DB 1988, 291
  • JR 1988, 352
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG trifft dann zwar den Träger der Insolvenzsicherung die Ausfallhaftung; der PSV tritt in die Verbindlichkeit ein, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erfüllen hätte (zum Grundsatz der Akzessorietät vgl. BAGE 34, 146, 155 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG, zu B II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß der Vertrauensschutz der Arbeitnehmer gegenüber verschlechternden Neuregelungen schwächer ist, wenn es nur um den Abbau von Überversorgungen geht, die Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Versorgungsordnung nicht mit einer Überversorgung rechnen dürften und auch nicht erwarten konnten, daß Fehlentwicklungen unverändert aufrecht erhalten würden (BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2 b der Gründe; 37, 217, 227 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3 c der Gründe; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Der Grundsatz des Vorrangs der Leistungs- vor der Feststellungsklage (vgl. auch BGH NJW 1986, 1815 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]) gilt hier deshalb nicht, weil davon ausgegangen werden kann, daß der PSV auch ohne einen vollstreckbaren Leistungstitel die festgestellten Ansprüche erfüllen wird (für die öffentliche Hand vgl. RGZ 152, 193, 198; BAGE 8, 333, 334 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 256 Rz 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, § 256 Anm. 5 "Leistungsklage", jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß der Vertrauensschutz der Arbeitnehmer gegenüber verschlechternden Neuregelungen schwächer ist, wenn es nur um den Abbau von Überversorgungen geht, die Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Versorgungsordnung nicht mit einer Überversorgung rechnen dürften und auch nicht erwarten konnten, daß Fehlentwicklungen unverändert aufrecht erhalten würden (BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2 b der Gründe; 37, 217, 227 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3 c der Gründe; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Die grundlegenden Überlegungen hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177, 184 f. = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer) dargelegt: Die für den Versorgungsfall versprochene Betriebsrente stellt eine Gegenleistung dar: das Entgelt für die erwartete Betriebstreue des Arbeitnehmers insgesamt.
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Nach dem Willen des Gesetzes sollen versorgungsberechtigte Arbeitnehmer in Höhe des insolvenzgeschützten Teils ihrer Versorgungsanwartschaft keine eigenen Opfer zur Sanierung eines Unternehmens beitragen müssen (BAGE 48, 258, 267 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Ergänzend hat der Senat darauf hingewiesen, daß der Arbeitnehmer im Zeitablauf einen eigentumsähnlich geschützten Vermögenswert erwirbt, in den grundsätzlich nicht eingegriffen werden darf (statt aller: BAGE 29, 379, 387 f. = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 b der Gründe; zuletzt Urteil vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Das erforderliche Feststellungsinteresse läßt sich hier auch nicht mit dem Hinweis begründen, bei einem Rechtsstreit, der nur ein einzelnes Element eines Zahlungsanspruchs betreffe, rechtfertige es die Prozeßökonomie, das Verfahren vom Rechenwerk zu entlasten, an dessen Feststellung die Parteien ohnehin nicht interessiert seien (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß der Vertrauensschutz der Arbeitnehmer gegenüber verschlechternden Neuregelungen schwächer ist, wenn es nur um den Abbau von Überversorgungen geht, die Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Versorgungsordnung nicht mit einer Überversorgung rechnen dürften und auch nicht erwarten konnten, daß Fehlentwicklungen unverändert aufrecht erhalten würden (BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2 b der Gründe; 37, 217, 227 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3 c der Gründe; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
    Der Grundsatz des Vorrangs der Leistungs- vor der Feststellungsklage (vgl. auch BGH NJW 1986, 1815 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]) gilt hier deshalb nicht, weil davon ausgegangen werden kann, daß der PSV auch ohne einen vollstreckbaren Leistungstitel die festgestellten Ansprüche erfüllen wird (für die öffentliche Hand vgl. RGZ 152, 193, 198; BAGE 8, 333, 334 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 256 Rz 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, § 256 Anm. 5 "Leistungsklage", jeweils m.w.N.).
  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

  • RG, 30.06.1936 - III 238/239/35

    1. Kann bei der Klage auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung das

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Die Regelung in III. 2 GBV Übergang 1995 geht erkennbar auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mindestrente bei ablösenden Versorgungsordnungen zurück (vgl. 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21; 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige Anwartschaften auch im Falle des späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (grundlegend 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.; ebenso 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21 für den vergleichbaren Fall der Insolvenz) .

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Ihre zeitratierliche Kürzung nach § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrAVG auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ausgeschlossen (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.).

    Der Beklagte schuldet deshalb eine günstigere Berechnung des Versorgungsanspruchs, als sie sich aus § 2 Abs. 1 bis § 2 Abs. 5 BetrAVG ergibt, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber sie versprochen hat oder tatsächlich ständig praktiziert (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 142 f.; 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284 ff.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 7 Rn. 154, 242).

    In seinem Urteil vom 22. September 1987 (- 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.) hat der Senat entschieden, daß die zeitanteilig erdiente und ratierlich berechnete Anwartschaft auch dann bei späteren Sicherungsfällen uneingeschränkt geschützt bleibt, wenn für jüngere Anwartschaften inzwischen ungünstigere Berechnungsgrundsätze in Kraft gesetzt wurden.

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Der nach § 2 Abs. 2 BetrAVG gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützte Teil der Versorgungsanwartschaft eines Arbeitenhmers wird nicht durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung geschmälert, wenn nachträglich ein Insolvenzfall eintritt (Bestätigung von BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 1 BetrAVG Besitzstand).

    Durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) entschied der Senat, der PSV müsse die im Zeitpunkt der Ablösung (1. Juni 1981) erdienten unverfallbaren Anwartschaften sichern; der Insolvenzschutz werde im Falle einer verschlechternden Betriebsvereinbarung mit nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers nicht dadurch geschmälert, daß nach der Neuregelung nur eine geringere Vollrente erreicht werden könne.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Eine über § 2 Abs. 5 BetrAVG hinausgehend garantierte Dynamik ist nicht insolvenzgeschützt (BAGE 44, 1, 4 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG; BAGE 54, 261, 271 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe; BAGE 56, 138, 142 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu B I der Gründe; BAGE 61, 273, 279 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 b 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1992, BAGE 70, 19 = AP Nr. 73 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2876; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 652 a).
  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

    Dieser Schutz wird nicht dadurch geschmälert, daß eine ablösende Betriebsvereinbarung schon vor dem Insolvenzfall verringerte Steigerungsraten und dadurch eine gekürzte Vollrente einführt (Bestätigung von BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).

    Der unverfallbare Teil einer nach einer abgelösten Versorgungsordnung berechneten Anwartschaft bleibt auch dann insolvenzgesichert, wenn der Sicherungsfall später eintritt und der Arbeitnehmer nach der neuen, zur Zeit des Sicherungsfalls geltenden Versorgungsregelung nur eine niedrigere Vollrente erreichen kann (Urteil des Senats vom 22. September 1987, BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).

  • BAG, 18.05.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 185/90

    Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des

    Nachdem der Senat durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) entschieden hatte, daß im Falle einer Insolvenz nach einer vorherigen Versorgungskürzung der bei der Ablösung erdiente Besitzstand insolvenzgeschützt sei, forderte der Kläger vom Beklagten mit Schreiben vom 20. Januar 1989 eine monatliche Rente von 420, 69 DM.

    Entscheidend ist, daß der beklagte PSV dem Kläger im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) von Gesetzes wegen Versicherungsschutz gewähren muß.

    Durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) hat der Senat entschieden, daß der unverfallbare Teil einer nach einer abgelösten Versorgungsordnung berechneten Anwartschaft auch dann insolvenzgesichert bleibt, wenn der Sicherungsfall später eintritt und nach der neuen, zur Zeit des Sicherungsfalles geltenden Versorgungsregelung nur eine niedrigere Vollrente erreicht werden kann.

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 99/90

    Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des

    Nachdem der Senat durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) entschieden hatte, daß im Falle einer Insolvenz nach einer vorherigen Versorgungskürzung der bei der Ablösung erdiente Besitzstand insolvenzgeschützt sei, errechnete der PSV die Rente des Klägers neu und berücksichtigte dabei die zur Zeit der Ablösung erdiente Anwartschaft.

    Entscheidend ist, daß der beklagte PSV dem Kläger im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) von Gesetzes wegen Versicherungsschutz gewähren muß.

    Durch Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 138 [BAG 22.09.1987 - 3 AZR 662/85] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) hat der Senat entschieden, daß der unverfallbare Teil einer nach einer abgelösten Versorgungsordnung berechneten Anwartschaft auch dann insolvenzgesichert bleibt, wenn der Sicherungsfall später eintritt und nach der neuen, zur Zeit des Sicherungsfalles geltenden Versorgungsregelung nur eine niedrigere Vollrente erreicht werden kann.

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 187/90

    Insolvenz nach verschlechternder ablösender Betriebsvereinbarung - Berechnung des

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 39/03

    Betriebsrentenberechnung nach Garantie eines Versorgungsbesitzstandes

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 268/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 188/90

    Berechnung des betrieblichen Ruhegeld eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • ArbG Eisenach, 14.11.2002 - 2 Ca 1414/00

    Zuordnung einer Verbindlichkeit zur Altmasseschuld oder Neumasseschuld ; Anspruch

  • LAG Brandenburg, 30.05.1995 - 4 Sa 1/95

    Betriebliche Zusatzrente; Anordnung; Treuhandanstalt; Einigungsvertrag; DDR ;

  • LAG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Sa 134/94

    Betriebliche Zusatzrente; Gesetzlicher Anspruch; Widerruf

  • LAG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Sa 132/94

    Zahlung einer betrieblichen Zusatzrente auf der Grundlage der "Anordnung zur

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 269/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.04.2002 - 18 Ca 9944/01

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Altersrente aus

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft;

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 104/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch - Eröffnung des

  • ArbG Köln, 03.07.2006 - 3 Ca 6876/05
  • LAG Köln, 25.11.1998 - 7 Sa 1226/97

    Haftung für Ansprüche aus Besitzstandsregelungen in geänderten

  • ArbG Köln, 09.07.2002 - 17 Ca 1030/02
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