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   BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80   

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https://dejure.org/1980,1659
BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80 (https://dejure.org/1980,1659)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1980 - 3 AZR 7/80 (https://dejure.org/1980,1659)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1980 - 3 AZR 7/80 (https://dejure.org/1980,1659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden Gerichts - Rechtsmittelfrist - Vollständige postalische Anschrift des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 63
  • NJW 1980, 1871 (Ls.)
  • MDR 1980, 698
  • VersR 1980, 784
  • BB 1980, 890
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Dazu gehört die vollständige postalische Anschrift, um es dem Rechtsmittelführer zu ermöglichen, das Rechtsmittel unter Ausschöpfung der vollständigen Rechtsmittelfrist unmittelbar selbst dem Gericht zu überbringen (BAG 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 1).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so setzt die Zustellung des Urteils die Monatsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 2 Satz 1, § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO - wie in vergleichbaren Regelungen anderer Gerichtsverfahrensordnungen - nicht in Lauf (vgl. BAG, Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63; Urteil vom 1. März 1994 - 10 AZR 50/93 - BAGE 76, 62, 66 f.; BFH, Urteil vom 7. Juli 1976 - I R 242/75 - BFHE 120, 7; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rn. 23; Kopp/ Schenke a.a.O. § 117 Rn. 4, 18).
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 AZR 532/80 - NZA 1984, 98).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15

    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Nachlassverfahren

    Dies bedeutet, dass sie von dem erkennenden Gericht zu unterschreiben ist (vgl. BAG NJW 1994, 3181, NJW 1980, 1871; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 39 Rn 10).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass die Rechtsmittelbelehrung bei Urteilen und Beschlüssen Bestandteil der Entscheidung ist (s § 136 Abs. 1 Nr. 7, § 142 Abs. 1 SGG) und sie deshalb mit ihr verbunden und durch die Unterschrift gedeckt sein muss (BSGE 5, 87, 90; ebenso BVerwGE 134, 41, 42 f - RdNr 13 f; BFH Beschluss vom 3.11.2004 - I B 97/04 - Juris RdNr 4; BAGE 33, 63; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 66 RdNr 4 und § 134 RdNr 2b) .
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984, NZA 1984 - 1 AZR 532/80 -, 98).
  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 579/80

    Zulässige Beschränkung einer Revisionszulassung bei teilbarem Streitgegenstand

    Die nach § 9 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bei allen mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung ist nämlich Bestandteil der Entscheidung und muß vor den Unterschriften der Richter stehen (BAG 33, 63, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 9 Rz 27).

    Durch § 9 Abs. 5 Satz 1 ArbGG 1979 hat der Gesetzgeber den notwendigen Inhalt des arbeitsgerichtlichen Urteils erweitert (BAG 33, 63).

  • LAG Hessen, 18.09.1992 - 15 Sa 738/92

    Prüfung des zweiten Versäumnisurteils auch auf gesetzmäßiges Ergehen des ersten

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  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
    wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sei die Revision der Beklagten zuzulassen, und in der anschließenden Rechtsmittelhelehrung, die Bestandteil des Urteils ist (BAG 33, 63, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979), nochmals darauf hingewiesen, daß die Beklagte gegen sein Urteil Revision einlegen könne.
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine

    Sie kann ebensogut von einem Urteilsentwurf hergestellt worden sein, der gar nicht oder nicht in diesem Umfang zum Urteil geworden ist (BGH LM @ 517 ZPO Nr. 11; BGH, VersR 1975, 809; BGH NJW 1978, 217; 1980, 1849; BAG NJW 1980, 1871).
  • BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 534/80
  • BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 535/80
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